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    06.03.2018:

    Wir hatten die Idee, eine DBC-Ortsgruppeprüfung bei uns in Aichach zu beantragen für den 26.08.2018.

    Die Antwort der DBC-Gebrauchshundebeauftragten Thekla Brömme lautet: "Eine Ortsgruppenprüfung geschützt vom DBC beinhaltet, dass mindestens ein Bouvier de Flandres teilnehmen muss."

    Dem DBC ist bedauerlicherweise bis heute entgangen, dass er neben der Rasse Bouvier des Flandres auch die Rasse Bouvier des Ardennes betreut und dieser ein international anerkannter Gebrauchshund ist!

    Außerdem stellt sich der DBC mit seiner Aussage gegen die Prüfungsordnung des VDH und der FCI. Wir beantragen die Prüfung deshalb wieder über den rasseneutralen Bayerischen Landesverband für Hundesport (Mitglied im DHV). Hier werden wir nicht gemobbt!

     

    31.12.2017:

    Zum Jahresabschluss hat es der Deutsche Bouvier Club von 1977 e.V. noch einmal richtig krachen lassen. Die Zuchtleitung des DBC veröffentlicht im Vereinsjournal den beiliegenden Artikel.

    Der von Frau Lautebach als süßes Lockenkerlchen bezeichnete Bouvier des Ardennes Moses wurde am 4.April 2017 Vizemeister der Belgischen Bouviermeisterschaft (98/95/88 TSB ausgeprägt), punktgleich mit dem Meister (Lobo van de Causidicus). Er versetzte damit den amtierenden Bouvier-Weltmeister (Cazan Hauwaskan) von 2013, 2015 und 2016 trotz Heimvorteil auf den dritten Rang.

    Abgesehen davon, dass ich - Albin Hamann - mit meinem vierjährigen Moses als jüngstem Teilnehmer für Deutschland gestartet bin, hat Frau Lautebach auch völlig vergessen niederzuschreiben, dass Moses von Richter Bernard Roser (Mitglied der FCI-Gebrauchshundekommission) in der Abteilung C mit einem TSB a ausgezeichnet wurde. Die Punktverluste sind großteils den vier Zusatzkommandos für „Aus“ zuzuschreiben und nicht seinem niedrigen Gewicht.

    Nun frage ich mich, warum es für Brigitte Lautebach als leidenschaftliche Hundesportlerin kein Muss war, selbst teilzunehmen. Nach Besichtigung ihrer desolaten Erfolgsbilanz ist dies allerdings sonnenklar. Ihr Lockenkerlchen Winston Maiske van Caja’s Home (* 24.09.2011) konnte in Moses‘ derzeitigem Alter gerade einmal eine Begleithundeprüfung vorweisen. Die IPO1 bestand er mit mehr als fünf Jahren. Die IPO3 konnte er dank einer Disqualifikation in Abteilung C bis heute nicht bestehen. Aber auch seine Unterordnung war alles andere als ein Augenschmaus.

    Aber auch die Erfolge von Hunden aus Frau Lautebachs Zucht lassen zu wünschen übrig. Das Lockenkerlchen Veith von der Binger Höh‘ (15.04.2009) stellte sich erst im Alter von 5,5 Jahren einer überregionalen Prüfung. Er schnitt bei der WM 2014 mit ganzen 72 Punkten im Schutzdienst ab. Auf einen Gewichtsnachteil ist dies allerdings nicht zurückzuführen. Bei seinen Start im Jahr 2016 konnte er lediglich 77 Punkte und 2017 gar wieder nur 72 Punkte erreichen.

    Es ist allerdings anzuerkennen, dass er das Prüfungsziel erreicht hat, das schafften nämlich nur VIER der 14 Teilnehmer! So ganz nebenbei sei bemerkt, dass die Clubmeisterschaft des DBC dieses Jahr mangels Beteiligung ganz abgesagt wurde. Der vom DBC betreute Ardennes war dafür erst gar nicht zugelassen.

    Als beste Deutsche schnitt bei der WM 2014 übrigens ein Bouvier des Ardennes ab – Boe de la Bergerie Bourbonnaise. Seither ist der Bouvier des Ardennes von der Bouvier-WM ausgeschlossen.

    Alle hier dargestellten Ergebnisse sind auf www.working-dog.eu nachzuschlagen.

    Ich wünsche allen Freunden der Französischen Hirtenhunde und Bouviers einen guten Rutsch in’s Hundesportjahr 2018.

    Albin Hamann

     

    19.05.2017:

    Hurra! Moses ist Internationaler Schönheitschampion mit IPO3-Arbeitsprüfung!

    Moses Urkunde ist angekommen!

    Herzlichen Glückwunsch an Franz zum schönsten Bouvier des Ardennes Österreichs!

    Hasenhirsch Anja erfüllt mit ihrer IPO1 und zwei CACIB ebenfalls alle Voraussetzungen für den höchsten aller Titel.

    Ihr Internationaler Champion wird allerdings seit Januar 2017 entgegen den Vorgaben der FCI vom Deutschen Bouvier Club und VDH blockiert. Ich habe bereits Klage beim VDH-Verbandsgericht eingereicht.

     

    13.04.2017:

    Der Osterhase hat uns das erfreuliche Protokoll meiner Unterlassungsklage beim Landgericht Krefeld zugestellt:

    "1. Der Beklagte verpflichtet sich, es zukünftig zu unterlassen, schriftliche oder mündliche Äußerungen und Veröffentlichungen dahingehend vorzunehmen, dass der der Klägerin gehörende Bouvier des Ardennes Hündin Boe de la Bergerie Bourbonnaise den Titel "Internationaler Schönheitschampion mit Arbeitsprüfung aberkannt worden ist.

    Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Verpflichtung solange besteht, bis der Beklagte in der Lage ist, eine vom FCI (Fédération Cynologique Internationale) ausgestellte Urkunde vorzulegen, aus der sich ergibt, dass dem streitgegenständlichen Hund dieser Titel aberkannt worden ist.

    Ferner verpflichtet sich der Beklagte, auf seiner Internetseite unter der Rubrik "News" sowie in dem nächsten Druck des Vereinsjournals zu veröffentlichen, dass nicht nachgewiesen ist, dass dem streitgegenständlichen Hund dieser Titel aberkannt worden ist. Für den Fall der Zuwiderhandlung des Beklagten gegen die Verpflichtung zu Ziffer 1) oder 2) dieses Vergleichs wird gegen den Beklagten ein Ordnungsgeld von je € 2000,- festgesetzt.

    Die Parteien sind sich darüber einig, dass damit sämtliche streitgegenständliche Ansprüche zwischen den Parteien ausgeglichen und erledigt sind.

    2. Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs trägt der Beklagte."

     

    01.06.2016:

    Rückblick auf eine HD-Auswertung beim DBC:

    Ich ließ meine Hasenhirsch Bambi am 16.02.2016 HD-röntgen und die Aufnahme zur offiziellen Auswertung einsenden, um die Hündin am 17.04.2016 beim DBC zur Zucht zuzulassen. Da ich bis zum 29.03.2016 noch kein Ergebnis erhalten hatte, fragte ich beim Auswerter nach. Zu meiner Überraschung hatte dieser das Resultat bereits fünf Wochen zuvor, nämlich am 22.02.2016 an den DBC gesendet.

    Ich bat das Zuchtbuchamt Susanne Schmitz um Mitteilung des Ergebnisses. Ich bekam lediglich die Information, dass meine Bitte weitergeleitet werde. Ich bat ebenfalls die Zuchtleitung Brigitte Lautebach um das Ergebnis, bekam aber keine Antwort. Meine Rechtsanwältin versuchte es am 31.03.2016 mit Frist bis zum 07.04.2016 erneut.

    Am 03.04.2016 erinnerte ich die Zuchtleitung Brigitte Lautebach an die gesetzte Frist. Draufhin erhielt ich vom neuen Zuchtbuchamt Silvia Abeling sechs Wochen nach der Auswertung eine Rechnung, aber wieder kein HD-Ergebnis. Ich überwies die Rechnung am selben Tag, um einer weiteren Verzögerung vorzubeugen und übermittelte zusätzlich den Überweisungsbeleg.

    Am 07.04.2016 schrieb die Zuchtleitung Brigitte Lautebach an meine Rechtsanwältin: "Das HD-Ergebnis ist nicht ausschlaggebend für eine Teilnahme am Verhaltenstest/Standardbeurteilung." Das HD-Ergebnis hielt Frau Lautebach deshalb weiter zurück.

    Meine Rechtsanwältin erklärte am 08.04.2016 der Zuchtleitung Brigitte Lautebach, dass eine Zuchtzulassung (einschließlich der weiten Anreise) am 17.04.2016 nur sinnvoll sei, wenn der Hund das entsprechende HD-Ergebnis vorweisen könne.

    Am 11.04.2016 hakte meine Rechtsanwältin nochmals nach, warum mir das HD-Ergebnis 6 Tage vor der Zuchttauglichkeitsprüfung immer noch vorenthalten werde. Die Zuchtleitung Brigitte Lautebach antwortet erstaunt: "Sie verstehen sicherlich, dass es mich wundert, warum ich heute am 11.04.2016, 8 Tage nachdem Frau Oberhauser eine Nachricht vom Zuchtbuchamt bekommen hat, dieses Schreiben von Ihnen bekomme."

    Am 15.04.2016, einen Tag vor unserer Abreise zur Zuchttauglichkeitsprüfung in das 605km entfernte Duisburg-Homberg teilte mir das Zuchtbuchamt Silvia Abeling mit, dass Bambi mit HD A ausgewertet wurde. Das Original, für das ich bereits Versandkosten bezahlt hatte, wurde mir von ihr bei der Zuchttauglichkeitsprüfung persönlich übergeben.

     

    19.05.2016:

    Schriftwartin & Redaktion BA Martina Aufrecht schreibt: "Wer Prüfungsergebnisse und Auszeichnungen für das Wichtigste hält, der sollte wirklich niemals am lebenden Vieh arbeiten."

    Umso verwunderter bin ich, dass Frau Aufrecht ihre Zucht als Leistungszucht kennzeichnen läßt. Tatsächlich hat ihre einzige Zuchthündin Hortensia von Lieblingen keine einzige Prüfung absolviert und wird es laut ihrer Besitzerin auch in Zukunft nicht tun.

    Nebenbei ist mir aufgefallen, dass der von Frau Aufrecht zur Deckung ihrer HD C-Hündin eingesetzte und mit Zuchtbuchsperre belegte Rüde Jack du Blofagnu einer wunderbaren Verwandlung unterliegt. Zuerst ist der Rüde nicht auf HD untersucht. Dann gibt Frau Aufrecht auf ihrer Homepage eine fragwürdige Auswertung mit HD A2 an. Im aktuellen BA 1/2016 hat sich seine Hüfte auf ein glattes HD A verbessert.

     

    18.05.2016:

    Die neue DBC-Vereinszeitschrift Bouvier-Aktuell mit dem Protokoll der Mitgliederversammlung ist eingetroffen. Wie üblich, werde ich darin gemobbt. Aber ich habe es nicht mehr nötig, mich zu rechtfertigen:

    "Sehr geehrter 1.Vorsitzender Wolfgang Schwenke, ich fordere den DBC auf, folgendes zu unterlassen:

    1) zu behaupten, der Titel Internationaler Schönheitschampion meiner Hündin Boe de la Bergerie Bourbonnaise sei aberkannt worden.

    2) zu behaupten, ich habe ein Telefonat zwischen Frau Miller und Frau Kuschmann belauscht, ohne mich zu erkennen zu geben.

    Ich setze Ihnen eine Frist bis zum Mittwoch den 25.05.2016, die falschen Behauptungen zu widerrufen und sich öffentlich bei mir zu entschuldigen. Ich erwarte eine diesbezügliche Veröffentlichung auf der DBC-Homepage unter Neuigkeiten bis zur Veröffentlichung des identischen Textes im kommenden DBC-Journal.  Sollte der Widerruf nicht pünktlich oder nicht nach meinen Vorstellungen erfolgen, lege ich umgehend Unterlassungsklage gegen den DBC ein.

    Kristin Oberhauser"

    Boe wurde der Titel des Internationalen Schönheitschampions am 07.01.2010 verliehen und niemals aberkannt.

     

    13.05.2016:

    Das schriftliche Urteil des VDH-Verbandsgerichts vom 02.03.2016 ist endlich eingetroffen. Der Vereinsausschluss meines Ehemannes Albin Hamann wurde aufgehoben. Der DBC trägt als Unterlegener die Kosten des Verfahrens.

     

    30.03.2016:

    Mit Urteil des VDH-Verbandsgerichts vom 03.März 2016 wurde der Ausschluss aus dem DBC von Albin Hamann aufgehoben. Albin Hamann war demnach niemals rechtsgültig aus dem DBC ausgeschieden. Das Urteil kann bereits mündlich bei der Sachbearbeiterin des VDH-Verbandsgerichts Renate Coring (Telefon: 0231 56500-61) abgefragt werden. Die schriftliche Ausfertigung folgt in Kürze.

     

    14.04.2016:

    Schutzdienst macht scharf???

    Der Deutsche Bouvier-Club von 1977 e.V. (DBC) ist leistungsbuchführender Verein im VDH der zwei von der FCI als Arbeits- und Gebrauchshunde anerkannten Rassen Bouvier des Flandres und Bouvier des Ardennes. 1982 wurde durch den begründeten Antrag des DBC der Bouvier –– auch in Deutschland als 8. Gebrauchshunderasse in die Arbeitsgemeinschaft der Zuchtvereine und Gebrauchshundeverbände (AZG) aufgenommen. Ein Ziel des DBC ist es, die Gebrauchshundeeigenschaften des Bouviers zu erhalten und zu fördern [http://deutscherbouvierclub.de; 2016].

    Jetzt veröffentlicht die Schriftwartin des DBC & Redaktion BA Martina Aufrecht auf ihrer eigenen Homepage folgende unglaubliche Lüge: „Als wir Guarouda du Blofagnu bei Philippe Haeyaert kennenlernen durften, war er ein menschenbezogener, freundlicher, lebhafter und ein bisschen verrückter Hund mit guten Hüteanlagen. Leider konnte Philippe ihn nicht behalten, er fand seinen Weg zu einem anderen Züchter, der ihn im Schutzhundesport ausbilden musste. Nach mehreren, zum Teil schweren Beißvorfällen in der eigenen Familie wurde der Hund eingeschläfert. Das ist der Grund, warum Liebhaber und Kenner der Rasse den Bouvier des Ardennes nicht für den Schutzhundesport empfehlen!“

    Das Vorstandsmitglied des DBC behauptet damit fälschlicherweise, dass Schutzhundesport Hunde scharf macht. Sie stellt die Abteilung C (Schutzdienst) mit Aggression gleich. Dabei wird gerade bei dieser Sparte besonders viel Wert auf ein stabiles Wesen (Trieb, Selbstsicherheit, Belastbarkeit) des Hundes gelegt. Martina Aufrecht stellt sich mit ihrer Äußerung gegen den Vereinszweck des DBC und die Interessen ihrer eigenen Vereinskameraden. Ihre Verleumdung am Schutzhundesport trifft zusätzlich alle Zuchtvereine von Gebrauchshunden (SV, ADRK, PSK, DMC, BC, KFT, DV) sowie alle Gebrauchshundesportvereine im DHV & DVG. Sie schürt als Amtsträgerin im DBC die ohnehin vorhandenen Vorurteile der Gesellschaft gegen den IPO-Sport.

    Boe hat die IPO3 mehrfach abgelegt. Wir vertrauen ihr blind unser Wertvollstes an: unser Kind.

    Wir halten inmitten unserer Großfamilie sieben Hunde der Rasse Bouvier des Ardennes und bilden sie allesamt im IPO-Sport aus. Wir blicken auf 30 Prüfungen durch unterschiedliche international anerkannte Leistungsrichter im In- und Ausland zurück. Unter anderem stellten wir uns Alfons Van den Bosch (Leistungskommission der FCI), Frédéric Clémens (Leistungsrichter der FCI-WM 2015), Michel Pillard, Wilfried Scheld & Manfred Voigt (FCI-Hütekommission) sowie Franz Breitsamer (staatlich vereidigter Sachverständiger). Bei keiner einzigen Prüfung wurden Wesensmängel bei unseren Bouvier des Ardennes festgestellt. Renommierte  Schutzdiensthelfer, wie Jurgen Vanhoutten, Kenny Goetelen und Hans Brings sind von unseren Hunden begeistert. Alle aktiven Züchter der Rasse wie Yves Dambrain (du Maugré), Philippe Henry (la Cense du Balmelok), Emmanuelle Vignon (du Val d’Athanor), Bruno Chiapello (von Lieblingen) und ich (Hasenhirsch) kennen und lieben den Schutzhundesport. Erst kürzlich erhielten wir die herzliche Einladung, an der Belgischen Bouviermeisterschaft im IPO-Sport teilzunehmen.

    Geballte Aggression oder ein zufriedenes Rudel? Moses (IPO3), Estive (IPO3), Bambi (BH/VT), Bibi (BH/VT), Bazi (IPO1), Boe (IPO3), Anja (IPO1)

    Nun frägt sich, welche angeblichen Kenner und Liebhaber die Rasse für den Schutzhundsport ablehnen? Das ist einzig und allein der frustrierte, französische Schäfer Philippe Haeyaert, der sich ausgebuchte Hüteseminare wünscht und Martina Aufrecht, die ihm alle Wünsche erfüllen möchte. Frau Aufrecht ist trotz intensivster Betreuung durch ihren Ausbilder Haeyaert mit ihren Hunden nie über die erste Hüteprüfungsstufe hinausgekommen. Wir sind selbst Augenzeugen, als Frau Aufrecht bei einer Prüfung disqualifiziert wird, weil ihre Hündin unkontrolliert die Schafe hetzt, bis sie sich panisch im Zaun verfangen und überschlagen. Ihre aktuelle Zuchthündin keine einzige Prüfung vorzuweisen. Frau Aufrecht hat bisher mit keinem ihrer Bouvier des Ardennes an dem von ihr beworbenen Hüteanlagentest (CANT) teilgenommen. Vielleicht hatte sie Sorge, am Verhaltenstest zu scheitern? Außerdem wurde mir berichtet, dass Frau Aufrecht auf dem Sofa von ihren eigenen Hunden angeknurrt und Besuch konsequent gestellt wird. Und das, obwohl Frau Aufrecht gar keinen Hundeplatz besucht – oder vielleicht gerade deshalb?

    Fest steht, dass für einen Hund die Haltung und Prägung im ersten Lebensjahr prägend ist – auch bei Guarouda du Blofagnu: Er wurde am 05.07.2007 in der belgischen Zuchtstätte „du Blofagnu“ von Jean-Pierre Perin geboren. Gegen diese Zuchtstätte wurde übrigens am 07.10.2015 eine fünfjährige Zuchtbuchsperre verhängt – unter anderem wegen der selbst für Belgien katastrophalen Haltungsbedingungen der Hunde. Guarouda wuchs mit seinen vier Geschwistern von Geburt an unter freiem Himmel auf. Drei Strohballen waren der einzige Schutz gegen Kälte, Hitze und Feuchtigkeit, seine Mutter lag an der Kette. Im Alter von sechs Wochen wurde auch der kleine Guarou an die Kette gelegt. Bis zur Abholung durch seinen Käufer lernte der Welpe nichts anderes kennen.

    Der neue Besitzer kam mit dem temperamentvollen, dominanten Welpen nicht zurecht und tauschte ihn kurzerhand bei Philippe Haeyaert in Frankreich gegen einen anderen Welpen ein. Guarou fiel vom Regen in die Traufe, denn der Schäfer Philippe Haeyaert befand sich inmitten seiner Scheidung. Selbst Haeyaert weiß, dass ein Rüde der Rindertreiberrasse für seine Schafe völlig ungeeignet ist. Deshalb stellte er Guarouda wie alle seine ausgewachsenen Hunde, die er nicht mehr gebrauchen kann, im Jahr 2009 beim Mentor der Rasse Yves Dambrain unter.

    Guarouda mit 1,5 Jahren.

    Yves Dambrain verliebte sich in den wunderschönen und scheinbar fröhlichen Rassevertreter und behielt ihn. Dort lernte auch ich den herrlichen Hund kennen. Doch Guarou wurde von seiner Vergangenheit schnell eingeholt. Mit zunehmendem Alter kam es immer häufiger zu Raufereien mit dem Stammrüden Xoum du Maugré. Dann biss Guarou seinen Besitzer Yves Dambrain und dessen Frau, sodass diese einen geeigneteren Platz für ihn suchten. Vom nächsten Besitzer kam er postwendend wieder zurück. Im Jahr 2011 erklärte sich der Belgische Züchter Philippe Henry bereit, Guarou in Gewahrsam zu nehmen. Um den Hund körperlich und geistig auszulasten sowie seinen Gehorsam zu fördern, besuchte  Quentin Henry regelmäßig den Hundeplatz. Guarouda wurde aber niemals im Schutzhundesport geführt, geschweige denn legte er eine Prüfung darin ab!

    Trotzdem konnte Guarou soweit stabilisiert werden, dass er mit großem Erfolg zahlreiche Ausstellungen besuchte und sich von jedermann unvoreingenommen anfassen ließ. Er wurde Internationaler Ausstellungschampion, Weltsieger, Belgischer- & Luxemburger Champion und er bestand den TCS, TAN, TEST & Test Complémentaire des französischen Bouvier Clubs. Im Jahr 2014 traf ich den wundervollen Hund zum letzten Mal. Fröhlich, freundlich und zugänglich, so wie ich ihn kannte.

    Aber Guarou hatte ein zweites Gesicht, das bei einer vermeintlichen Bedrohung durch Holzgeräte zum Vorschein kam. Der bloße Anblick einer Holzbürste, eines Gartenrechens oder eines Stockes konnten seine Aggression auslösen. Bei einer Rauferei um eine Hündin verlor er im Jahr 2014 den Respekt vor Véronique Henry und biss zum ersten Mal seit langer Zeit wieder zu. Frau Henry gab trotz der schweren Verletzungen nicht auf und versorgte den Rüden weiterhin. Nach zwei weiteren Attacken mit anschließenden Operationen und Hautverpflanzungen konnte die Familie Henry die Haltung des Hundes nicht weiter verantworten. Schweren Herzens ließen sie den Liebling der Familie im Sommer 2015 einschläfern.

     

    01.04.2016 - auch heute kein Aprilscherz:

    Am 20.03.2016 wurde die Vorstandschaft des Deutschen Bouvier-Club neu gewählt. Um mich davon abzuhalten, die nun zuständigen Amtsträger anzusprechen, werden die neuen Ansprechpartner weder auf der Homepage des DBC veröffentlicht, noch von ihren Vorgängern verraten. Allerdings bin ich mir sicher, dass die Zuchtleitung Brigitte Lautebach nicht auf ihr Amt verzichtet hat. Deshalb schreibe ich ihr am 24.03.2016:

    Sehr geehrte Frau Lautebach,

    am 21.03.2008 wurde Dorica de la Bergerie Bourbonnaise geboren. Sie ist die jüngste Hündin von Frau Aufrecht, die eine Hüteprüfung abgelegt hat. Dorica wurde am 21.03.2016 acht Jahre alt und ist damit aus der Zucht ausgeschieden.

    Da die einzige in der Zucht verbleibende Hündin Hortansia von Lieblingen nachweislich keine Prüfung vorweisen kann, ist seit drei Tagen in der Zuchtstätte von der Schäferei Hollenstein keine Leistungszucht mehr möglich. Ich bitte um Löschung des diesbezüglichen Kommentares auf der Züchterliste.

    Entschuldigen Sie bitte, dass ich wegen unserer Urlaubsreise drei Tage im Verzug bin.

    Mit freundlichen Grüßen, Kristin Oberhauser

    Bis heute ist der Vermerk der Leistungszucht nicht gelöscht worden.

     

    25.03.2016:

    Der DBC – gegründet am 15.07.1977 mit Sitz in Kempen am Niederrhein – ist der Gründerverein für die Rasse Bouvier des Flandres in Deutschland.

    Die Schriftwartin & Redaktion BA Martina Aufrecht verlegt den Vereinssitz laut http://Vereinsverzeichnis.de kurzerhand nach Bad Salzuflen. Im Vereinsregister der Stadt Bad Salzuflen ist ihre Privatadresse als Vereinssitz angegeben. Sie selbst bezeichnet sich noch dazu als Ansprechpartner für Hundesport!

    Ich habe den Betreiber der Seite auf den Missbrauch aufmerksam gemacht. Er entschuldigte sich für die unzureichende Recherche und löschte den Eintrag umgehend.

     

    10.03.2016:

    Sehr geehrte Frau Kuschmann,

    ich bin sehr erstaunt darüber, dass ich als Diplom Biologin, Sie Frau Susanne Kuschmann, als Amtsrichterin und 1.Vorsitzende des DBC über die Vereinssatzung aufklären muss:

    1. Sie behaupten am 03.12.2015 vor dem VDH-Verbandsgericht: "Die Rechtsansicht, ein Vereinsmitglied sei zur Einleitung eines Vereinsstrafverfahrens antragsberechtigt, ist unzutreffend. Nach §§11 und 12 der Satzung des Vereins sowie den Ausführungsbestimmungen, hier insbesondere §5, hat allein der Vorstand das Recht zur Einleitung eines Vereinsstrafverfahrens, zudem die Vorstände der Landes- oder Ortsgruppen. Der von einem einzelnen Mitglied gestellte Antrag kann daher allenfalls als Anregung verstanden werden."

    In den Ausführungen zu §11 der Satzung Vereinsstrafen steht dagegen unter §5: "Ein Einzelmitglied hat etwaige Beschuldigungen gegen ein anderes Mitglied bei seiner zuständigen Ortsgruppe, oder falls eine Mitgliedschaft bei einer Ortsgruppe nicht vorliegt, bei der zuständigen Landesgruppe einzureichen."

    Ihre obige Behauptung ist also schlichtweg falsch.

     

    2. Sie führen am 03.12.2015 aus: "Die Ehefrau des Antragstellers gehört nicht dem Vorstand des Vereins an, Landesgruppen sind im Verein nicht vorhanden, Ortsgruppen sind von dem von Frau Oberhauser geschilderten Vorgängen nicht betroffen."

    Der §5 besagt allerdings: "Die Ortsgruppen und Landesgruppen habe Fälle, die ihre Zuständigkeit überschreiten, an die nächsthöhere Instanz unter Beifügung des Beweismaterials weiterzugeben. Der Vorstand des DBC kann zu jedem Zeitpunkt ein Verfahren zur eigenen Durchführung übernehmen, wenn ihm dies aufgrund der Bedeutung des Falles zweckmäßig erscheint."

    Ich verrate Ihnen, dass es weder Landes- noch Ortgruppen im DBC gibt. Ich kann nicht glauben, dass Sie behaupten, aus Mangel an untergeordneten Instanzen im DBC sei es einem einfachen Mitglied unmöglich, ein Vereinsstrafverfahren zu beantragen.

     

    3. Sie stellen am 03.12.2015 fest: „Private Streitigkeiten zwischen Mitgliedern gehören nicht vor die Vereinsstrafinstanzen. Es muss vielmehr den Mitgliedern überlassen bleiben, derartige Auseinandersetzungen durch allgemeine Gerichte oder Behörden klären zu lassen.“

    Der §5 schreibt allerdings vor: „Berühren derartige Auseinandersetzungen auch den Vereinsfrieden, kann der Vorstand des DBC eine formlose Schlichtung versuchen. Der DBC-Vorstand kann von sich aus oder auf Antrag eines DBC-Mitgliedes tätig werden.“

    Sowohl ich, als auch alle von mir angezeigten Personen können bestätigen, dass wir keinerlei privaten Kontakt pflegen. Es geht hier außerdem ausschließlich um Vergehen gegen die Satzungen und Ordnungen des DBC, des VDH und der FCI, die den Vereinsfrieden und die Außendarstellung des Vereins erheblich beeinträchtigen.

     

    4. Weiter kann ich nicht verstehen, dass Sie beim Vereinsausschlussverfahren von Albin Hamann am 03.12.2015 zum Verhalten seiner Ehefrau vortragen möchten. Ich bin nicht die Leibeigene meines Mannes, für die er haften müsste, sondern eine eigenständige, voll geschäftsfähige sowie zivilrechtlich & strafrechtlich voll verantwortliche Person.

    In der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland wird eine Kollektivhaftung, welche die Sippenhaftung einschließt, als nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar betrachtet. Soweit dennoch ein mit Sippenhaft vergleichbares Verhalten von staatlichen Institutionen praktiziert wird, wird dies von der Rechtsprechung unterbunden.

    Aber das müssten Sie als vereidigte Richterin der Bundesrepublik Deutschland eigentlich selbst wissen.

    Mit freundlichen Grüßen, Kristin Oberhauser

     

    09.03.2016:

    Sehr geehrte Frau Kuschmann,

    Sie schreiben am  03.12.2015: „Private Streitigkeiten zwischen Mitgliedern gehören nicht vor die Vereinsstrafinstanzen. Es muss vielmehr den Mitgliedern überlassen bleiben, derartige Auseinandersetzungen durch allgemeine Gerichte oder Behörden klären zu lassen.“

    Ich beantrage hiermit trotzdem die Einleitung eines Vereinsstrafverfahrens gegen Ihre DBC-Vorstandskollegin und zweite Vorsitzende Marianne Miller. Am 09.01.2016 wurde unser Freund Lutz Brückner von der Ihrer Stellvertreterin Marianne Miller angerufen. Nach dem Motto aller guten Dinge sind drei, tätigte Frau Miller dabei gleich drei unglaubliche Aussagen, die keinesfalls als private Streitigkeiten gewertet werden können.

    Es kann nicht sein, dass DBC-Vorstandsmitglieder Immunität genießen. Auch diese müssen sich an die Vorgaben des DBC, des VDH und der FCI halten. Wenn Sie meinen Antrag allenfalls als Anregung verstehen und wie üblich nicht bearbeiten, hört mich vielleicht der deutsche Dachverband VDH oder der Internationale Dachverband FCI.

    1. Anfechtung der FCI als Internationalen Dachverband

    2. Verleumdung eines DBC-Mitgliedes als gewerblichen Hundehändler

    4. Nötigung eines Deutschen Staatsbürgers

    Mit freundlichen Grüßen, Kristin Oberhauser

     

    07.03.2016:

    Sehr geehrte Frau Kuschmann,

    Sie hatten am 03.12.2015 das VDH-Verbandsgericht ausdrücklich um Hinweis gebeten, sofern zum Verhalten von mir vorgetragen werden soll. Ich würde mich freuen, wenn Sie auch zum Verhalten von Ihren Vorstandskollegen vorzutragen hätten. Mir fällt zu dem Thema schon das nächste Zuchtvergehen ein.

    Ich beantrage hiermit die Einleitung eines Vereinsstrafverfahrens gegen das DBC-Vorstandsmitglied Zuchtleitung & Zuchtausschussmitglied & Redaktion UR Brigitte Lautebach, obwohl Sie mich nicht ausdrücklich um Hinweis gebeten hatten.

    Es kann nicht sein, dass DBC-Vorstandsmitglieder Immunität genießen. Auch diese müssen sich an die Vorgaben des DBC, des VDH und der FCI halten. Wenn Sie meinen Antrag allenfalls als Anregung verstehen und wie üblich nicht bearbeiten, hört mich vielleicht der deutsche Dachverband VDH oder der Internationale Dachverband FCI.

    1. Zuchtzulassung einer Hündin aus einem Zuchtvergehen mit Zuchtverbot

    2. Zuchteinsatz einer Hündin aus einem Zuchtvergehen mit Zuchtverbot

    Mit freundlichen Grüßen, Kristin Oberhauser

     

    06.03.2016:

    Leider gibt es auch heute wieder unerfreuliche Nachrichten. Ich habe einen Antrag zum Vereinsstrafverfahren gegen das Zuchtbuchamt & Zuchtausschussmitglied & Spezialzuchtrichterin Susanne Schmitz und Ausbildungsleiter & Leistungsrichter & Leistungsausschussmitglied Roland Schmitz gestellt:

    Sehr geehrte Frau Kuschmann,


    Ihren Ausführungen vom 03.12.2015 zufolge, hat nach §11 und §12 der Satzung des DBC sowie nach den Ausführungsbestimmungen, hier insbesondere §5, allein der Vorstand das Recht zur Einleitung eines Vereinsstrafverfahrens, zudem die Vorstände der Landes- oder Ortsgruppen.

    Ich beantrage hiermit trotzdem die Einleitung eines Vereinsstrafverfahrens gegen Ihre DBC-Vorstandskollegen Zuchtbuchamt & Zuchtausschussmitglied & Spezialzuchtrichterin Susanne Schmitz und Ausbildungsleiter & Leistungsrichter & Leistungsausschussmitglied Roland Schmitz, obwohl ich nicht dem Vorstand des Vereins angehöre. Ich gehe davon aus, dass sich ihre Vorstandskollegen weder selbst und noch gegenseitig anzeigen. Landes- und Ortsgruppen sind im Verein nicht vorhanden.

    Es kann nicht sein, dass DBC-Vorstandsmitglieder Immunität genießen. Auch diese müssen sich an die Vorgaben des DBC, des VDH und der FCI halten. Wenn Sie meinen Antrag allen-falls als Anregung verstehen und wie üblich nicht bearbeiten, hört mich vielleicht der deutsche Dachverband VDH oder der Internationale Dachverband FCI.

    1. Zuchtzulassung des Rüden Emil du Grand-Bijou mit zuchtausschließendem Fehler

    2. Zuchteinsatz des Rüden Emil du Grand-Bijou mit zuchtausschließendem Fehler

    Mit freundlichen Grüßen, Kristin Oberhauser

     

    05.03.2016:

    Anbei mein Antrag zu einem Vereinsstrafverfahren gegen die Schriftwartin und Redaktion BA Martina Aufrecht, wegen vier Verstößen in einer einzigen Deckung:

    Sehr geehrte Frau Kuschmann,

    Sie stellten am 03.12.2015 fest, dass die Rechtsansicht, ein Vereinsmitglied sei zur Einleitung eines Vereinsstrafverfahrens antragsberechtig, unzutreffend ist.

    Ich beantrage hiermit trotzdem die Einleitung eines Vereinsstrafverfahrens gegen das DBC-Vorstandsmitglied Schriftwartin & Redaktion BA Martina Aufrecht, da ich ihre Rechtsauffassung nicht teile.

    Es kann nicht sein, dass DBC-Vorstandsmitglieder Immunität genießen. Auch diese müssen sich an die Vorgaben des DBC, des VDH und der FCI halten. Wenn Sie meinen Antrag allenfalls als Anregung verstehen und wie üblich nicht bearbeiten, hört mich vielleicht der deutsche Dachverband VDH oder der Internationale Dachverband FCI.

    1. Deckung eines Rüden mit Zuchtbuchsperre

    2. Verpaarung einer Hündin HD-Grad Leicht mit einem nicht HD-ausgewerteten Rüden.

    3. Verheimlichung der Deckung zum Vertuschen der oben genannten Zuchtvergehen.

    4. Vortäuschung eines Ausbildungskennzeichens

    Mit freundlichen Grüßen, Kristin Oberhauser

     

    04.03.2016

    Am 07.Oktober 2015 schloss die Société Royale Saint-Hubert (SRSH) den belgischen Züchter Jean-Pierre Perin mit seiner Zuchtstätte "du Blofagnu" aus dem belgischen Landesverband der FCI aus. Der Aufsichtsrat sperrte für ihn und seine Hunde für die belgischen Zuchtbücher ab Zustellung der Nachricht für den Zeitraum von fünf Jahren. Die Zuchtbuchsperre ist die gegen einen bestimmten Züchter verhängte Sanktion, die diesem sämtliche züchterische Tätigkeiten untersagt. Eine Zuchtbuchsperre umfasst alle im Eigentum eines Züchters stehenden Hunde. Eingeschlossen sind insbesondere auch Deckakte der Rüden. Die Zuchtordnung des VDH schreibt unter §7.8. vor: "Für Züchter, die eine rechtswirksame befristete oder unbefristete Zuchtbuchsperre erhalten haben, sind die Zuchtbücher/Register im Geltungsbereich des VDH gesperrt."

    Trotzdem deckte der im Besitz von Herrn Perin stehende Jack du Blofagnu am 20.November 2015 die Bouvier des Ardennes-Hündin Hortensia von Lieblingen der Schriftwartin Martina Aufrecht. Der Rüde hatte zu diesem Zeitpunkt bereits seit sechs Wochen keine belgische Zuchtzulassung mehr. Die DBC-Zuchtordnung §6 Zuchtverfahren erklärt: "Rüden in ausländischem Besitz oder aus anderen dem VDH angehörenden VDH-Vereinen unterliegen nur den dortigen Bestimmungen. (...) Die Eigentümer von zur Paarung vorgesehenen Hunden haben sich vor dem Deckakt zu überzeugen, dass die Voraussetzungen zur Zucht erfüllt sind. (...) Ebenso ist der Besitzer der Hündin verpflichtet, die Zuchtzulassung des Deckrüden zu prüfen."

    Die sogar in mehrfacher Hinsicht widerrechtliche Deckung (siehe auch meine Veröffentlichung vom 14.02.2016 zur fehlenden HD-Auswertung) wurde von Frau Aufrecht weder auf der Homepage des DBC noch in der Vereinszeitschrift BA 3/2015 veröffentlicht. Selbst auf ihrer eigenen Homepage deutete nichts auf einen zu erwartenden Wurf hin. Eventuell wollte Frau Aufrecht damit im Falle des Leerbleibens ihrer Hündin, die Zuchtvergehen vertuschen.

    Es ist deshalb fraglich, ob Frau Aufrecht für ihren Wurf jemals einen Deckschein beantragt und eingereicht hat. Im Internationalen Zuchtreglement der FCI 8.Deckbescheinigung ist die Vorlage einen Deckscheines allerdings vorgeschrieben: "Den korrekt vollzogenen Deckakt bestätigt der Deckrüdenhalter durch das Ausstellen einer Deckbescheinigung. Er bestätigt darin mit seiner Unterschrift, dass er Augenzeuge des Deckaktes war. Wo die Zuchtbuchstelle des Landes, in dem der Wurf eingetragen werden soll, dafür bestimmte Formulare vorschreibt, ist es Sache des Eigentümers der Hündin, diese Formulare zu besorgen, ordnungsgemäß auszufüllen und dem Deckrüdenhalter zur Unterschrift vorzulegen."

    Ich fordere die Zuchtleitung Brigitte Lautebach auf, mir die Deckbescheinigung oder alternativ dazu einen Gentest der am 19.01.2016 gefallenen Welpen vorzulegen, um deren Abstammung sicherzustellen. Sicherlich wird meine Forderung wie üblich ungehört verhallen.

     

    26.02.2016:

    Am 18.11.2013 löschte der DBC die Kennzeichnung meiner Zuchtstätte als Leistungszucht, obwohl meine drei Zuchthündinnen Caja, Bö & Estive die höchste Gebrauchshundeprüfung IPO3 nachweisen konnten. Diese Abwertung sowie die Äußerung „Erfahrene Züchter und Kenner der Rasse empfehlen den Bouvier des Ardennes allerdings nicht für den Schutzhundesport.“ widersprechen dem FCI-Rassestandard, schaden der Rasse Bouvier des Ardennes, deren Züchtern im In- und Ausland und mindern den Wert der Welpen von Eltern mit IPO-Gebrauchshundeprüfung. Ich kann einem Welpeninteressenten derzeit nicht zusichern, dass einem Welpen von Eltern mit IPO-Prüfung in Deutschland Leistungspapiere ausgestellt werden, ohne Regressansprüche zu riskieren.

    Ich habe die Entfernung der entsprechenden Passage sowie die Kennzeichnung meiner Zuchtstätte als Leistungszucht unter anderem im BA 3/2012, am 18.11.2013, am 19.06.2015, am 08.02.2016 sowie am 15.02.2016 angemahnt. Am 11.01.2016 setzte der für die Rasse allein maßgebliche Belgische Bouvier Club eine Frist bis zum 31. Januar, die entsprechende Formulierung zu ändern. Auch darauf hat der DBC nicht reagiert.

    Ich setzte der 1.Vorsitzenden Susanne Kuschmann am 20.02.2016 eine Frist bis zum 26.02.2016, den Text auf seiner Homepage zu korrigieren, meine Zuchtstätte als Leistungszucht zu kennzeichnen und mir schriftlich zu bestätigen, dass ein Bouvier des Ardennes von Eltern mit IPO-Prüfung Leistungspapiere erhält. Andernfalls sehe ich mich gezwungen, den Welpen Hasenhirsch Carla am 27.02.2016 zu dem geminderten Preis eines Welpen mit normalen Papieren zu verkaufen. Für den dadurch entstandenen Schaden werde ich den DBC beim Amtsgericht Kempen zur Rechenschaft ziehen. Gleichzeitig reiche ich Klage beim VDH-Verbandsgericht ein, um die Vorgaben des FCI-Standards in Deutschland durchzusetzen.

    Bis heute habe ich keine Rückmeldung erhalten.

    Hasenhirsch Carla ist weltweit der erste und einzige Bouvier des Ardennes aus einer Leistungsverpaarung. Ihre Eltern Estive und Moses haben beide die höchste Gebrauchshundeprüfung IPO3 mit TSB a (Trieb, Selbstsicherheit, Belastbarkeit ausgeprägt) abgelegt.

     

    23.02.2016:

    Ich stelle an die 1.Vorsitzende Susanne Kuschmann den Antrag zur Mitgliederversammlung am 20.03.2016, die Rasse Bouvier des Ardennes aus dem Deutschen Bouvier Club von 1977 e.V. auszugliedern und deren Zuchthoheit auf den VDH zu übertragen.

    In der Gründungssatzung des DBC vom 15.07.1977 ist unter §2 Wirkungsgebiet und Zuständigkeit geregelt, dass der Bouvier des Ardennes neben dem Bouvier des Flandres betreut wird. Beim §2 handelt es sich nicht um den Vereinszweck, sodass die Ausgliederung der Rasse Bouvier des Ardennes als Satzungsänderung mit 2/3 der Stimmen möglich ist.

    Der Vereinszweck wiederum ist unter §3 Zweck und Aufgaben geregelt. Der Zweck des Vereins wurde laut Vereinsregister 3526 niemals geändert. Es ist also unmöglich, dass der §2 Wirkungsgebiet und die Zuständigkeit in den §3 übernommen wurde und die Ausgliederung die Zustimmung aller Mitglieder erfordert.

     

    20.02.2016

    Ich wollte wissen, ob Abweichungen von der VDH- und DBC-Zuchtordnung nur bei Vorstandsmitgliedern genehmigt werden oder auch auch bei einfachen Mitgliedern.

    Außerdem ist zu befürchten, dass die Rasse Bouvier des Ardennes zum zweiten Mal ausstirbt. Weltweit gibt es nur noch fünf Züchter der Rasse Bouvier des Ardennes. Es sind nur acht nah verwandte Hündinnen in der Zucht. Vier davon haben noch nie Welpen bekommen, drei fruchtbare Hündinnen scheiden in absehbarer Zeit aus Altersgründen aus der Zucht aus. Die gefallenen Würfe erreichen oft noch nicht einmal die Größe von drei Welpen. Sechs Zuchtstätten wurden aus unterschiedlichen Gründen stillgelegt. Zu allem Unglück ist die größte Zuchtstätte der Rasse du Blofagnu aus dem belgischen Dachverband SRSH und damit aus der FCI ausgeschieden. Sämtliche Hunde des Zwingers unterliegen einer fünfjährigen Zuchtsperre.

    Deshalb beantragte ich am 21.01.2016 bei der Zuchtleitung Brigitte Lautebach eine Sondergenehmigung für meine Bouvier des Ardennes Hündin Hasenhirsch Anja (*11.11.2012), die bereits das Alter von drei Jahren überschritten hat. Sie ist HD A, ED frei, Rücken ohne Befund, frei von allen erblichen Augenerkrankungen. Sie hat den CANT an Rindern sowie die BH-VT, AD und die IPO1 abgelegt. Sie ist bereits in Belgien und Frankreich zur Zucht zugelassen, Beste Hündin Offene Klasse Nationale Élevage 2015 und Kroatischer Schönheitschampion. Anja hat damit den Qualitätsstandard des VDH weit mehr als erfüllt.

    Anja fehlt lediglich die DBC-Zuchttauglichkeitsprüfung (Wesenstest & Standardmusterung). Allerdings hat sich Anja bereits bei drei anerkannten FCI-Leistungsrichtern einer Wesensüberprüfung unterzogen: Verhaltenstest des CANT (Richter: Michel Pillard), Verhaltenstest der BH-VT (Richter: Klaus Pittelkow), TSB ausgeprägt bei der IPO1 (Richter: Gerd Biberger).

    Außer Frage steht, dass Anja mit ihren sensationellen Ausstellungsergebnissen sowie ihrer Standardmusterung im Heimatland der Rasse Belgien der DBC-Standardbeurteilung standhält. Der Verfasser des Standards für Bouvier des Ardennes Yves Dambrain sieht in Anja eine sehr typvolle Zuchthündin. Er stellte Anja auf der Belgischen Hauptzuchtschau in der Offenen Klasse mit Vorzüglich auf den ersten Platz.

    Die Zuchtleitung Brigitte Lautebach erteilt mir am 07.02.2016 eine Absage: "Bezugnehmend auf Ihren Antrag vom 21.01.2016 teile ich Ihnen mit, dass Ihr Anliegen im Zuchtausschuss besprochen und dem Gesamtvorstand des DBC zur Abstimmung vorgelegt wurde. Der DBC Vorstand kam zu dem Beschluss, Ihrer Bouvier des Ardennes Hündin Hasenhirsch Anja keine Genehmigung zu einer Deckung ohne Zuchtzulassung zu erteilen."

    Der französische Leistungsrichter Michel Pillard ist von Anjas Wesen begeistert und vergibt ausschließlich Bestnoten (très bon).

     

    19.02.2016:

    Die Zuchtleitung Brigitte Lautebach begeht im Jahr 2013 ein Zuchtvergehen. Daraus fällt am 17.01.2014 der Z-Wurf von der Binger Höh'. In der DBC-Zuchtordnung §15 Verstöße steht:"Die Welpen aus dieser Verpaarung erhalten Ahnentafeln mit dem Eintrag nicht nach den Zuchtrichtlinien des DBC gezogen; Zuchtverbot

    Frau Lautebach behält sich erstaunlicherweise aus diesem Wurf die Hündin Zophie von der Binger Höh'. Zophie wird im Jahr 2015 im DBC zur Zucht zugelassen und mit 23 Monaten am 21.12.2015 gedeckt.

     

    18.02.2015:

    Ich habe am 27.02.2006 mit Boe de la Bergerie Bourbonnaise den ersten Bouvier des Ardennes der Geschichte nach Deutschland geholt. Boe wurde die erste deutsche Zuchthündin und der erste Deutsche Ardennes mit Gebrauchshundezertifikat, weltweit der Erste der Rasse mit IPO-Prüfung und der erste mit Internationalem Championtitel, der erste und einzige Bouvier des Ardennes auf der Bouvier WM und dabei noch dazu der beste Deutsche. Ich vermittelte mit Fedor du Maugré den ersten Bouvier des Ardennes-Rüden nach Deutschland. Ich war der erste Deutsche, der seine Bouviers auf der Hauptzuchtschau des Heimatlandes Belgien gezeigt hat. Zugleich waren meine Bouvier des Ardennes die ersten, die dort in der Gebrauchshundeklasse starteten. Bouvier des Flandres Hasenhirsch Balu wurde zum Besten Rüden und gemeinsam mit Hasenhirsch Baghira zum Besten Paar Nationale Élevage 2014 gekürt. Ich bin seit 2009 der erste und einzige Moderator der Rasse Bouvier des Ardennes bei working-dog.eu. In meiner Zuchtstätte fiel der erste Wurf Deutschlands, weltweit der erste Wurf mit unkupierten langen Ruten. Ich verkaufte meinen erstgeborenen Welpen Hasenhirsch Alpha nach Finnland, wo er wiederum der Erste seiner Rasse ist. Alpha ist außerdem der erste Bouvier des Ardennes, der mit langer Rute ausgestellt wurde und zweifellos der mit den meisten Championtiteln. Hasenhirsch Anja ist der erste deutsche Bouvier des Ardennes mit CANT und der Erste und Einzige der den Test an Rindern abgelegt hat. Anja ist außerdem der erste Bouvier des Ardennes, bei dem das Stummelrutengen wissenschaftlich nachgewiesen wurde. Hasenhirsch Bazi ist der erste in Deutschland geborene Rüde und weltweit der jüngste Bouvier des Ardennes mit Gebrauchshundeprüfung. Hasenhirsch Carla ist der erste und einzige Bouvier des Ardennes aus einer Leistungsverpaarung.

    Damit habe ich mir keine Freunde gemacht, denn Schriftwartin Martina Aufrecht und Zuchtleitung Brigitte Lautebach wären so gerne in allem die Ersten und Einzigen gewesen.

    Deshalb wird immer wieder vom Deutschen Bouvier Club behauptet, es wäre schon vor Boe ein Bouvier des Ardennes in Deutschland gewesen. Momentan kursiert auf der DBC-Homepage das Gerücht : "Vor vielen Jahren kam der erste Bouvier des Ardennes direkt aus den Ardennen nach Niedersachsen."  Frau Aufrecht liefert diesmal auch einen hieb- und stichfesten Beweis! Sie bekam von ihrer Freundin Heike dieses Foto aus Detmold geschenkt. Leider hatte Heike aber passend zum Foto keine Ahnentafel im Gepäck. Frau Aufrecht schreibt zum Foto"Der Bouvier des Ardennes war also schon im letzten Jahrhundert in Lippe beheimatet. Der Beweis:"

    Quelle: http://www.bouvier-des-ardennes.de/bouvier-aktuell/2012-2/

    Ich sehe einen verschwommenen Hund. Allerdings ist nicht jeder Hund mit Stehohren und kurzer bzw. geringelter Rute unbedingt ein Bouvier des Ardennes. Vor allem nicht in Deutschland. Im Zeitalter der Schwarz-Weiß-Fotografie wurde kupiert und Genanalysen für angeborenen Stummelruten waren noch nicht üblich. Falls es sich tatsächlich um einen Rassehund handelt, war es wahrscheinlich ein Riesenschnauzer oder ein Altdeutscher Stumper, eventuell sogar ein Bouvier des Flandres. Vielleicht auch ein Schäferhund, der sich den Schwanz in der Tür eingeklemmt hat? Ein Mischling mit Ringelschwanz ist für Frau Aufrecht unvorstellbar, denn auf dem Lande wurden schon immer ausschließlich Rassehunde gezüchtet. Der Fotograf war leider nicht geistesgegenwärtig genug, um ein Haar vom Tatort mitzunehmen und es 100 Jahre später einer Genanalyse zu unterziehen. Niemand weiß, ob der Hund dort überhaupt wohnte oder nur zu Besuch war. Leider hatte der Hund ja kein Schild mit seiner Adresse umhängen. Vielleicht ist es gar der Wolf mit den sieben Geißlein im Bauch, dem die Mutterziege vor Wut den Schwanz abgebissen hat???

     

    17.02.2016:

    Ich bin begeistert, dass mir der DBC täglich neue Steilvorlagen liefert. Die 1.Vorsitzende Susanne Kuschmann hat die von mir gesetzte Frist vom 11.02.2016 eingehalten und den Text auf der DBC-Homepage folgendermaßen abändern lassen:

    Vorher:„Obwohl bei anderen Rassen das Verpaaren zweier Hunde mit Stummelruten zu schweren Deformierungen führt, hat man dies beim Bouvier des Ardennes noch nicht beobachtet. Und so bemüht man sich, Hunde mit langen Ruten aus der Zucht auszuschließen.“

    Nachher: "Da beim Bouvier des Ardennes bei Verpaarungen zweier Hunde mit kurzer Rute keine Deformierungen oder Anomalien bekannt sind, bevorzugt man für die Zucht die charakteristische kurze Rute. In den Ländern, in welchen das Kupieren der Rute gesetzlich verboten ist, ist eine lange Rute zulässig."

    Am 01.02.2016 schickte mein Tierarzt den Backenabstrich meiner Bouvier des Ardennes Hündin Hasenhirsch Anja an das Genlabor LABOKLIN. Ich wollte die Mutation des TBX1-Gens bei Stummelschwänzigen Bouvier des Ardennes wissenschaftlich nachweisen. Das Labor bestätigte, was ich schon vorher wusste. Die Vererbung der Stummelrute (Brachyurie) des Bouvier des Ardennes verläuft ebenso wie bei den Rassen Australian Shepherd, Australian Stumpy Tail Cattle Dog, Bourbonnais Pointer, Brazilianischer Terrier, Brittany Spaniel, Dansk-Svensk Gardshund, Hrvatski Ovcar, Jack Russell Terrier, Karelischer Bärenhund, Mudi, Österreichischer Pinscher, Polski Owczarek Nizinny, Pyrenäen Schäferhund, Savoy Sheepdog, Schipperke, Spanischer Wasserhund, Västgötaspets, Welsh Corgi.

    Das Vorhandensein von zwei Brachyurie-Allelen (Homozygoter Genotyp) ist letal während der Embryogenese. Daher ist die Größe des Wurfes bei einer Verpaarung zweier stummelschwänziger Hunde verringert im Vergleich zu einer Verpaarung zweier langschwänziger Hunde (LABOKLIN).

    Das Absterben von befruchteten Eizellen findet der Deutsche Bouvier Club offensichtlich unbedenklich, denn daran sind ja weder Deformierungen, noch Anomalien erkennbar - sie sind ja nur tot! Ich werde weiter dafür kämpfen, Hunde mit langen Ruten auf die Welt und in die Zucht zu bringen.

    Quod erat demonstrandum - was zu beweisen war.

     

    16.02.2016:

    Am 31.01.2016 lief das Ultimatum des Belgischen Club für Bouvier des Flandres und Bouvier des Ardennes ab. Der belgische Sekretär Philippe Henry hatte die Zuchtleitung Brigitte Lautebach am 11.01.2016 um Korrektur der DBC-Homepage gebeten. Er forderte die Löschung der falschen Behauptung"Erfahrene Züchter und Kenner der Rasse empfehlen den Bouvier des Ardennes allerdings nicht für den Schutzhundesport.". Frau Lautebach ist seiner Bitte wie erwartet nicht nachgekommen. Herr Henry hat angekündigt, die Sache an den internationalen Dachverband FCI weiterzuleiten.

    Passend zum Thema ist die Gründungssatzung vom 15.07.1977 des Deutschen Bouvier Clubs von 1977 e.V. vom Amtsgericht Krefeld per Post bei mir eingetroffen.

    Unter §3 b) Zweck und Aufgaben des Deutschen Bouvier Clubs steht: "Lenkung, Überwachung und Förderung der Züchtung und Ausbildung von Bouvier des Flandres und Bouvier des Ardennes, die als Gehilfen für die Landwirtschaft, als Diensthunde für Behörden und als Schutzhund für Privatpersonen gegen Gefährdung von Leib, Leben und Eigentum, unentbehrlich und geeignet sind."

    Unter §8f dieser Satzung steht: "Eine Änderung des Zweckes des Clubs kann nur mit Zustimmung aller Mitglieder beschlossen werden."

    Der Zweck des Vereins wurde laut Vereinsregister 3526 niemals geändert. Ich habe während meiner Mitgliedschaft seit 2006 ebenfalls keiner Zweckänderung zugestimmt. Es wurde niemals ein Antrag zur Satzungsänderung des §3 gestellt. Die Führung des Bouvier des Ardennes als Hütehund wurde vom DBC-Vorstand im Jahr 2012 ohne Befragung der Mitglieder und ohne Zustimmung des Heimatlandes Belgien beschlossen, was natürlich nicht möglich ist.

    Der DBC ist also nach wie vor verpflichtet, die Zucht und Ausbildung des Bouvier des Ardennes als Dienst- und Schutzhund zu lenken, zu überwachen und zu fördern.

     

    Mein Bouvier des Ardennes Bö beeindruckt den belgischen Spitzenrichter Alfons van den Bosch auf der 10. Bouvier WM 2014 im Schutzdienst (hier das Video). Bö schließt die Weltmeisterschaft als beste Deutsche ab.

    Das Vorhaben von Frau Lautebach, ihre Bouvier des Ardennes Hündin Grisou du Blofagnu zum Schutzhund auszubilden, ist tatsächlich gescheitert. Vielleicht sollte Frau Lautebach den Fehler aber nicht bei der Rasse, sondern am anderen Ende der Leine suchen.

     

    15.02.2016:

    Leider muss ich noch einmal auf französische Ausbildungskennzeichen (= echte französische Prüfungen) zurückkommen.

    Schriftwartin & Redaktion Bouvier Aktuell Martina Aufrecht behauptet immer noch, das vom französischen Ausbilder (= Moniteur) Philippe Haeyaert ausgestellte CACCBT sei eine Arbeitsprüfung. Ich bin seit 1996 offizieller VDH-Ausbilder (Ausbildung beim SV und BLV). Trotzdem bin ich nicht befugt Ausbildungskennzeichen für Arbeitsprüfungen zu vergeben. Das ist das alleinige Vorrecht aufwändig geschulter Leistungsrichter (in Deutschland z.B.: Roland Schmitz / Manfred Voigt) der jeweiligen Sparte (z.B. IPO / Hüteprüfung). Ich füge hier die offizielle Liste aller französischen Ausbildungskennzeichen mit den Namen der dafür qualifizierten französischen Leistungsrichter ein. Eine CACCBT-Prüfung ist darin nicht zu finden und erst recht nicht der Name des Ausbilders Philippe Haeyaert. Auf Seite 9 wird explizit auf Hüteprüfungen eingegangen. Unser lieber Freund Yves Dambrain ist übrigens als Leistungsrichter gelistet und das von unseren Hunden abgeleistete CANT als Prüfung.

    Laut Frau Aufrecht ist das CACCBT trotz allem eine echte Arbeitsprüfung und kein hundesportliches Ereignis. Will sie damit etwa andeuten, dass Ausbildungskennzeichen (AKZ) wie BH-VT, IPO, FH, CANT, HWT, International Sheepdog Trial, usw. dem durch ihren Ausbilder verliehenen CACCBT-Zertifikat im Wert unterliegen? Diese Äußerung eines Vorstandsmitglieds eines Leistungsbuchführenden Vereins ist an Dreißtheit nicht zu überbieten. Alle Hundesportler im DBC, aber auch die von anderen Leistungsbuchführenden Vereinen (SV, ADRK, DV, DMC, KFT, PSK, BK, RZV) werden damit vor den Kopf gestoßen. Mit der Veröffentlichung des Zertifikats in Frau Aufrechts Wurfmeldung als AKZ macht sich der DBC in ganz Deutschland zur Lachnummer.

    Bouvier des Flandres Hasenhirsch Balu dagegen hat sich mit der IPO1 ein Ausbildungskennzeichen erarbeitet. Er ist weltweit ein anerkannter Gebrauchshund ...

     

    14.02.2016:

    Die Schriftwartin & Redaktion Bouvier Aktuell Martina Aufrecht behauptet, der von ihr eingesetzte belgische Bouvier des Ardennes-Rüde Jack du Blofagnu wurde am 13.05.2015 an der Tierärztlichen Hochschule in Lüttich HD-geröntgt. Seine Hüfte wurde angeblich in Deutschland mit HD A2 ausgewertet. Er deckte nur eine Woche nach der Untersuchung, nämlich am 22.05.2015 Frau Aufrechts Hündin Hortensia von Lieblingen mit HD C.

    Üblicherweise wird ein Hund über sein Heimatland ausgewertet, was vom DBC anerkannt wird. Das wäre im Fall von Jack du Blofagnu Belgien. Dies ist offensichtlich nicht passiert. Für die Auswertung in Deutschland muss die Röntgenaufnahme eines Bouviers beim Deutschen Bouvier Club eingereicht werden. Dieser beauftragt den GRSK-Gutachter nach FCI Dr. Rolf Wilcken, Von Braun Str. 10, D-48712 Gescher mit der Auswertung, welche gewöhnlich mehrere Wochen dauert. Die Unterscheidung in HD A1 und HD A2 ist bei Dr. Wilcken nicht üblich. Außerdem gibt mir zu denken, dass noch nicht einmal der Deutsche Bouvier Club dieses angebliche Gesundheitsergebnis veröffentlicht.

    Sehr geehrte Frau Aufrecht, ich möchte Sie als Ehefrau eines Tierarztes außerdem darauf aufmerksam machen, dass man geröntgt mit zwei t schreibt.

     

    13.02.2016:

    Am 07.02.2016 wählte die 2.Vorsitzende Marianne Miller meine Telefonnummer, um mir eine Entscheidung der Vorstandschaft mitzuteilen (dazu später mehr). Anschließend schilderte sie unseren Gesprächsverlauf ihrer Vorstandskollegin. Weitere Themen waren meine Freunde, mein Mann und natürlich ich. Ausversehen drückte Frau Miller in der Aufregung beim Wählen die falsche Taste, sodass sie ausgerechnet mich mit in diese Konferenz holt. Ich fand es unhöflich aufzulegen und hörte 11 Minuten und 35 Sekunden mit (Zeuge Lauthörer Albin Hamann): "Jetzt haben wir schon den Hamann draussen, jetzt müssen wir nur sie auch noch rausbringen."

    Natürlich habe ich mich für das Mithören anschließend höflich bei Frau Miller bedankt.

     

    Der Lauscher an der Wand hört seine eigene Schand (Bö 10 Jahre).

     

    11.02.2016:

    Ich versende per Einschreiben Einwurf folgendes Schreiben an die 1.Vorsitzende:

    Sehr geehrte Frau Kuschmann,

    Im deutschsprachigen Standard des Bouvier des Ardennes vom 05.06.2002 steht: „In den Ländern, in welchen das Kupieren der Rute gesetzlich verboten ist, ist eine lange Rute zulässig.“

    Auf seiner Internetseite veröffentlicht der Deutsche Bouvier Club von 1977 e.V. dagegen: „Obwohl bei anderen Rassen das Verpaaren zweier Hunde mit Stummelruten zu schweren Deformierungen führt, hat man dies beim Bouvier des Ardennes noch nicht beobachtet. Und so bemüht man sich, Hunde mit langen Ruten aus der Zucht auszuschließen.“

    Diese Publikation widerspricht dem FCI-Rassestandard, schadet der Rasse Bouvier des Ardennes, deren Züchtern im In- und Ausland und mindert den Wert von Welpen, die mit langer Rute geboren werden. Ich kann einem Welpeninteressenten derzeit nicht zusichern, dass ein Welpe mit langer Rute in Deutschland zur Zucht zugelassen werden kann, ohne Regressansprüche zu riskieren.

    Ich habe die Entfernung der entsprechenden  Passage bereits am 20.07.2014, am 14.09.2014 sowie am 02.02.2015 angemahnt. Ich setze dem DBC eine Frist bis zum 26.02.2016, den Text zu korrigieren und mir schriftlich zu bestätigen, dass ein Bouvier des Ardennes mit langer Rute im DBC voll zur Zucht zugelassen werden kann. Andernfalls sehe ich mich gezwungen, den mit langer Rute geborenen Welpen Hasenhirsch Carla am 27.02.2016 zu dem Preis eines Welpen mit zuchtausschließendem Fehler zu verkaufen. Für den dadurch entstandenen Schaden werde ich den DBC beim Amtsgericht Kempen zur Rechenschaft ziehen. Gleichzeitig reiche ich Klage beim VDH-Verbandsgericht ein, um die Vorgaben des FCI-Standards in Deutschland durchzusetzen.

    Mit freundlichen Grüßen, Kristin Oberhauser

     

    10.02.2016:

    Am 11.01.2016 verfasste Philippe Henry, Sekretär des belgischen Clubs für Bouvier des Flandres und Bouvier des Ardennes, folgende Mail an die Zuchtleitung und Ansprechpartnerin für Bouvier des Ardennes Brigitte Lautebach (Übersetzung aus dem Französischen von Kristin Oberhauser):

    Guten Tag gnädige Frau,

    mein Name ist HENRY Philippe, Sekretär des Belgischen Clubs für Bouvier des Flandres und Bouvier des Ardennes. Erlauben Sie mir, auf Ihre Kommentare auf der offiziellen Seite des Deutschen Bouvier Clubs zu reagieren.

    Zu behaupten, "Erfahrene Züchter und Kenner der Rasse empfehlen den Bouvier des Ardennes allerdings nicht für den Schutzhundesport." ist Ihre persönliche Meinung. Allerdings ist es vollkommen falsch. Wir, meine Kollegen vom Belgischen Club der Rasse und auch ich selbst, wehren uns gegen diese verlogenen Äußerungen, die der Entwicklung der Rasse nur schaden. Wir wären also sehr dankbar, wenn Sie Ihre Formulierung korrigieren würden. Wir erinnern Sie daran, dass der Bouvier des Ardennes eine belgische Rasse ist und dass nur der belgische Club das Recht hat, deren Standard zu ändern. Sollten Sie nicht bis zum Ende des Monats reagieren, sehe ich mich gezwungen, die Angelegenheit bei der FCI vorzutragen.

    Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und zähle auf Ihre Zusammenarbeit. Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen, gnädige Frau, ebenso wie mit den besten Wünschen für das neue Jahr.

    Philippe HENRY, Secrétaire général BCBBF&A, URCSH N°70, www.lebouvier.be

    Frau Lautebach hat die Rassebeschreibung des DBC für den Bouvier des Ardennes bis heute nicht korrigiert.

    Zum Abgleich der französische Originaltext:

    Bonjour Madame,

    Mon nom est HENRY Philippe , secrétaire général du Belgische Club Belge du Bouvier des Flandres et des Ardennes. Permettez-moi de réagir suite à la lecture de vos commentaires fait sur le site officiel du club du Bouvier des Ardennes d’Allemagne.

    Affirmer que » tout amateur et connaisseur averti de bouvier des ardennes ne recommandera ce chien pour le sport de garde ou de défense » est un avis qui vous est entièrement personnel. D’autre part , il est totalement erroné et nous nous insurgeons , mes collègues du Club belge de la Race , et moi-même , contre ces propos mensongers qui ne peuvent que nuire au développement de la race. Nous vous serions donc reconnaissants de bien vouloir rectifier vos propos. Nous vous rappelons que le Bouvier des Ardennes est une race Belge et que seul le club belge a le droit d’en changer le standard. Sans réaction de votre part dans le mois, je me verrai obliger de porter l’affaire devant la FCI.

    Vous remerciant pour votre compréhension et certain de votre collaboration, recevez, chère Madame, mes salutations sincères ainsi que mes meilleurs vœux pour cette nouvelle année.

    Philippe HENRY, Secrétaire général BCBBF&A, URCSH N°70, www.lebouvier.be

     

    09.02.2016:

    In der Vereinszeitschrift BA und auf der Homepage des Deutschen Bouvier Clubs werden alle Deck- und Wurfmeldungen von DBC-Züchtern mit Gesundheitsergebnissen, Prüfungen und Titeln der Elterntiere veröffentlicht. Die Deckung zum aktuellen Wurf der Schriftführerin & Redaktion BA Martina Aufrecht wurde seltsamerweise weder im BA 3/2015 noch auf der Hompage veröffentlicht. In der Wurfmeldung wiederum ist als angebliches Ausbildungskennzeichen der Mutterhündin ein CACCBT vermerkt. Es handelt sich dabei allerdings um kein Ausbildungskennzeichen. Ein CACCBT ist lediglich ein Zertifikat, das Laien zur Teilnahme an Hüteprüfungen in Frankreich berechtigt (siehe Règlement CACCBT). Frau Aufrechts CACCBT-Zertifikate von werden vom Moniteur Philippe Haeyaert ausgestellt, der als französischer Ausbilder nicht berechtigt ist, Ausbildungskennzeichen zu vergeben.

    Ich habe die 1.Vorsitzende Susanne Kuschmann am 02.02.2016 um Korrektur der entsprechenden Wurfmeldung gebeten - bis heute vergeblich.

     

    08.02.2016:

    Am 09.01.2016 wurde unser Freund XY von der 2.Vorsitzenden Marianne Miller angerufen. Nach dem Motto aller guten Dinge sind drei, tätigte Frau Miller dabei gleich drei unglaubliche Aussagen:

    Aussage 1: "Den DBC interessiert die FCI nicht. Wir unterstehen dem VDH."

    Der 2.Vorsitzenden des DBC ist leider entgangen, dass der nationale Verband VDH dem internationalen Verband FCI untersteht. Damit ist sogar der DBC der FCI unterstellt.

    Aussage 2: "Frau Oberhauser holt Hunde aus dem Ausland und verscherbelt sie in Deutschland."

    Die Unterstellung, ich betreibe Hundehandel hat Frau Miller angeblich vom Zuchtbuchamt Susanne Schmitz erhalten. Leider ist Frau Schmitz und Frau Miller entgangen, dass ich Oni & Onyx völlig uneigennützig nach Deutschland vermittelt habe. Mein Ziel war es, frisches Blut der seltenen Rasse nach Deutschland zu holen und Menschen eine Freude zu bereiten. Beide Hunde wurden persönlich von Ihren neuen Eigentümern beim Züchter abgeholt und bezahlt.

    Ausage 3: "Wenn Du (Herr XY) Dich von Frau Oberhauser distanzierst, werde ich mich dafür einsetzen, dass Du im DBC als Mitglied aufgenommen wirst."

    Die Nötigung ist ein Straftatbestand. Geschütztes Rechtsgut ist die Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung. Der Tatbestand der Nötigung ist in § 240 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Die Nötigung als Straftat stellt ein Vergehen dar. [www.wikipedia.de]

     

    07.02.2016:

    Am 20.01.2016 habe ich der 1.Vorsitzenden Susanne Kuschmann folgenden freundlichen Brief geschrieben:

    Sehr geehrte Frau Kuschmann,

    hiermit möchte ich mich als ordentliches Mitglied des DBC um die Redaktion des BA bewerben. Als einziges Mitglied des Vereins hatte ich die Gelegenheit Erfahrung in der Zucht sowie in der Ausbildung beider vom Verein vertretenen Rassen zu sammeln. Es würde mir große Freude bereiten, dazu beizutragen die zwei wundervollen Rassen Bouvier des Flandres und Bouvier des Ardennes zu fördern.

    Mein Ziel wäre eine moderne, informative und positive Innen- und Außendarstellung des Vereins in Abstimmung mit der DBC-Vorstandschaft. Beruflich bedingt bereitet mir das Arbeiten am Computer keinerlei Probleme. Durch die Pflege zahlreicher Homepages konnte ich reichlich Erfahrungen sammeln. Mein Sohn studiert Medieninformatik und erstellt regelmäßig  Journale für den Bayerischen Fußballverband. Er kann mir mit Rat und Tat zur Seite stehen. Dadurch könnte das Magazin mit ansprechendem Design ohne Probleme online gestellt oder gedruckt werden.

    Abschließend möchte ich auf Ihre Frage bezüglich des Versands des BA in Papierform zurückkommen. Der französische Bouvier Club bietet beispielsweise sein Journal grundsätzlich kostenlos als Download im Internet an. Falls ein Mitglied das Heft lieber in Papierform möchte, wird dessen Mitgliedsbeitrag pro Jahr um 5€ erhöht.

    Mit freundlichen Grüßen, Kristin Oberhauser

    Am 04.02.2016 bekam ich folgende Antwort. Ich kann dazu nur sagen, das kommt davon, wenn man freundlich ist:

    Sehr geehrte Frau Oberhauser,

    Ihre Bewerbung werde ich dem Vorstand in der nächsten Vorstandssitzung zur Abstimmung vorlegen. Ich werde Ihre Bewerbung jedoch nicht befürworten.

    Herzliche Grüße, Susanne Kuschmann

    Aber ich kann auch anders:

    Sehr geehrte Frau Kuschmann,

    ich freue mich sehr, dass Sie nun doch Zeit gefunden haben, sich meinem Antrag zu widmen. Ich nehme Ihre Einschätzung zur Kenntnis. Diese beruht übrigens auf Gegenseitigkeit. Ich habe Ihre Bewerbung zur 1.Vorsitzenden des Deutschen Bouvier Club von 1977 e.V. im Jahr 2015 ebenfalls nicht befürwortet.

    Dipl. Biologin Kristin Oberhauser (Mitglied und Züchter im Deutschen Bouvier Club von 1977 e.V)

     

    06.02.2016:

    Schriftführerin & Redaktion BA Martina Aufrecht hat ihre Bouvier des Ardennes-Hündin Hortensia von Lieblingen mit leichter Hüftgelenksdysplasie (HD C) mit dem nicht auf HD untersuchten Rüden Jack du Blofagnu verpaart. Daraus sind am 19.01.2016 vier Welpen gefallen, die nicht der VDH- und DBC-Zuchtordnung entsprechen.

    Die VDH-Zuchtordung III.13. besagt unmissverständlich: "Hunde mit HD-Grad Leicht dürfen nicht mit Hunden, die ebenfalls HD-Grad Leicht aufweisen, verpaart werden. Ausnahmen sind nur mit Genehmigung des VDH aufgrund eines entsprechenden begründeten Antrags (Zuchtprogramm mit wissenschaftlicher Begleitung und Darstellung der Population / Zuchtbasis) des Rassehunde-Zuchtvereins möglich."

    Die DBC-Zuchtordnung besagt unter §7.Zuchtvoraussetzungen; HD Verfahren (Hüftgelengsdysplasie): "Hunde mit Befund HD 2 (Leicht) dürfen nur mit Hunden die den Befund HD 0 (frei) haben, gepaart werden. Bei Deckrüden im ausländischen Besitz kann die HD-Auswertung von Den dort zuständigen, anerkannten Stellen vorgenommen werden. Dies wird vom DBC anerkannt."

    Dieses Zuchtvergehen wurde von Albin Hamann am 27.01.2016 bei der 1.Vorsitzenden Susanne Kuschmann angezeigt. Er hat bisher keine Antwort erhalten.

    05.02.2016:

    Es ist ruhig gewesen auf meiner Homepage, denn ich hatte wieder einmal auf eine friedliche Einigung mit dem Deutschen Bouvier Club gehofft. Dafür habe ich den vereinbarten Waffenstillstand eingehalten und die letzten Vorkommnisse vorerst nicht veröffentlicht. Der DBC hat meinen guten Willen allerdings in keiner Weise gewürdigt. Deshalb ist ab heute wieder FEUER FREI!

    Am 19.04.2015 wurde der blonde Bouvier des Flandres Rüde Emil du Grand-Bijou aus der Zucht von Zuchtbuchamt & Spezialzuchtrichterin Susanne Schmitz entgegen dem Rassestandard und der Zuchtordnung beim DBC zur Zucht zugelassen. Am 05.10.2015 deckte Emil die Hündin Gabun du Grand-Bijou im Besitz und aus der Zucht von Susanne Schmitz. Aus dieser Verbindung fielen am 04.12.2015 nur drei dunkle Welpen. Da Susanne Schmitz am 04.02.2016 behauptete, der Rüde habe alle Voraussetzungen der Zuchtordnung erfüllt (Zeuge Lauthörer Telefon Albin Hamann) verfasst ich folgenden Text an die Züchterin:

    Hallo Susanne,

    ich bin etwas irritiert, dass ich als Diplom Biologin, Dich als Spezialzuchtrichterin der Rasse Bouvier des Flandres über den FCI-Rassestandard vom 25.10.2000 (Deutsche Übersetzung vom 05.06.2002) aufklären muss.

    Auf Seite 9 des Standards ist unter dem Punkt "ausschließende Fehler" vermerkt: "Haarfarbe schokoladenbraun, weiß, pfeffer-salz, ausgewaschen, jede andere helle Farbe von hellblond bis rötlich, auch wenn schwarz gewolkt." Ich habe ein Foto zum Farbabgleich beigelegt. Mein Farbempfinden der Fellfarbe Eures Deckrüden Emil du Grand Bijou ist hellblond. Ich kann mir die Zulassung zur Zucht nur dadurch erklären, dass die Farbwahrnehmung des zuständigen Zuchtrichters stark getrübt war. Wie Emil zu einer Deiner Aussage nach "ordentlichen Zuchtzulassung ohne Sondergenehmigung" gekommen ist, ist mir schleierhaft.

    Foto: Screenshot www.working-dog.eu [auch für nicht angemeldete Personen sichtbar]

    Als Biologin möchte ich noch einen kleinen Aufklärungsbeitrag zur Vererbungslehre leisten: Bekanntlich ist die dunkle Fellfarbe dominant über der blonden. Emil ist folglich zweifacher Träger des blonden Genes. Jedem seiner Kinder vererbt er somit ein blondes Gen. In der ersten Generation werden alle Kinder die dunkle Fellfarbe der Mutter zeigen, falls diese homozygot dunkel ist. In der nächsten Generation werden jedoch nach Mendel eventuell 25% der Welpen blond geboren. Falls Emil mit einer dunklen mischerbigen Hündin verpaart wird, zeigen sogar ca 50% der Welpen den zuchtausschließenden Fehler. Das solltest du als Leitung des Zuchbuchamtes und Zuchtausschussmitglied des Deutschen Bouvier Club allerdings selbst wissen.

    Kristin

    Liebe Besucher der Homepage Hasenhirsch, die unendliche Geschichte geht weiter:

     

    02.01.2016:

    Sehr geehrter Herr Bartscherer,

    vielen Dank für die Zustellung ihres Schreibens vom 08.12.2015 (siehe unten). Darin schreiben Sie: "Aufgrund der Beschlusslage der FCI weisen wir darauf hin, dass das Kürzel „MR“ für Mondioring bei der Meldung in der Gebrauchshundklasse künftig anzuerkennen ist." Damit bestätigen Sie, dass die Art der Prüfung für das Gebrauchshundezertifikat allein von der FCI bestimmt wird. Sie hatten fälschlicherweise stets behauptet, das sei Angelegenheit der VDH-Mitgliedsvereine - in meinem Fall der Deutsche Bouvier Club.

    Aufgrund dieser neuen Erkenntnis, fordere ich Sie nun zum dritten Mal auf, das Gebrauchshundezertifikat für meine Bouvier des Ardennes Hündin Estive du Maugré mit IPO3 auszustellen. Die FCI hat im Protokoll vom März 2015 nochmals bestätigt, dass der Bouvier des Ardennes ein Gebrauchshund für den IPO-Sport ist.

    Die Gebühr wurde bereits am 30.06.2015 an die VDH-Service GmbH überwiesen.

    Kristin Oberhauser

     

    19.11.2015:

    Sehr geehrter VDH,

    vielen Dank für ihr "zuvorkommendes Verhalten" bezüglich meiner Hündin Boe de la Bergerie Bourbonnaise. Damit ihre Anträge bei der FCI in Zukunft hoffentlich mehr Erfolg haben, anbei drei Anlagen zur Info (Antrag zur Aberkennung von der Titelbauftragten des VDH Frau Bianca Buchholz bei der FCI, Zirkular vom 06.04.2015, Bös Ahnentafel).

    Außerdem möchte ich Sie bitten, keine falschen Informationen weiterzuleiten, die von Axel Kamphausen (Rechtsanwalt des DBC) vor Gericht gegen mich verwendet werden.

    Zusätzlich möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Hündin aus meiner Zucht Hasenhirsch Alpha nun ebenfalls Inhaber des Internationalen Champions ist. Für den Rüden aus meiner Zucht Hasenhirsch Balu ist der Titel bereits beantragt. Da diese Hunde meinen Zwingernamen tragen, freue ich mich darüber natürlich ganz besonders ;o)

    Kristin Oberhauser

     

    18.10.2015:

    Der Deutsche Bouvierclub kann es einfach nicht lassen: Die Schriftwartin Martina Aufrecht beantragte beim VDH die Aberkennung von Bös Internationalem Championtitel! Bö sei nicht berechtigt den Titel zu tragen, da ihre Ahnen teilweise im Anhangregister registriert sind.

    Leider ist Frau Aufrecht nicht darüber informiert, dass Hunde, die vor dem 06.04.2010 geboren sind, den begehrten Titel der FCI rechtmäßig erhalten haben. Da Bö am 01.01.2016 schon ihr 10tes Jubiläum feiert, können wir über dieses Attentat nur milde lächeln.

    Allerdings behauptet der Rechtsanwalt des DBC Axel Kamphausen in dem Verfahren um Estives Titel sogar vor Gericht, dass Bö der Titel aberkannt wurde. Das ist eine glatte LÜGE!

     

    26.09.2015:

    Erfreuliche Nachrichten sind eingetroffen: Finnland hat den Bouvier des Ardennes in die Liste seiner Gebrauchshunde für den IPO-Sport aufgenommen! Paljon kiitoksia!

     

    20.09.2015:

    Wir gratulieren von ganzem Herzen dem Belgier Patrick Samaey mit seinem Cazan zum Titel: IPO-Weltmeister der Rasse Bouvier des Flandres 2015. Jetzt kann sich jeder selber denken, warum Belgien die Rasse Bouvier des Ardennes an der Bouvier-WM teilnehmen lassen möchte. Sie haben keine Angst vor Konkurrenz.

    Übrigens haben die IPO3-Prüfung nur sieben Bouvier des Flandres erfolgreich bestanden. Um noch einmal auf den Leserbrief von Frau Brigitte Lautebach zurückzukommen: Ich frage mich, ob es bald noch vier Bouvier des Flandres mit dem Ausbildungskennzeichen IPO3 gibt, die von ihrem Ausbildungsniveau auch weltmeisterlich sind?

     

    05.09.2015:

    Ach du dickes Ei! Ich habe bei der Aufzählung der Weltmeisterschaften im IPO-Sport versehentlich die Weltmeisterschaft der Holländischen Schäferhunde (WDSF-WM) vergessen. Natürlich sind auch dort alle drei Variätäten unbeschränkt zugelassen: Rauhaar, Langhaar & Stockhaar. Das ist besonders erstaunlich, da diese Rassen lauf FCI-Rassennomenklatur gar keine offiziellen Gebrauchshunde sind.

    Tatsächlich ist der Bouvier des Ardennes weltweit die einzige Gebrauchshunderasse, die an keiner IPO-WM teilnehmen darf - Apartheid auf hündisch.

    Die Bilder von 2014 die einen Bouvier des Ardennes bei der Bouvier-WM zeigen, werden wohl die einzigen bleiben.

     

    22.08.2015:

    Auf der FMBB-Weltmeisterschaft sind alle vier Varietäten des Belgischen Schäferhundes zugelassen: Malinois, Tervueren, Groenendael, Laekenois.

    Auf der CMBF-Weltmeisterschaft sind alle vier Varietäten des französischen Schäferhundes zugelassen: Briard, Beauceron, Picard and Berger des Pyrenées.

    Und das ist das Logo der sogenannten Bouvier WM:

     

    21.08.2015:

    Herzlichen Glückwunsch an das finnische Organisationsteam der Bouvier WM 2015! Es haben sich ganze elf Starter für die Weltmeisterschaft in IPO3 angemeldet! Schade, dass Finnland auf Veranlassung des Deutschen Bouvier Clubs von 1977 den Bouvier des Ardennes von der Veranstaltung ausgeschlossen hat. Sonst wären wir mit zwei unserer Bouviers des Ardennes gestartet. Von den Initiatoren der neuen Regelung ist übrigens weit und breit keine Spur zu sehen. In Finnland hat sich kein einziger deutscher Starter gemeldet.

    19.02.2015:

    Ich erhalte folgende Antwort: "Hi Kristin, Yes, also Bouvier des Ardennes are allowed to Finland, and they may compete for their own Championship (not the Championship for Bouvier des Flandres), but there has to be at least 3 Bouvier des Ardennes competing for the title, just entering 3 dog´s it´s not i naff. With greetings, Katriina Neva"

     

    18.02.2015:

    Ich stelle an das Organisationsteam der Bouvier WM in Finnland folgende Anfrage: "Hello, I want to ask, if the Bouvier des Ardennes is also accepted on the BWC 2015 Finland. Best regards, Kristin Oberhauser"

     

    01.11.2014:

    Auf Empfehlung des DBC wurde von der Weltunion Bouvier beschlossen, den Bouvier des Ardennes in den Ländern Deutschland, Schweiz, Holland, Finnland, Italien und Tschechien, zukünftig von der Bouvier-WM auszuschließen. Im Heimatland Belgien, sowie in Frankreich darf die Rasse weiterhin als Konkurrenz zum Bouvier des Flandres starten.

    Übrigens: Frau Lautebach zog ihren Start bei der WM 2014 in Belgien zurück.

     

    31.10.2014:

    Ich starte als Mitglied des DBC mit meiner Hündin Boe de la Bergerie Bourbonnaise der Rasse Bouvier des Ardennes auf der Weltmeisterschaft der Bouviers im IPO-Sport. Die neunjährige Hündin, die sich bereits seit zwei Jahren im Ruhestand befand, schloss trotzdem als beste von acht deutschen Startern ab. Das ist für eine Rasse, die laut DBC keine Gebrauchshunderasse ist, eine beachtliche Leistung.

    Im darauffolgenden Clubjournal Bouvier Aktuell 3/2014 wurde mir dazu allerdings mit keinem Wort gratuliert. Ich wurde stattdessen auf Seite 24 als Lügnerin und Betrügerin hingestellt.

     

    12.08.2015:

    Am 26.04.2015 wurde Frau Kuschmann zur 1.Vorsitzenden des DBC gewählt. Frau Kuschmann bot uns umgehend ein Schlichtungsgespräch an. Dieses war für den 12.06.2015 vereinbart. Leider hat Frau Kuschmann das Schlichtungsgespräch Ende Mai abgesagt, mit der Begründung sie wolle die Angelegenheiten vor Gericht klären lassen.

    Meiner Hündin Estive wurde der Internationale Schönheitschampion auf Veranlassung des DBC zu Unrecht aberkannt. Um meine dafür aufgewendeten Rechtsanwaltskosten zurück zu bekommen, reichte ich am 20.02.2015 beim Amtgericht Dortmund Schadensersatzklage gegen den VDH & die VDH-Service GmbH & den DBC ein. Am 09.09.2015 wird das Urteil gesprochen.

    Der DBC weigert sich bis heute, den Titel von Estive in die Papiere ihrer Welpen Bibi, Bambi und Bazi einzutragen. Ich habe am 07.04.2015 beim Amtsgericht Kempen Klage gegen den DBC eingereicht, um eine Korrektur der Papiere durchzusetzen. Ein Termin für die Verhandlung ist noch nicht festgesetzt.

    Mein Mann Albin Hamann hat viele Jahre schweigend ertragen, dass seine Frau vom DBC diffamiert und gemobbt wurde. In dem Streit um die Aberkennung des Titels kam es zu einigen Wortgefechten zwischen ihm und Vorstandsmitgliedern des DBC. Der DBC hat umgehend ein Vereinsstrafverfahren gegen ihn eingeleitet. Am 26.04.2015 wurde Albin auf der Mitgliederversammlung des DBC aus dem Verein ausgeschlossen. Mein Mann hat dagegen am 09.06.2015 beim Verbandsgericht des VDH Klage gegen den DBC eingereicht. Ein Termin für die Verhandlung ist noch nicht festgesetzt.

    Der derzeit tätige 1.Vorsitzende des DBC Josef Flöter fühlte sich von Albin auf den Schlips getreten. Er veranlasste beim Amtsgericht Jülich eine Klage wegen Unterlassung gegen Albin. Der Richter schlug einen Vergleich vor, bei dem Herr Flöter 75 Prozent der entstandenen Kosten tragen sollte, Albin 25 Prozent. Albin lehnte den Vergleich ab und legte am 03.06.2015 Berufungsklage beim Landgericht Aachen ein. Ein Termin für die Verhandlung ist noch nicht festgesetzt.

    Die Schriftwartin des DBC Martina Aufrecht hat ebenfalls Klage wegen Unterlassung gegen Albin eingeleitet. Das Amtsgericht Lemgo hat die Klage am 11.12.2014 zu 100 Prozent zu Albins Gunsten entschieden. Frau Aufrecht trägt laut Kostenfestsetzungsbeschluss vom 14.04.2015 die gesamten Kosten des Verfahrens.

    Am 02.02.2015 habe ich bei der Geschäftsstelle des DBC gegen den ehemaligen 1.Vorsitzenden des DBC Josef Flöter, gegen die Zuchtleitung des DBC Frau Brigitte Lautebach sowie gegen die Schriftwartin des DBC Martina Aufrecht Vereinsstrafverfahren beantragt. Meine drei Anträge wurden von der 1.Vorsitzenden Frau Susanne Kuschmann bisher nicht bearbeitet.

     

    10.08.2015:

    Sehr geehrte Frau Kuschmann,

    vielen Dank für Ihr Informationsschreiben vom 09.08.2015 (siehe unten). Sie teilen mir darin mit, dass wieder einmal der Link zu meiner Homepage auf der Homepage des DBC gelöscht wurde. Ich bin sehr enttäuscht, dass Sie als 1.Vorsitzende des Deutschen Bouvier Club den Strafkatalog ihres Vorgängers Josef Flöter unreflektiert übernehmen. Herr Flöter hat bereits mehrfach erfolglos versucht, mich auf diese Weise zu erpressen.

    Sie kritisieren, ich habe eine schriftliche Äußerung Ihres Vorgängers Josef Flöter buchstabengetreu veröffentlicht. Das ist weder eine diffamierende noch eine verächtliche Handlung meinerseits. Herr Flöter muss selbst die Verantwortung für seine Schriftsätze übernehmen, denn er hat sie in seiner Funktion als 1.Vorstand des DBC, als öffentliche Person verfasst und per Mail verschickt. Diese Mail wurde von deren Empfänger legal an mich weitergeleitet. Josef Flöters Zitat ist eine sogenannte Stilblüte. Als Stilblüte bezeichnet man Formulierungen, die durch einen Missgriff in der Wortwahl oder Wortstellung, durch Versprecher oder durch Doppeldeutigkeit ungewollt komisch wirken.

    Herr Flöters Zitat wurde von mir als Spruch des Monats August veröffentlicht, passend zu unseren vier derzeit laufenden Gerichtsverfahren, die allesamt von Herrn Flöter verursacht wurden. Ein Verfahren haben wir bereits abgeschlossen und zu 100% gewonnen. Herr Flöter sollte sich geehrt fühlen. Er hat es immerhin geschafft, auf meiner Homepage die direkte Nachfolge von Aristoteles im Monat Juni sowie Goethe im Monat Juli anzutreten. Sie müssen sich mit der Löschung leider bis zum 1.September 2015 gedulden. Dann wird, wie jeden Monat ein aktueller Spruch eingestellt. Ich handle stets nach bestem Wissen und Gewissen. Deshalb kann ich jeden Morgen ohne Bedenken in den Spiegel sehen.

    Dazu fällt mir gerade ein, dass sich Herr Flöter in einem Schreiben vom 13.02.2014 an die Dögel GmbH äußerst diffamierend, beleidigend, verunglimpfend und verächtlich über mich äußerte:

    An den Redakteur von Iss‘n Ruede schickte er am 14.03.2014 dieses unverschämte Schreiben:

    Am 15.05.2014 setzte er noch einmal einen drauf:

    Außerdem stellte er mich im Vereinsjournal Bouvier Aktuell des DBC zu Unrecht namentlich als Lügner und Betrüger hin. Josef Flöter schrieb am 09.05.2014 im BA 1/2014 S.3: “Wir weisen alle unsere Mitglieder darauf hin, dass es untersagt ist, für die eigene Zucht mit aberkannten Titeln zu werben. Zuwiderhandlungen werden geahndet […]. Der VDH e.V. teilt mit: Der Titel ‚Internationaler Schönheitschampion mit Arbeitsprüfung‘ für die Bouvier des Ardennes Hündin Estive du Maugré im Besitz von Frau Kristin Oberhauser wurde durch die FCI aberkannt, da die Bedingungen zu Erlangung des Titels noch nicht erfüllt sind.“

    Am 18./18.03.2015 wurde auf der FCI-Vorstandssitzung endgültig klargelegt, dass Estive der Titel zu Recht verliehen wurde.

    Im BA 3/2014 hinterließ Josef Flöter folgenden Kommentar: „Fehlerteufel: Frau Oberhauser hat nicht den ersten Bouvier des Ardennes nach Deutschland geholt – davor gab’s schon andere.“ Einen Beweis für diese dreiste Behauptung kann Herr Flöter nicht vorlegen.

    Die Schriftwartin des DBC Martina Aufrecht mobbte mich am 19.03.2012 öffentlich bei Facebook: „vielleicht sollten wir den Umgang mit Frau O. nochmal von Grund auf überdenken...ich meine Stress ist doch eigentlich sehr ungesund. schon mal zur Einstimmung: Hüteanlagentest auf den Rheindeichen ... Hauptrolle vielleicht Frau Bööö • Rent a Pocher Als Schäfer Oliver Pocher • www.youtube.com • Oliver Pocher in Rent a Pocher Als Schäfer • Teilen • 19. März um 12:50 • Brigitte Lautebach gefällt das.“

    Die Zuchtleitung des DBC Frau Brigitte Lautebach schrieb mir am 03.04.2013: „Sehr geehrte Frau Oberhauser, da jetzt im Frühjahr die Säfte steigen und Sie anscheinend mit Ihrem Triebstau nicht wissen was Sie anstellen sollen, dann lassen Sie sich bitte überall dort aus wo sie keinen Schaden anrichten können.“

    Ich habe gegen die Verantwortlichen wegen den oben genannten und anderen Sünden bereits am 02.02.2015 drei Vereinsstrafverfahren beantragt. Aber diese Anträge werden von Ihnen - Frau Kuschmann - nicht bearbeitet. Auf eine Richtigstellung oder Entschuldigung warte ich bis heute vergeblich.

    Da wir gerade bei schädlichen Äußerungen auf Homepages sind. Ich möchte Sie bitten, das Rasseportrait des Bouviers des Ardennes auf der Internetseite des DBC umgehend zu korrigieren. Die dort veröffentlichte Darstellung widerspricht dem Rassestandard des Bouvier des Ardennes und schadet meiner Zucht erheblich:

    Um den Verkauf meiner Welpen mit langer Rute zu behindern, steht unter http://deutscherbouvierclub.de/Bouvier_des_Ardennes.html: „Und so bemüht man sich, Hunde mit langen Ruten aus der Zucht auszuschließen.“ Der Rassestandard lautet allerdings: „In den Ländern, in welchen das Kupieren der Rute gesetzlich verboten ist, ist eine lange Rute zulässig.“

    Um den Verkauf der Welpen aus meiner Zucht an IPO-Sportler zu erschweren, schreibt der DBC unter http://deutscherbouvierclub.de/Bouvier_des_Ardennes2.html schreibt der DBC: „Erfahrene Züchter und Kenner der Rasse empfehlen den Bouvier des Ardennes allerdings nicht für den Schutzhundesport.“ Der Standard schreibt aber: „Heute noch ist er bei einem Minimum an Ausbildung für maximale Leistungsfähigkeit ein vielseitiger Gebrauchshund, der speziell zur Bewachung der Herden und des Eigentums geeignet ist.“

    Stellen Sie sich bitte vor, die ausländischen Zuchtverbände würden auf ihren Internetseiten mit den deutschen Gebrauchshunderassen (Deutscher Schäferhund, Hovawart, Riesenschnauzer, Boxer, Rottweiler, Dobermann) ebenso verfahren!

    Kristin Oberhauser

     

    09.08.2015:

    Sehr geehrte Frau Oberhauser,

    ich habe heute veranlasst, den Link zu Ihrer Homepage auf der Homepage des DBC zu entfernen.

    Auf Ihrer Homepage befindet sich auf der Startseite unter dem Titel „August“ ein Zitat, das allein den Zweck hat, den Urheber des Zitats zu diffamieren und ihn verächtlich zu machen. Zudem entstammt das Zitat einer nicht an Sie gerichteten Email. Eine Erlaubnis zur Veröffentlichung liegt Ihnen nicht vor. Der von Ihnen diffamierte Verfasser ist Mitglied des DBC und das Zitat entstammt einem von ihm als Vorsitzenden des Vereins erstellten Schreibens.

    Im Namen des Vorstandes des DBC teile ich Ihnen daher mit, dass der Verein auf seiner Homepage keine Seiten verlinkt, auf denen andere Vereinsmitglieder oder der Verein oder der Vereinsvorstand beleidigt oder verunglimpft oder verächtlich gemacht werden.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Susanne Kuschmann
    Deutscher Bouvierclub von 1977 e.V.
    1. Vorsitzende

     

    06.08.2015:

    Heute findet meine Gerichtsverhandlung gegen den VDH und DBC in Dortmund statt. Ich veröffentliche passend zur Situation auf meiner Homepage als Spruch des Monats August ein Zitat von Josef Flöter: "Ich hoffe das ich dazu beitragen konnte das wir jetzt aus wirklich mehr als geringen Anlass ungewollt Gräben aufreißen. Josef Flöter (1. Vorsitzender des Deutschen Bouvier Club März 2010 - April 2015)"

    !WIR SIND GEGEN MOBBING IN VEREINEN!

    Der Deutsche Bouvier-Club von 1977 e.V. arbeitet seit der Zuchtzulassung unserer ersten Bouvier des Ardennes Hündin Bö gegen mich und damit gegen die Rasse Bouvier des Ardennes in Deutschland.

    Zur besseren Übersicht verzichte ich auf die Veröffentlichung der vollständigen Originaltexte. Wer am Wahrheitsgehalt meiner Aussagen zweifelt, kann sich das Original aber gerne zusenden lassen.

     

    13.12.2014

    Mit großer Erleichterung nahm ich heute vom Postboten Estives neue FCI-Urkunde in Empfang. Es fällt das ganze Gebirge Schottersteine von mir ab, das mir der Deutsche Bouvierclub in den letzten Jahren aufgebürdet hat.

    Jetzt können wir endlich die Eintragung von Estives Titel in die Papiere ihrer Welpen Bazi, Bibi und Bambi durchsetzen. Wenn der Verein sich weiterhin gegen uns stellt und immer noch die Einstellung des Links zu dieser Homepage verweigert, erstatten wir umgehend Anzeige wegen Mobbings.

     

    12.12.2014:

    Seit der Wiederzuerkennung von Estives Internationalem Championtitel sind schon mehr als zwei Wochen vergangen. Marianne Miller (Stellvertretender Vorstand) erklärt mir am Telefon, die Verlinkung meiner Homepage in der DBC-Züchterliste werde trotzdem erst wieder eingestellt, wenn es relevant [von Frau Miller ausgesprochen: relevɑ͂] ist. Es weise sich.

    Ich verstehe beim DBC schon lange nur noch bömische Dörfer. Das Wort relevant [lat: bedeutsam] stammt übrigens vom Lateinischen re-levare [lat: erneut in die Höhe heben] ab und wird so ausgesprochen.

     

    04.12.2014:

    Heute vor drei Jahren fand die letzte Zuchtaktivität von Martina Aufrecht (Schriftwartin) statt. Somit erlischt deren Berechtigung mit der Zuchtstätte für die Rasse Bouvier des Ardennes "von der Schäferei Hollenstein" auf der DBC-Züchterliste im Internet genannt zu werden. Nach dieser Vorgabe wurde dieses Jahr bereits meine eigene Zuchtstätte "Hasenhirsch" für die Rasse Bouvier des Flandres sowie die Zuchtstätte von Brigitte Lautebach (Zuchtleitung) "von der Binger Höh'" für die Rasse Bouvier des Ardennes gestrichen.

    Ich bin sehr gespannt, ob auch hier die Gesetze neu geschrieben werden.

     

    28.11.2014

    Ich habe vom Internationalen Dachverband (FCI) endlich die frohe Botschaft erhalten, dass Estive der vom DBC widerrechtlich angefochtene Titel des Internationalen Champions wieder zugesprochen wurde.

    Der Exekutivdirektor der FCI Yves De Clercq höchstpersönlich hat sich der Sache angenommen. Mein größter Dank gilt der Titelbeauftragten der FCI Alexandra Décoster, die sich für die Sache eingesetzt hat.

     

    01.10.2014:

    Hurra, der neue BA 2/2014 (Vereinszeitschrift vom DBC) ist eingetroffen! Natürlich ist der Inhalt wieder übersäht mit Spitzen gegen ungehorsame Vereinsmitglieder:

    Mein Bericht über unser großes Bouviertreffen ist von Martina Aufrecht (Redaktion BA) wie erwartet auch im BA 2/2014 nicht veröffentlicht worden. Die Begleithundeprüfung von Moses mit Albin am 01.06.2014 wurde nicht veröffentlicht. Der Zeitungsartikel über den Sieg unserer Bouvier des Flandres-Nachzucht auf der Nationale Élevage ist zwar abgedruck, aber von tadelnden Worten Josef Flöters (1.Vorsitzender) eingerahmt worden. Martina Aufrecht veröffentlicht zwei kleine Zeitungsausschnitte ihrer Hunde aus der Zeitschrift Partner Hund 9/2014. Unser vierseitiges Rasseportrait über den Bouvier des Ardennes in der selben Ausgabe der Zeitschrift hat sie dagegen vollkommen übersehen.

    Ich verstehe natürlich, dass in der mageren 16 seitigen Ausgabe der Vereinszeitschrift kein Platz für Geächtete ist. Beansprucht ja schon alleine Martina Aufrecht für ihre privaten Veröffentlichungen 3,5 Seiten (21,88 % des Inhalts).

     

    29.09.2014:

    Josef Flöter (beurlaubter 1.Vorstand) meldet sich aus dem Urlaub zu Wort. In gewohnter Manier macht er sich über Bös 6ten Platz bei der Weltmeisterschaft der Französischen Hirtenhunde lustig.

    Mich freut, dass Hauwascan Cazan die CMBF-Meisterschaft gewonnen hat, wie auch schon die Bouvier WM 2013. Der Bouvier des Flandres wohnt in Belgien und stammt aus Finnland.  Seltsamerweise hat kein einziger Deutscher Bouvier des Flandres teilgenommen.

     

    16.09.2014:

    Die FCI mahnt den VDH zum sechsten Mal zu einer Stellungnahme.

    Frau Buchholz wundert sich sicherlich schon wieder. Mich wundert schon lange nichts mehr. Auch nicht, dass der erste Vorsitzende des DBC Josef Flöter immer noch verschwunden ist.

     

    02.09.2014

    Der VDH hat die Beschwerde der FCI gegen die Aberkennung des Internationalen Champion von Estive an den DBC weitergeleitet. Die Sachbearbeiterin vom VDH Bianca Buchholz schreibt an die FCI: "We are just wondering that the FCI answers private questions."

    Frau Buchholz hat anscheinend noch nicht verstanden, dass ihr Arbeitgeber der FCI unterstellt ist. Die FCI hat ihren Sitz in Belgien, dem stolzen Heimatland der Rasse Bouvier des Ardennes. Es handelt sich also nicht um eine private, sondern um eine nationale Angelegenheit.

     

    23.08.2014:

    Am 08.08.2014 schrieb ich bezüglich der Aberkennung von Estives Championtitel eine Mail an die 2.Vorsitzende Marianne Miller: "Solange Sie kein Dokument vorweisen können, das die Aberkennung durch die FCI nachweist, ist die Verweigerung einer Eintragung des Titels in die Ahnentafeln unbegründet und widerrechtlich. Ebenso widerrechtlich ist die Verweigerung meines Links in der Züchterliste." Heute wurde der Eingang der Mail von Frau Miller als nicht gelesen bestätigt.

    Der DBC-Vorstand ist anscheinend geschlossen in die Sommerpause gegangen. Jetzt ist nach Josef Flöter auch noch Marianne Miller verhindert, die Vereinspost zu lesen. Hallo, ist noch jemand zuhause?

     

    19.08.2014:

    Jetzt werden auch noch unsere Welpenleute Ziel von Mobbingangriffen des DBC. An dieser Stelle möchte ich der 2.Vorsitzenden Marianne Miller empfehlen, erst einmal zu lernen Bouviers auf Ausstellungen korrekt vorzuführen, bevor sie Lügen über unsere Freunde verbreitet.

    Der belgische Standard des Bouvier des Flandres besagt: Der Flandrische Treibhund soll im Stand in natürlicher Stellung ohne körperlichen Kontakt mit dem Vorführer beurteilt werden!!! Das heißt im Klartext: Stellen verboten & Pratzen weg vom Schwanz!

    So sehen Sieger aus!

     

    18.08.2014:

    Heute verschicke ich eine Mail mit folgendem Inhalt:

    Sehr geehrte Frau Buchholz (Sachbearbeiterin für Titel im VDH), sehr geehrter Herr Bartscherer (Geschäftsführer und Justiziar des VDH),

    Sie wurden bereits fünf mal von der FCI gebeten, sich für die Aberkennung des CIB-Titels von Estive du Maugré zu rechtfertigen. Am 4.Juni 2014, am 10.Juni 2014 sowie am 18.August wurden Sie von der Titelbeauftragten Alexandra Decoster angeschrieben. Am 23.Juli 2014 hat sich sogar der Exekutivdirektor der FCI Yves De Clercq der Sache angenommen und Sie um eine Antwort gebeten. Doch Sie halten es bis heute nicht für nötig sich zu melden. Ich finde es sagenhaft, dass sich der VDH sogar gegen seinen eigenen internationalen Dachverband stellt!

    Frau Decoster stellt unmissverständlich klar, dass die Mitgliedsländer bei der Vergabe des Internationalen Schönheits-Champions (CIB) kein Mitspracherecht haben. Die Art der Arbeitsprüfung richtet sich nach dem Standard und wird durch die FCI bestimmt. Damit berechtigt die IPO-Prüfung den Bouvier des Ardennes zum CIB-Titel.

    Sie sollten sich in Grund und Boden schämen, sich zum Werkzeug des Deutschen Bouvier Club machen zu lassen. Sie unterstützen die Vorstandschaft dabei seine zahlenden Mitglieder herumzuschikanieren. Der erste Vorsitzende des DBC Josef Flöter hat sich übrigens schon aus dem Staub gemacht. Wohin seine Reise ging, wissen Sie wahrscheinlich besser als ich. Auf meiner Internetseite www.hasenhirsch.com können Sie sich unter dem Punkt Mobbing ein Bild von den Machenschaften ihres VDH-Mitgliedsvereins machen. Ab heute wird genau dort auch der obige Text veröffentlicht.

    Diplom Biologin (Univ.) Kristin Oberhauser

     

    19.07.2014:

    Es hört einfach nicht auf! Die Papiere meines B-Wurfes sind endlich angekommen. Der Titel des Internationalen Schönheitschampions von Mama Estive wurde nicht in die Ahnentafeln ihrer Kinder eingetragen.

    Ich informiere die FCI, die bestätigt hat, dass Estive der Titel zu Recht verliehen wurde.

     

    01.07.2014:

    Josef Flöter (1.Vorstand) befindet sich auf einer Urlaubsreise und ist derzeit verhindert. Auf Anweisung von Marianne Miller (2.Vorstand) wird Moses Begleithundeprüfung mit Albin vom 01.06.2014 auf der Internetseite des DBC nicht veröffentlicht.

    Das Mobbing gegen mich wird auf meinen Ehemann Albin Hamann ausgeweitet.

     

    26.06.2014:

    Ich lasse meinem Rechtsanwalt die Unterlagen für eine Unterlassungsklage an den DBC zukommen.

     

    21.06.2014:

    Ein Welpeninteressent kommt zu Besuch. Dieser erzählt uns, dass ihm bei einem Telefonat mit Martina Aufrecht (Schriftwart) erklärt wurde unsere Welpen seien nicht rassetypisch.

    Ich frage mich warum Frau Aufrecht ihre eigenen Zuchtpläne verworfen hat. Vielleicht weil sie weiß, dass Welpen mit langer Rute zur Welt kommen, die sie entgegen dem Rassestandard diskriminiert.

     

    19.05.2014:

    Josef Flöter (1.Vorstand) findet es notwendig sich nochmals an den Redakteur der vereinsunabhängigen Internetplattform issnruede.de zu wenden: In ihrem Bericht teilt Frau Oberhauser mit, für Sacco sei im Sommer die dritte Prüfungsstufe geplant. Ich frage mich jetzt, wie das möglich sein kann, da Sacco leider am 01.0.4.14 verstorben ist.

    Den Text für Issn' Rüde wurde von mir Ende März verfasst. Am 1. April verstarb unser Rüde völlig überraschend im Alter von vier Jahren. Ich wollte den Text ihm zuliebe nicht mehr abändern. Auch weil ich momentan keine Kraft habe, über seinen Tod zu sprechen. Ich glaube auch nicht, dass darüber irgendjemand zu urteilen hat.

     

    17.05.2014:

    Im aktuellen BA veröffentlicht Martina Aufrecht (Schriftwartin) einen Artikel indem sie behauptet, Ardennes mit langen Schwänzen würden von der Zucht ausgeschlossen. Wenn sich Frau Aufrecht nur ein einziges Mal den von Yves Dambrain verfassten FCI-Rassestandard der Rasse durchlesen würde, wüßte sie, dass in den Ländern, in welchen das Kupieren der Rute gesetzlich verboten ist, eine lange Rute zulässig ist.

    Da ich weltweit die erste Züchterin bin, die Welpen mit unkupierten langen Ruten aufgezogen hat, ist leicht zu erraten wem Frau Aufrecht schaden möchte.

    Erstmals äußert sich der DBC, warum nur in Deutschland eine IPO-Prüfung nicht mehr als Arbeitsprüfung für die Rasse Bouvier des Ardennes zugelassen ist. Nach Meinung dieses selbst Leistungsbuch führenden Vereins und ehemaligen Mitglieds der AZG schade der IPO-Sport dem Image der Rasse!

    Seltsamerweise schadet der IPO-Sport aber nicht der Rasse Bouvier des Flandres, die ebenfalls vom DBC betreut wird. Da ich die einzige IPO-Sportlerin mit Ardennes im Verein bin, muss man nicht lange überlegen, wer hier gemobbt werden soll.

     

    16.05.2014:

    Heute wird mein Bouvier des Flandres B-Wurf drei Jahre alt. Ich frage beim DBC nach, ob die von Brigitte Lautebach (Zuchtleitung) aufgestellte Vorgehensweise über Veröffentlichung einer Zuchtstätte im Internet vom 20.12.2008 noch gültig ist: Werden drei Jahre keine Aktivitäten mehr getätigt, dann erlischt auch die Berechtigung auf dieser Liste im Internet zu stehen. Falls ja, läuft heute meine Berechtigung aus, als Züchter für die Rasse Bouvier des Flandres aufgelistet zu werden. In diesem Fall erwarte ich allerdings auch die Löschung der Zuchtstätte "von der Binger Höh'" in der Rubrik der Züchter für die Rasse Bouvier des Ardennes. Die Zuchtleitung Lautebach hat mit ihrer Bouvier des Ardennes Hündin keine einzige Deckung, geschweigedenn einen Wurf vorzuweisen.

    Brigitte Lautebach löscht meine Zuchtstätte. Sie selbst bleibt als Züchterin für Bouvier des Ardennes gelistet.

     

    15.05.2014:

    Auf Anweisung von Josef Flöter (1.Vorstand) wird wieder einmal der Link zu meiner Homepage von der DBC-Züchterliste gelöscht.

    Ich lösche heute im Gegenzug den Link zum DBC von meiner Homepage.

    Außerdem bringt Josef Flöter (1.Vorstand) das Gerücht auf, Bö sei nicht der erste Bouvier des Ardennes in Deutschland. Ich solle künftig nicht mehr behaupten, den ersten Bouvier des Ardennes nach Deutschland geholt zu haben.

    Meine Forderung nach einem Nachweis für diese Behauptung blieb unbeantwortet.

     

    14.05.2014:

    Heute verfasst Josef Flöter (1.Vorstand) einen Beitrag im Forum der IG für Bouvier des Flandres. Auch meine Hunde sind wieder Ziel seiner Angriffe: Leistungssportlerinnen haben sehr oft eine Amenorrhoe, weil ihr Körper weiß, dass er unter diesen Umständen kein Kind austragen kann .....Viele Frauen werden nicht schwanger, weil sie unter zu großem Stress stehen......Bei Schafen regelt sich die Anzahl der Lämmer, die sie letztendlich austragen auf Grund des Nahrungsangebots.....ja, die Natur ist klug.

    Leider ist Herr Flöter nicht darüber informiert, dass die geringe Anzahl der Welpen bei der Rasse Bouvier des Ardennes weder durch Leistungssport, noch durch das Nahrungsangebot sondern durch das Stummelruten-Gen (TBX1: C189G) geregelt wird.

     

    09.05.2014:

    Im Bouvier Aktuell wird veröffentlicht: "Der VDH e.V. teilt mit: Der Titel „Internationaler Schönheitschampion mit Arbeitsprüfung“ für die Bouvier des Ardennes Hündin Estive du Maugré im Besitz von Frau Kristin Oberhauser wurde durch die FCI aberkannt, da die Bedingungen zu Erlangung des Titels noch nicht erfüllt sind.

    Unwahrheiten werden nicht wahrer, nur weil sie abgedruckt werden.

     

    05.05.2014:

    Marianne Miller (2.Vorstand) kommt, um unseren Ardennes B-Wurf abzunehmen. Ich betone bei der Übergabe der Unterlagen, dass Estives Titel rechtmäßig erworben ist und ich auf eine Eintragung in die Papiere der Welpen bestehe. Auf die Frage, was sie zu der Angelegenheit zu sagen hat, erklärt Frau Miller, sie sei in der Funktion eines Zuchtwartin bei uns ist und nicht als 2.Vorstand. Deshalb könne sie meine Frage nicht beantworten. Frau Miller verläßt anschließend fluchtartig unser Haus.

    Ich verstehe nun endlich, dass die DBC-Vorstandsmitglieder keine Amtsträger, sondern lediglich Mantelträger sind. Immer wenn es im Mantel des Amtes zu heiß wird, ziehen sie ihn einfach aus.

     

    02.05.2014:

    Mein Bericht über unser großes Bouviertreffen an Ostern kann laut der Martina Aufrecht (Redaktion BA) nicht mehr berücksichtigt werden, da sich die Vereinszeitschrift bereits im Druck befindet.

    Auf eine Veröffentlichung im nächsten BA wird nicht eingegangen.

     

    17.04.2014:

    Josef Flöter (1.Vorstand) läßt prüfen, ob es vielversprechen ist, ein Veriensstrafverfahren gegen mich zu eröffnen. Er sieht durch mich den Vereinsfrieden erheblich gestört und auch das Ansehendes DBC in der Öffentlichkeit gefährdet. Er bittet in der Sache ausgewählte Vorstandsmitglieder um Diskretion.

    Seltsamerweise schickt er diese geheime Mail ausgerechnet auch an mich! Ich frage mich was er vor wem geheimhalten möchte.

     

    10.04.2014:

    Zur die Wurfabnahme meines Bouvier des Ardennes B-Wurf wird mir Josef Hartich (Zuchtwart & Ausstellungsbeauftragter) zugeteilt. Ich bitte Herrn Hartich eine genaue Uhrzeit anzugeben, da zur Wurfabnahme zusätzlich ein Tierarzt anwesend sein wird. Herr Hartich antwortet er benötige keinen Tierarzt zur Wurfabnahme und weigere sich in Anwesenheit eines Tierarztes mein Haus zu betreten. Er lehne eine Wurfbesichtigung ab.

    Ich konnte leider nicht ahnen, dass der Zuchtwart Josef Hartich genauso viel Angst vor einem Tierarzt hat, wie andere vor meinem Mann.

     

    02.04.2014:

    Ich werde von Josef Flöter (1.Vorstand) ermahnt es zu unterlassen, für die eigenen Zucht mit aberkannten Titeln zu werden.

    Ich nehme mir seine Worte zu Herzen und sehe von meiner Verwandlung in einen Zucht ab. Ich ändere zusätzlich den Wortlaut auf meiner Homepage: Internationaler Schönheits-Champion Estive du Maugré (Titel verliehen am 28.08.2013, auf Wunsch des Deutschen Bouvier-Clubs am 05.02.2014 durch den VDH wieder aberkannt; derzeit Prüfung durch die FCI)

     

    27.03.2014:

    Ich mache eine interessante Entdeckung. Die Zucht von Brigitte Lautebach (Zuchtleitung) ist als Leistungszucht ausgezeichnet, kann aber seit 2008 gar keine vom DBC anerkannte Prüfung nachweisen. Die Hündin mit der Prüfung VPG1 Atys de la Genesis verstarb am 17.08.2008. Ihre Salut von der Binger Höh' hat lediglich eine FH1 bestanden. Frau Lautebach schreibt: Ein Bouvier ist nicht schön, ein Bouvier hat Charakter.

    Ich frage mich, was von einer Leistungszucht übrig bleibt, wenn neben der Schönheit auch noch die Leistung fehlt?

     

    15.03.2014:

    Ich habe zur Mitgliederversammlung des DBC Anträge gestellt. Keiner der fünf Anträge wird von Josef Flöter (1.Vorstand) mit der Einladung verschickt. Keiner davon wird auf der Versammlung auch nur verlesen geschweigedenn abgestimmt.

    Ich lasse nicht locker.

     

    14.03.2014:

    Josef Flöter (1.Vorstand) erdreistet sich, mich bei der vereinsunabhängigen Internetplattform issnruede.de anzuschwärzen. Er möchte einer sprachlichen und juristischen Entgleisung meinerseits vorbeugen. Die von mir dort getroffenen Aussagen zum Zuchtziel oder zur Verwendung der Rasse Bouvier des Ardennes ständen nicht im Einklang mit den Zuchtbestimmungen des DBC. Außerdem möchte Herr Flöter um Korrektur bezüglich Estives Championtitel bitten, auch und besonders mit Rücksicht auf all diejenigen Züchter und Hundeführer, die sich den Titel verdient erworben haben.

    Schade, dass Herr Flöter keine Rücksicht darauf nimmt, dass meine Estive ihren Titel verdient erworben hat.

     

    22.02.2014:

    Josef Flöter (1.Vorstand) nötigt mich Estives Titel von meiner Internetseite zu löschen: Wollen Sie bitte auf allen Ihren Veröffentlichungen, die im Zusammenhang mit dem DBC und dem VDH stehen, dies unverzüglich korrigieren."

    Ich will nicht.

     

    13.02.2014:

    Josef Flöter (1.Vorstand) erdreistet sich, die vereinsunabhängige Internetplattform working-dog.eu zu bitten, mich als Moderatorin abzusetzen, da ich dafür weder fachliche noch charakterliche Qualifikationen mitbrächte.

    Working-dog.eu ist fassungslos und bastelt mir zum Trost einen Werbebanner für meine geliebte Rasse.

     

    05.02.2014:

    Ich erhalte ein Schreiben vom VDH. Angeblich sei Estive der am 28.08.2013 von der FCI verliehene Titel Internationaler Schönheitschampion auf den Wunsch des DBC hin wieder aberkannt worden. Sie habe die Bedingungen zur Erlangung des Titels noch nicht erfüllt, da vom Verein eine Hüteprüfung vorgesehen sei und keine IPO. Dabei wurde die Arbeitsprüfung vom DBC erst nach meinem Erhalt des Titels geändert! Ein Schreiben der FCI liegt nicht vor.

    Ich schalte eine Anwältin für Vereinsrecht ein.

     

    17.01.2014:

    Der entgegen den FCI-VDH-Richtlinien gezüchtete Z-Wurf von Brigitte Lautebach (Zuchtleitung) wird geboren. Frau Lautebach macht bei working-dog.eu eine Eintragung des Wurfes.

    Obwohl Frau Lautebach als Zuchtleitung eines VDH-Zuchtvereines ein Zuchtvergehen begangen hatte, wird der Eintrag von mir als Moderatorin freigeschalten.

    Einige Tage später wiederholt Frau Lautebach die Eintragung!

    Ich bin erstaunt über die Dreißtheit, einen Wurf zweimal einzutragen, um besser gesehen zu werden. Ich lösche den zweiten Eintrag, da der Wurf sonst doppelt gelistet ist.

    Frau Lautebach legt mit Hilfe von Heike Büttgenbach (Schlichtungsausschuss) bei working-dog.eu eine Beschwerde über mich ein. Ich habe ihren Wurf angeblich gelöscht, um sie zu mobben.

    Ich frage Heike Büttgenbach warum sie die Angelegenheit ungeprüft an working-dog weitergeleitet habe. Frau Büttgenbach erklärt mir unter Zeugen (Lauthörer Telefon), ich solle mich nicht aufregen, den DBC-Vorstand könne man sowieso nicht ernst nehmen.

     

    12.12.2013:

    Notgedrungen hat Martina Aufrecht (Redaktion BA) Anjas und Moses CANT im BA 3/2013 abgedruckt, aber als Hüteanlagentest ohne Datum und Veranstaltungsort. Das CANT ist eine offizielle Prüfung, die in das Leistungsheft eingetragen wird und sollte auch als solche veröffentlicht werden. Von meinen Ausstellungserfolgen immer noch weit und breit keine Spur. Außerdem hat die Schriftwartin Frau Martina Aufrecht einen Bericht über die Hüteprüfung in Talheim veröffentlicht. Wir waren dort mit Moses und Alma erfolgreiche Teilnehmer, werden aber selbstverständlich mit keinem Wort erwähnt.

    Das sind wir ja schon gewohnt.

     

    28.11.2013:

    Der §6.Zuchtverfahren der Zuchtordnung wird vom DBC geändert: Bei einer Leistungszucht müssen beide Elternteile eine vom DBC anerkannte Leistungsprüfung nachweisen. Dies ist für den Bouvier des Ardennes der FCI-HWT Traditional Style oder International Sheepdog Trial Traditional Style. Trotzdem hat Martina Aufrecht keine Berechtigung sich mit der Auszeichnung Leistungszucht zu schmücken. Der einzige von Frau Aufrecht je verwendete Deckrüde Eros de Siricade hat keine der oben genannten und auch sonst keine Arbeitsprüfungen vorzuweisen. Am 04.10.2010 nahm der Rüde zwar an einem Hüteanlagentest teil, zeigte aber keinerlei Interesse an Schafen.

    Besonders erstaunlich finde ich, dass Frau Aufrecht zwar zur Zuchtzulassung der Rasse Bouvier des Ardennes einen bestandenen Hüteanlagentest fordert, selbst aber für ihre Zucht Hunde auswählt, die diese Veranlagung nicht zeigen.

     

    19.11.2013:

    Ich frage Tina Böttger (Internetbeauftragte), ob Josef Flöter (1.Vorstand) neben der Löschung des Links zu meiner Internetseite auch die Löschung meiner Mailadresse angeordnet hat. Herr Flöter teilt daraufhin mir mit: Sie wollen es zukünftig unterlassen Anweisungen des Vorstandes des DBC auf diese Weise in Frage zu stellen. Auch verbitte ich mir, hier Personen mit einzubeziehen, die nicht Mitglied im DBC sind.

    Ich lasse mir von niemandem den Mund verbieten und frage mich warum Frau Böttger als Ansprechpartnerin gelistet ist.

     

    18.11.2013:

    Ich traue meinen Augen nicht. In der Züchterliste ist die Zuchtstätte von Martina Aufrecht (Schriftwartin)  als Leistungzucht gekennzeichnet. Laut § 6.Zuchtverfahren der DBC-Zuchtordnung ist eine Leistungszucht aber nur mit VPG 1 oder IPO 1 möglich. IPO-Sportler werden hier absichtlich in die Irre geführt, da die Hunde von Frau Aufrecht lediglich die erste Hüteprüfung bestanden haben. Bei meiner Zuchtstätte für Bouvier des Ardennes ist die Auszeichnung Leistungszucht dagegen gelöscht worden.

    Meine drei Zuchthündinnen (Caja, Bö, Estive) haben nachweislich die höchste Gebrauchshundeprüfung IPO3. Alle unsere Bouvier des Flandres Welpen erhielten zu Recht grüne Leistungspapiere.

     

    13.11.2013:

    Josef Flöter (1.Vorstand) veranlasst die Löschung des Links zu meiner Homepage sowie meiner Mailadresse von der Züchterliste im Internet. Der erste Vorstand des DBC Josef Flöter teilt mir schriftlich mit, dass die Links nur unter der Bedingung wieder eingestellt wird, dass ich meine Veröffentlichung vom 1.11.2013 lösche.

    Ich empfinde das als Nötigung und habe den Rechtsanwalt eingeschaltet.

     

    01.11.2013:

    Die Vereinszeitschrift Bouvier Aktuell ist eingetroffen. Alle meine Einsendungen wurden zensiert: Anja legt den CANT an Rindern erfolgreich am 14.09.2013 in Manosque (Frankreich) ab. Obwohl dieser Anlagentest Teil der Zuchttauglichkeitsprüfung beim DBC ist, wird die Prüfung im BA 2/2013 nicht veröffentlicht! Estive wird am 28.08.2013 Internationaler Schönheitschampion mit Arbeitsprüfung. Obwohl es sich um die höchste Auszeichnung handelt, die ein Hund erringen kann, wird der Titel im BA 2/2013 nicht veröffentlicht! Mein Erlebnisbericht der Nationale Élevage der Bouviers in Belgien (Heimatland der Rasse) am 30.06.2013 verstößt angeblich sogar gegen die Vereinssatzung des DBC, VDH und FCI und wird im BA 2/2013 nicht veröffentlicht! Sämtliche Ausstellungsergebnisse (CACIB Umag, CACIB St. Gallen, NE Eernegem, NE Manosque) meiner Hunde und von Hunden aus meiner Zucht werden im BA 2/2013 nicht veröffentlicht!

    In diesem Moment wird mir klar, dass ich bewusst gemobbt werde.

     

    25.09.2013:

    Herr Flöter (1.Vorstand) erdreistet sich, sich über das Prüfungsergebnis der IPO2 meiner Hündin Estive lustig zu machen. Abgesehen davon, dass er als angeblicher Hundesportler nicht mitbekommen hat, dass ab dem 1.1.2012 eine neue Prüfungsordnung gültig ist, schreibt er: Wenn ich mich nicht irre, müssen sie ja diese IPO Stufe wiederholen und bei Bestehen mit 80 Punkten absolvieren, erst dann können sie die nächste Stufe in Angriff nehmen.

    Er irrt sich.

     

    24.09.2014:

    Estive wurde am 28.08.2013 von der FCI der Titel Internationaler Schönheitschampion mit Arbeitsprüfung verliehen. Das ist dem DBC ein Dorn im Auge. Deshalb wird heute die Verordnung über die Vergabe von Titeln im Deutschen Bouvierclub geändert: Für die Beantragung des Titels Internationaler Schönheitschampion mit Arbeitsprüfung gilt ausschließlich die vom DBC aufgegebene Arbeitsprüfung. Dies ist für den Bouvier des Ardennes nun der FCI-Herding Working Test Traditional Style oder der International Sheepdog Trial Traditional Style.

    Ich amüsiere mich, denn Estive hat ihren Titel ja schon sicher in der Tasche - meine ich.

     

    20.09.2013:

    Ich frage Josef Flöter (1.Vorstand) wo ich mit meiner Nachzucht der Rasse Bouvier des Ardennes den zur Zuchtzulassung vorgeschriebenen Hüteanlagentest absolvieren kann. Ich bekomme folgende Antwort: Der deutsche Bouvier Club sieht keine Veranlassung, Sie über den Veranstaltungskalender der FCI Hütekommission für Deutschland zu informieren. Wollen Sie künftig darauf achten, nur noch Anfragen, die Angelegenheiten des DBC betreffen, und diese ausschließlich an die dafür zuständigen Vorstandsmitglieder zu richten.

    Ist die Zuchtzulassung meiner Hunde etwa keine Angelegenheit des DBC?

     

    26.08.2013:

    Ich bekomme ein offizielles Schreiben von Josef Flöter (1.Vorstand). Ich werde ermahnt, es zukünftig zu unterlassen, das Zertifikat für den Start in der Gebrauchshundeklasse für Bouvier des Ardennes über den VDH mit einer bestandenen IPO-Prüfung erreichen zu wollen. Er werde akribisch darauf achten, dass ich auf meiner Homepage keine anderslautenden Aussagen veröffentliche. Bei Zuwiderhandlung werde er ein Verfahren gegen mich einleiten.

    Will mich hier jemand einschüchtern?

     

    03.04.2013:

    Gestern habe ich meine Welpenleute informiert, wie sie ihren Zwingernamen beantragen können. Heute erreicht mich eine Mail von Brigitte Lautebach (Zuchtleitung): Sehr geehrte Frau Oberhauser, da jetzt im Frühjahr die Säfte steigen und Sie mit Ihrem Triebstau anscheinend nicht wissen was Sie anstellen sollen, dann lassen Sie sich bitte überall dort aus wo Sie keinen Schaden anrichten können.

    Ich lese dreimal nach, ob ich richtig gelesen habe.

     

    20.07.2012:

    Josef Flöter (1.Vorstand) verfasst einen Brief an den Belgischen Bouvier Club und den Wiederbegründer der Rasse Yves Dambrain. Grund seines Schreibens seien die Diskussionen um das Zertifikat für die Gebrauchshundeklasse - also ich. Er erklärt dem HEIMATLAND der Rasse, dass in Deutschland das Zuchtziel der Rasse von einem vielseitigen Gebrauchshund zu einem Hütehund abgeändert wurde. Darüber hinaus betont Herr Flöter, dass der IPO-Sport dem DBC und sogar der Rasse Bouvier des Ardennes schadet! Herr Flöter ist peinlicherweise nicht darüber informiert, dass der Bouvier des Ardennes in der FCI Nomenklatur Gruppe 1 nicht der Sektion 1 Hütehunde sondern der Sektion 2 Treibhunde angehört.

    Eine Hüteprüfung ist im Heimatland der Rasse Belgien aus Tierschutzgründen grundsätzlich verboten. Ich weiß, dass der DBC das nicht verstehen kann. Wer einmal gesehen hat, wie ein Bouvier ein Schaf reißt oder von einem Rind aufgespießt wird, könnte es verstehen.

     

    19.04.2012:

    In der Vereinszeitschrift Bouvier Aktuell veröffentlicht Herr Flöter (1.Vorstand) eine E-Mail die besagen soll, dass ab sofort für den Start in der Gebrauchshundeklasse eine FCI anerkannte Hüteprüfung berechtigt, nicht mehr wie bisher eine IPO-Prüfung. Weder eine Befragung der Mitglieder noch ein Beschluss der Vorstandschaft liegt vor.

    Da meine Hunde weltweit die einzigen Bouvier des Ardennes mit IPO-Prüfung sind, ist eindeutig wer mit dieser Maßnahme getroffen werden soll.

     

    29.03.2012:

    Heute erreicht mich die Mail eines anonymen Informanten. Der Absender informiert mich über einen öffentlichen Angriff auf mich und das bei Facebook. Martina Aufrecht (kommissarische Schriftwartin) schreibt: Vielleicht sollten wir den Umgang mit Frau O. nochmal von Grund auf überdenken...ich meine Stress ist doch eigentlich sehr ungesund. Schon mal zur Einstimmung: Hüteanlagentest auf den Rheindeichen ...Hauptrolle vielleicht Frau Bööö; Rent a Pocher Als Schäfer Oliver Pocher www.youtube.com; Oliver Pocher in Rent a Pocher Als Schäfer Teilen 19.März um 12:50; Brigitte Lautebach gefällt das.

    Ich habe keine Worte mehr.

     

    05.05.2011:

    Die Internetplattform working-dog.eu ist vor einiger Zeit durch mich auf die Rasse Bouvier des Ardennes als Gebrauchshund aufmerksam geworden. Ich wurde gefragt, ob ich ehrenamtlich als ihre Moderatorin für die Rasse Bouvier des Ardennes zur Verfügung stehe. Das war mir natürlich ein Vergnügen, wird aber mit argwöhnischen Blicken von Martina Aufrecht (zukünftige Schriftwartin) beäugt. Heute verklickt sich ein anderer Moderator der eine Meisterschaft veröffentlicht und weist einen Bouvier des Flandres versehentlich der Rasse Bouvier des Ardennes zu. Nur vier Stunden nach der Veröffentlichung erhalte ich fast zeitgleich zwei empörte Nachrichten. Ein mir bislang völlig unbekannter Herr Marcel Koring schreibt, mir sei ein erheblicher Fehler unterlaufen. Als gewissenhafte Moderatorin und Botschafterin des Bouvier des Ardennes solle ich diesen Fehler schnell beheben. Er hoffe auf eine eilige Klärung.

    Obwohl mir die Dringlichkeit seines Anliegens natürlich bewusst ist, nehme ich mir zuvor die Zeit nachzusehen was oder wer Herrn Koring zu dieser Information veranlasst hat.

    Und siehe da, Herr Koring wohnt direkt bei Martina Aufrecht um die Ecke. Obwohl Frau Aufrecht eine Verbindung zwischen sich und Herrn Koring abstreitet, kam die zweite Nachricht von ihr. Darin fordert sie eine umgehende Korrektur und bietet ihre Unterstützung an.

    Ich lehne dankend ab.

     

    10.03.2011:

    Ohne Befragung des Zuchtausschusses Silvia Abeling wird vom DBC ein Hüteanlagentest zur Zuchtzulassung der Rasse Bouvier des Ardennes eingeführt. Ich frage nach, warum auch ich als Züchter kein Mitspracherecht habe. Die Antwort von Susanne Schmitz (Zuchtbuchamt) ist tatsächlich, dass ich erst gar nicht befragt werde, da ich mit 2:1 sowieso überstimmt werde. Dieser Hüteanlagentest wird übrigens weder vom DBC noch von einer anderen deutschen Institution angeboten. Die Tests in Frankreich sind sowohl an Schafen wie auch an Rindern nur bis zu einem Alter von 18 Monaten möglich. Für meine betagte Bö und die bereits dreijährige Estive also nicht möglich.

    Die Hunde der Vorstandsmitglieder Martina Aufrecht und Brigitte Lautebach haben den Test ja geschickt schon am 04.09.2010 ohne mich absolviert.

     

    04./05.09.2010:

    Brigitte Lautebach (Zuchtleitung) lädt ein zum ersten Internationalen Arbeits- und Rassetreffen für Bouvier des Ardennes in Bad Salzuflen. Dort wird ein sogenannter Hüteanlagentest für die Hunde abgehalten. Ich bin ausdrücklich NICHT eingeladen, da ich angeblich nicht interessiert bin.

    Habe nicht ausgerechnet ich den ersten Hund der Rasse nach Deutschland geholt und die erste deutsche Zuchtstätte gegründet?

     

    22.08.2010:

    Martina Aufrecht (zukünftige Schriftwartin) kopiert die von mir erstellte Übersetzung und Zusammenfassung über die Geschichte des Bouvier des Ardennes von meiner Internetseite und veröffentlicht sie in identischer Form auf ihrer eigenen. Sie macht sich noch nicht einmal die Mühe die Formatierung zu verändern. Statt wenigstens meine Seite als Quelle anzugeben, behauptet sie auch noch den Text selbst in Zusammenarbeit mit Philippe Haeyaert erstellt zu haben.

    Auf meine Nachfrage hin antwortet sie auch noch dreißt, ihr sei nicht bekannt, dass es sich dabei um mein geistiges Eigentum handelt.

     

    20.12.2008:

    Brigitte Lautebach (Zuchtleitung) teilt mir mit, dass nur Züchter, deren Hündin gedeckt wurde in die Züchterliste im Internet eingetragen werden.

    Überraschenderweise steht Frau Lautebach mit ihrer eigenen Zuchtstätte aber kurze Zeit später in der Liste, obwohl ihre Bouvier des Ardennes Hündin Grisou du Blofagnu niemals gedeckt wurde.

     

     07.06.2008:

    Meine Bouvier des Ardennes Hündin Boe de la Bergerie Bourbonnaise erhält die offizielle Zuchtbescheinigung des Deutschen Bouvier Clubs. Meine Zuchtstätte wird aber von Brigitte Lautebach (Zuchtleitung) nicht in der Züchterliste des DBC veröffentlicht.

    Ich dachte immer ein Club sei dazu da, seine Mitglieder zu unterstützen. Der DBC etwa nicht?

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