14.04.2016:
Schutzdienst macht scharf???
Der Deutsche Bouvier-Club von 1977 e.V. (DBC) ist leistungsbuchführender Verein im VDH der zwei von der FCI als Arbeits- und Gebrauchshunde anerkannten Rassen Bouvier des Flandres und Bouvier des Ardennes. 1982 wurde durch den begründeten Antrag des DBC der Bouvier –– auch in Deutschland als 8. Gebrauchshunderasse in die Arbeitsgemeinschaft der Zuchtvereine und Gebrauchshundeverbände (AZG) aufgenommen. Ein Ziel des DBC ist es, die Gebrauchshundeeigenschaften des Bouviers zu erhalten und zu fördern [http://deutscherbouvierclub.de; 2016].
Jetzt veröffentlicht die Schriftwartin des DBC & Redaktion BA Martina Aufrecht auf ihrer eigenen Homepage folgende unglaubliche Lüge: „Als wir Guarouda du Blofagnu bei Philippe Haeyaert kennenlernen durften, war er ein menschenbezogener, freundlicher, lebhafter und ein bisschen verrückter Hund mit guten Hüteanlagen. Leider konnte Philippe ihn nicht behalten, er fand seinen Weg zu einem anderen Züchter, der ihn im Schutzhundesport ausbilden musste. Nach mehreren, zum Teil schweren Beißvorfällen in der eigenen Familie wurde der Hund eingeschläfert. Das ist der Grund, warum Liebhaber und Kenner der Rasse den Bouvier des Ardennes nicht für den Schutzhundesport empfehlen!“
Das Vorstandsmitglied des DBC behauptet damit fälschlicherweise, dass Schutzhundesport Hunde scharf macht. Sie stellt die Abteilung C (Schutzdienst) mit Aggression gleich. Dabei wird gerade bei dieser Sparte besonders viel Wert auf ein stabiles Wesen (Trieb, Selbstsicherheit, Belastbarkeit) des Hundes gelegt. Martina Aufrecht stellt sich mit ihrer Äußerung gegen den Vereinszweck des DBC und die Interessen ihrer eigenen Vereinskameraden. Ihre Verleumdung am Schutzhundesport trifft zusätzlich alle Zuchtvereine von Gebrauchshunden (SV, ADRK, PSK, DMC, BC, KFT, DV) sowie alle Gebrauchshundesportvereine im DHV & DVG. Sie schürt als Amtsträgerin im DBC die ohnehin vorhandenen Vorurteile der Gesellschaft gegen den IPO-Sport.

Boe hat die IPO3 mehrfach abgelegt. Wir vertrauen ihr blind unser Wertvollstes an: unser Kind.
Wir halten inmitten unserer Großfamilie sieben Hunde der Rasse Bouvier des Ardennes und bilden sie allesamt im IPO-Sport aus. Wir blicken auf 30 Prüfungen durch unterschiedliche international anerkannte Leistungsrichter im In- und Ausland zurück. Unter anderem stellten wir uns Alfons Van den Bosch (Leistungskommission der FCI), Frédéric Clémens (Leistungsrichter der FCI-WM 2015), Michel Pillard, Wilfried Scheld & Manfred Voigt (FCI-Hütekommission) sowie Franz Breitsamer (staatlich vereidigter Sachverständiger). Bei keiner einzigen Prüfung wurden Wesensmängel bei unseren Bouvier des Ardennes festgestellt. Renommierte Schutzdiensthelfer, wie Jurgen Vanhoutten, Kenny Goetelen und Hans Brings sind von unseren Hunden begeistert. Alle aktiven Züchter der Rasse wie Yves Dambrain (du Maugré), Philippe Henry (la Cense du Balmelok), Emmanuelle Vignon (du Val d’Athanor), Bruno Chiapello (von Lieblingen) und ich (Hasenhirsch) kennen und lieben den Schutzhundesport. Erst kürzlich erhielten wir die herzliche Einladung, an der Belgischen Bouviermeisterschaft im IPO-Sport teilzunehmen.

Geballte Aggression oder ein zufriedenes Rudel? Moses (IPO3), Estive (IPO3), Bambi (BH/VT), Bibi (BH/VT), Bazi (IPO1), Boe (IPO3), Anja (IPO1)
Nun frägt sich, welche angeblichen Kenner und Liebhaber die Rasse für den Schutzhundsport ablehnen? Das ist einzig und allein der frustrierte, französische Schäfer Philippe Haeyaert, der sich ausgebuchte Hüteseminare wünscht und Martina Aufrecht, die ihm alle Wünsche erfüllen möchte. Frau Aufrecht ist trotz intensivster Betreuung durch ihren Ausbilder Haeyaert mit ihren Hunden nie über die erste Hüteprüfungsstufe hinausgekommen. Wir sind selbst Augenzeugen, als Frau Aufrecht bei einer Prüfung disqualifiziert wird, weil ihre Hündin unkontrolliert die Schafe hetzt, bis sie sich panisch im Zaun verfangen und überschlagen. Ihre aktuelle Zuchthündin keine einzige Prüfung vorzuweisen. Frau Aufrecht hat bisher mit keinem ihrer Bouvier des Ardennes an dem von ihr beworbenen Hüteanlagentest (CANT) teilgenommen. Vielleicht hatte sie Sorge, am Verhaltenstest zu scheitern? Außerdem wurde mir berichtet, dass Frau Aufrecht auf dem Sofa von ihren eigenen Hunden angeknurrt und Besuch konsequent gestellt wird. Und das, obwohl Frau Aufrecht gar keinen Hundeplatz besucht – oder vielleicht gerade deshalb?
Fest steht, dass für einen Hund die Haltung und Prägung im ersten Lebensjahr prägend ist – auch bei Guarouda du Blofagnu: Er wurde am 05.07.2007 in der belgischen Zuchtstätte „du Blofagnu“ von Jean-Pierre Perin geboren. Gegen diese Zuchtstätte wurde übrigens am 07.10.2015 eine fünfjährige Zuchtbuchsperre verhängt – unter anderem wegen der selbst für Belgien katastrophalen Haltungsbedingungen der Hunde. Guarouda wuchs mit seinen vier Geschwistern von Geburt an unter freiem Himmel auf. Drei Strohballen waren der einzige Schutz gegen Kälte, Hitze und Feuchtigkeit, seine Mutter lag an der Kette. Im Alter von sechs Wochen wurde auch der kleine Guarou an die Kette gelegt. Bis zur Abholung durch seinen Käufer lernte der Welpe nichts anderes kennen.
Der neue Besitzer kam mit dem temperamentvollen, dominanten Welpen nicht zurecht und tauschte ihn kurzerhand bei Philippe Haeyaert in Frankreich gegen einen anderen Welpen ein. Guarou fiel vom Regen in die Traufe, denn der Schäfer Philippe Haeyaert befand sich inmitten seiner Scheidung. Selbst Haeyaert weiß, dass ein Rüde der Rindertreiberrasse für seine Schafe völlig ungeeignet ist. Deshalb stellte er Guarouda wie alle seine ausgewachsenen Hunde, die er nicht mehr gebrauchen kann, im Jahr 2009 beim Mentor der Rasse Yves Dambrain unter.

Guarouda mit 1,5 Jahren.
Yves Dambrain verliebte sich in den wunderschönen und scheinbar fröhlichen Rassevertreter und behielt ihn. Dort lernte auch ich den herrlichen Hund kennen. Doch Guarou wurde von seiner Vergangenheit schnell eingeholt. Mit zunehmendem Alter kam es immer häufiger zu Raufereien mit dem Stammrüden Xoum du Maugré. Dann biss Guarou seinen Besitzer Yves Dambrain und dessen Frau, sodass diese einen geeigneteren Platz für ihn suchten. Vom nächsten Besitzer kam er postwendend wieder zurück. Im Jahr 2011 erklärte sich der Belgische Züchter Philippe Henry bereit, Guarou in Gewahrsam zu nehmen. Um den Hund körperlich und geistig auszulasten sowie seinen Gehorsam zu fördern, besuchte Quentin Henry regelmäßig den Hundeplatz. Guarouda wurde aber niemals im Schutzhundesport geführt, geschweige denn legte er eine Prüfung darin ab!
Trotzdem konnte Guarou soweit stabilisiert werden, dass er mit großem Erfolg zahlreiche Ausstellungen besuchte und sich von jedermann unvoreingenommen anfassen ließ. Er wurde Internationaler Ausstellungschampion, Weltsieger, Belgischer- & Luxemburger Champion und er bestand den TCS, TAN, TEST & Test Complémentaire des französischen Bouvier Clubs. Im Jahr 2014 traf ich den wundervollen Hund zum letzten Mal. Fröhlich, freundlich und zugänglich, so wie ich ihn kannte.
Aber Guarou hatte ein zweites Gesicht, das bei einer vermeintlichen Bedrohung durch Holzgeräte zum Vorschein kam. Der bloße Anblick einer Holzbürste, eines Gartenrechens oder eines Stockes konnten seine Aggression auslösen. Bei einer Rauferei um eine Hündin verlor er im Jahr 2014 den Respekt vor Véronique Henry und biss zum ersten Mal seit langer Zeit wieder zu. Frau Henry gab trotz der schweren Verletzungen nicht auf und versorgte den Rüden weiterhin. Nach zwei weiteren Attacken mit anschließenden Operationen und Hautverpflanzungen konnte die Familie Henry die Haltung des Hundes nicht weiter verantworten. Schweren Herzens ließen sie den Liebling der Familie im Sommer 2015 einschläfern.
01.04.2016 - auch heute kein Aprilscherz:
Am 20.03.2016 wurde die Vorstandschaft des Deutschen Bouvier-Club neu gewählt. Um mich davon abzuhalten, die nun zuständigen Amtsträger anzusprechen, werden die neuen Ansprechpartner weder auf der Homepage des DBC veröffentlicht, noch von ihren Vorgängern verraten. Allerdings bin ich mir sicher, dass die Zuchtleitung Brigitte Lautebach nicht auf ihr Amt verzichtet hat. Deshalb schreibe ich ihr am 24.03.2016:
Sehr geehrte Frau Lautebach,
am 21.03.2008 wurde Dorica de la Bergerie Bourbonnaise geboren. Sie ist die jüngste Hündin von Frau Aufrecht, die eine Hüteprüfung abgelegt hat. Dorica wurde am 21.03.2016 acht Jahre alt und ist damit aus der Zucht ausgeschieden.
Da die einzige in der Zucht verbleibende Hündin Hortansia von Lieblingen nachweislich keine Prüfung vorweisen kann, ist seit drei Tagen in der Zuchtstätte von der Schäferei Hollenstein keine Leistungszucht mehr möglich. Ich bitte um Löschung des diesbezüglichen Kommentares auf der Züchterliste.
Entschuldigen Sie bitte, dass ich wegen unserer Urlaubsreise drei Tage im Verzug bin.
Mit freundlichen Grüßen, Kristin Oberhauser
Bis heute ist der Vermerk der Leistungszucht nicht gelöscht worden.
25.03.2016:
Der DBC – gegründet am 15.07.1977 mit Sitz in Kempen am Niederrhein – ist der Gründerverein für die Rasse Bouvier des Flandres in Deutschland.
Die Schriftwartin & Redaktion BA Martina Aufrecht verlegt den Vereinssitz laut http://Vereinsverzeichnis.de kurzerhand nach Bad Salzuflen. Im Vereinsregister der Stadt Bad Salzuflen ist ihre Privatadresse als Vereinssitz angegeben. Sie selbst bezeichnet sich noch dazu als Ansprechpartner für Hundesport!
Ich habe den Betreiber der Seite auf den Missbrauch aufmerksam gemacht. Er entschuldigte sich für die unzureichende Recherche und löschte den Eintrag umgehend.
10.03.2016:
Sehr geehrte Frau Kuschmann,
ich bin sehr erstaunt darüber, dass ich als Diplom Biologin, Sie Frau Susanne Kuschmann, als Amtsrichterin und 1.Vorsitzende des DBC über die Vereinssatzung aufklären muss:
1. Sie behaupten am 03.12.2015 vor dem VDH-Verbandsgericht: "Die Rechtsansicht, ein Vereinsmitglied sei zur Einleitung eines Vereinsstrafverfahrens antragsberechtigt, ist unzutreffend. Nach §§11 und 12 der Satzung des Vereins sowie den Ausführungsbestimmungen, hier insbesondere §5, hat allein der Vorstand das Recht zur Einleitung eines Vereinsstrafverfahrens, zudem die Vorstände der Landes- oder Ortsgruppen. Der von einem einzelnen Mitglied gestellte Antrag kann daher allenfalls als Anregung verstanden werden."
In den Ausführungen zu §11 der Satzung Vereinsstrafen steht dagegen unter §5: "Ein Einzelmitglied hat etwaige Beschuldigungen gegen ein anderes Mitglied bei seiner zuständigen Ortsgruppe, oder falls eine Mitgliedschaft bei einer Ortsgruppe nicht vorliegt, bei der zuständigen Landesgruppe einzureichen."
Ihre obige Behauptung ist also schlichtweg falsch.
2. Sie führen am 03.12.2015 aus: "Die Ehefrau des Antragstellers gehört nicht dem Vorstand des Vereins an, Landesgruppen sind im Verein nicht vorhanden, Ortsgruppen sind von dem von Frau Oberhauser geschilderten Vorgängen nicht betroffen."
Der §5 besagt allerdings: "Die Ortsgruppen und Landesgruppen habe Fälle, die ihre Zuständigkeit überschreiten, an die nächsthöhere Instanz unter Beifügung des Beweismaterials weiterzugeben. Der Vorstand des DBC kann zu jedem Zeitpunkt ein Verfahren zur eigenen Durchführung übernehmen, wenn ihm dies aufgrund der Bedeutung des Falles zweckmäßig erscheint."
Ich verrate Ihnen, dass es weder Landes- noch Ortgruppen im DBC gibt. Ich kann nicht glauben, dass Sie behaupten, aus Mangel an untergeordneten Instanzen im DBC sei es einem einfachen Mitglied unmöglich, ein Vereinsstrafverfahren zu beantragen.
3. Sie stellen am 03.12.2015 fest: „Private Streitigkeiten zwischen Mitgliedern gehören nicht vor die Vereinsstrafinstanzen. Es muss vielmehr den Mitgliedern überlassen bleiben, derartige Auseinandersetzungen durch allgemeine Gerichte oder Behörden klären zu lassen.“
Der §5 schreibt allerdings vor: „Berühren derartige Auseinandersetzungen auch den Vereinsfrieden, kann der Vorstand des DBC eine formlose Schlichtung versuchen. Der DBC-Vorstand kann von sich aus oder auf Antrag eines DBC-Mitgliedes tätig werden.“
Sowohl ich, als auch alle von mir angezeigten Personen können bestätigen, dass wir keinerlei privaten Kontakt pflegen. Es geht hier außerdem ausschließlich um Vergehen gegen die Satzungen und Ordnungen des DBC, des VDH und der FCI, die den Vereinsfrieden und die Außendarstellung des Vereins erheblich beeinträchtigen.
4. Weiter kann ich nicht verstehen, dass Sie beim Vereinsausschlussverfahren von Albin Hamann am 03.12.2015 zum Verhalten seiner Ehefrau vortragen möchten. Ich bin nicht die Leibeigene meines Mannes, für die er haften müsste, sondern eine eigenständige, voll geschäftsfähige sowie zivilrechtlich & strafrechtlich voll verantwortliche Person.
In der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland wird eine Kollektivhaftung, welche die Sippenhaftung einschließt, als nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar betrachtet. Soweit dennoch ein mit Sippenhaft vergleichbares Verhalten von staatlichen Institutionen praktiziert wird, wird dies von der Rechtsprechung unterbunden.
Aber das müssten Sie als vereidigte Richterin der Bundesrepublik Deutschland eigentlich selbst wissen.
Mit freundlichen Grüßen, Kristin Oberhauser
09.03.2016:
Sehr geehrte Frau Kuschmann,
Sie schreiben am 03.12.2015: „Private Streitigkeiten zwischen Mitgliedern gehören nicht vor die Vereinsstrafinstanzen. Es muss vielmehr den Mitgliedern überlassen bleiben, derartige Auseinandersetzungen durch allgemeine Gerichte oder Behörden klären zu lassen.“
Ich beantrage hiermit trotzdem die Einleitung eines Vereinsstrafverfahrens gegen Ihre DBC-Vorstandskollegin und zweite Vorsitzende Marianne Miller. Am 09.01.2016 wurde unser Freund Lutz Brückner von der Ihrer Stellvertreterin Marianne Miller angerufen. Nach dem Motto aller guten Dinge sind drei, tätigte Frau Miller dabei gleich drei unglaubliche Aussagen, die keinesfalls als private Streitigkeiten gewertet werden können.
Es kann nicht sein, dass DBC-Vorstandsmitglieder Immunität genießen. Auch diese müssen sich an die Vorgaben des DBC, des VDH und der FCI halten. Wenn Sie meinen Antrag allenfalls als Anregung verstehen und wie üblich nicht bearbeiten, hört mich vielleicht der deutsche Dachverband VDH oder der Internationale Dachverband FCI.
1. Anfechtung der FCI als Internationalen Dachverband
2. Verleumdung eines DBC-Mitgliedes als gewerblichen Hundehändler
4. Nötigung eines Deutschen Staatsbürgers
Mit freundlichen Grüßen, Kristin Oberhauser
07.03.2016:
Sehr geehrte Frau Kuschmann,
Sie hatten am 03.12.2015 das VDH-Verbandsgericht ausdrücklich um Hinweis gebeten, sofern zum Verhalten von mir vorgetragen werden soll. Ich würde mich freuen, wenn Sie auch zum Verhalten von Ihren Vorstandskollegen vorzutragen hätten. Mir fällt zu dem Thema schon das nächste Zuchtvergehen ein.
Ich beantrage hiermit die Einleitung eines Vereinsstrafverfahrens gegen das DBC-Vorstandsmitglied Zuchtleitung & Zuchtausschussmitglied & Redaktion UR Brigitte Lautebach, obwohl Sie mich nicht ausdrücklich um Hinweis gebeten hatten.
Es kann nicht sein, dass DBC-Vorstandsmitglieder Immunität genießen. Auch diese müssen sich an die Vorgaben des DBC, des VDH und der FCI halten. Wenn Sie meinen Antrag allenfalls als Anregung verstehen und wie üblich nicht bearbeiten, hört mich vielleicht der deutsche Dachverband VDH oder der Internationale Dachverband FCI.
1. Zuchtzulassung einer Hündin aus einem Zuchtvergehen mit Zuchtverbot
2. Zuchteinsatz einer Hündin aus einem Zuchtvergehen mit Zuchtverbot
Mit freundlichen Grüßen, Kristin Oberhauser
06.03.2016:
Leider gibt es auch heute wieder unerfreuliche Nachrichten. Ich habe einen Antrag zum Vereinsstrafverfahren gegen das Zuchtbuchamt & Zuchtausschussmitglied & Spezialzuchtrichterin Susanne Schmitz und Ausbildungsleiter & Leistungsrichter & Leistungsausschussmitglied Roland Schmitz gestellt:
Sehr geehrte Frau Kuschmann,
Ihren Ausführungen vom 03.12.2015 zufolge, hat nach §11 und §12 der Satzung des DBC sowie nach den Ausführungsbestimmungen, hier insbesondere §5, allein der Vorstand das Recht zur Einleitung eines Vereinsstrafverfahrens, zudem die Vorstände der Landes- oder Ortsgruppen.
Ich beantrage hiermit trotzdem die Einleitung eines Vereinsstrafverfahrens gegen Ihre DBC-Vorstandskollegen Zuchtbuchamt & Zuchtausschussmitglied & Spezialzuchtrichterin Susanne Schmitz und Ausbildungsleiter & Leistungsrichter & Leistungsausschussmitglied Roland Schmitz, obwohl ich nicht dem Vorstand des Vereins angehöre. Ich gehe davon aus, dass sich ihre Vorstandskollegen weder selbst und noch gegenseitig anzeigen. Landes- und Ortsgruppen sind im Verein nicht vorhanden.
Es kann nicht sein, dass DBC-Vorstandsmitglieder Immunität genießen. Auch diese müssen sich an die Vorgaben des DBC, des VDH und der FCI halten. Wenn Sie meinen Antrag allen-falls als Anregung verstehen und wie üblich nicht bearbeiten, hört mich vielleicht der deutsche Dachverband VDH oder der Internationale Dachverband FCI.
1. Zuchtzulassung des Rüden Emil du Grand-Bijou mit zuchtausschließendem Fehler
2. Zuchteinsatz des Rüden Emil du Grand-Bijou mit zuchtausschließendem Fehler
Mit freundlichen Grüßen, Kristin Oberhauser
05.03.2016:
Anbei mein Antrag zu einem Vereinsstrafverfahren gegen die Schriftwartin und Redaktion BA Martina Aufrecht, wegen vier Verstößen in einer einzigen Deckung:
Sehr geehrte Frau Kuschmann,
Sie stellten am 03.12.2015 fest, dass die Rechtsansicht, ein Vereinsmitglied sei zur Einleitung eines Vereinsstrafverfahrens antragsberechtig, unzutreffend ist.
Ich beantrage hiermit trotzdem die Einleitung eines Vereinsstrafverfahrens gegen das DBC-Vorstandsmitglied Schriftwartin & Redaktion BA Martina Aufrecht, da ich ihre Rechtsauffassung nicht teile.
Es kann nicht sein, dass DBC-Vorstandsmitglieder Immunität genießen. Auch diese müssen sich an die Vorgaben des DBC, des VDH und der FCI halten. Wenn Sie meinen Antrag allenfalls als Anregung verstehen und wie üblich nicht bearbeiten, hört mich vielleicht der deutsche Dachverband VDH oder der Internationale Dachverband FCI.
1. Deckung eines Rüden mit Zuchtbuchsperre
2. Verpaarung einer Hündin HD-Grad Leicht mit einem nicht HD-ausgewerteten Rüden.
3. Verheimlichung der Deckung zum Vertuschen der oben genannten Zuchtvergehen.
4. Vortäuschung eines Ausbildungskennzeichens
Mit freundlichen Grüßen, Kristin Oberhauser
04.03.2016
Am 07.Oktober 2015 schloss die Société Royale Saint-Hubert (SRSH) den belgischen Züchter Jean-Pierre Perin mit seiner Zuchtstätte "du Blofagnu" aus dem belgischen Landesverband der FCI aus. Der Aufsichtsrat sperrte für ihn und seine Hunde für die belgischen Zuchtbücher ab Zustellung der Nachricht für den Zeitraum von fünf Jahren. Die Zuchtbuchsperre ist die gegen einen bestimmten Züchter verhängte Sanktion, die diesem sämtliche züchterische Tätigkeiten untersagt. Eine Zuchtbuchsperre umfasst alle im Eigentum eines Züchters stehenden Hunde. Eingeschlossen sind insbesondere auch Deckakte der Rüden. Die Zuchtordnung des VDH schreibt unter §7.8. vor: "Für Züchter, die eine rechtswirksame befristete oder unbefristete Zuchtbuchsperre erhalten haben, sind die Zuchtbücher/Register im Geltungsbereich des VDH gesperrt."
Trotzdem deckte der im Besitz von Herrn Perin stehende Jack du Blofagnu am 20.November 2015 die Bouvier des Ardennes-Hündin Hortensia von Lieblingen der Schriftwartin Martina Aufrecht. Der Rüde hatte zu diesem Zeitpunkt bereits seit sechs Wochen keine belgische Zuchtzulassung mehr. Die DBC-Zuchtordnung §6 Zuchtverfahren erklärt: "Rüden in ausländischem Besitz oder aus anderen dem VDH angehörenden VDH-Vereinen unterliegen nur den dortigen Bestimmungen. (...) Die Eigentümer von zur Paarung vorgesehenen Hunden haben sich vor dem Deckakt zu überzeugen, dass die Voraussetzungen zur Zucht erfüllt sind. (...) Ebenso ist der Besitzer der Hündin verpflichtet, die Zuchtzulassung des Deckrüden zu prüfen."
Die sogar in mehrfacher Hinsicht widerrechtliche Deckung (siehe auch meine Veröffentlichung vom 14.02.2016 zur fehlenden HD-Auswertung) wurde von Frau Aufrecht weder auf der Homepage des DBC noch in der Vereinszeitschrift BA 3/2015 veröffentlicht. Selbst auf ihrer eigenen Homepage deutete nichts auf einen zu erwartenden Wurf hin. Eventuell wollte Frau Aufrecht damit im Falle des Leerbleibens ihrer Hündin, die Zuchtvergehen vertuschen.
Es ist deshalb fraglich, ob Frau Aufrecht für ihren Wurf jemals einen Deckschein beantragt und eingereicht hat. Im Internationalen Zuchtreglement der FCI 8.Deckbescheinigung ist die Vorlage einen Deckscheines allerdings vorgeschrieben: "Den korrekt vollzogenen Deckakt bestätigt der Deckrüdenhalter durch das Ausstellen einer Deckbescheinigung. Er bestätigt darin mit seiner Unterschrift, dass er Augenzeuge des Deckaktes war. Wo die Zuchtbuchstelle des Landes, in dem der Wurf eingetragen werden soll, dafür bestimmte Formulare vorschreibt, ist es Sache des Eigentümers der Hündin, diese Formulare zu besorgen, ordnungsgemäß auszufüllen und dem Deckrüdenhalter zur Unterschrift vorzulegen."
Ich fordere die Zuchtleitung Brigitte Lautebach auf, mir die Deckbescheinigung oder alternativ dazu einen Gentest der am 19.01.2016 gefallenen Welpen vorzulegen, um deren Abstammung sicherzustellen. Sicherlich wird meine Forderung wie üblich ungehört verhallen.
26.02.2016:
Am 18.11.2013 löschte der DBC die Kennzeichnung meiner Zuchtstätte als Leistungszucht, obwohl meine drei Zuchthündinnen Caja, Bö & Estive die höchste Gebrauchshundeprüfung IPO3 nachweisen konnten. Diese Abwertung sowie die Äußerung „Erfahrene Züchter und Kenner der Rasse empfehlen den Bouvier des Ardennes allerdings nicht für den Schutzhundesport.“ widersprechen dem FCI-Rassestandard, schaden der Rasse Bouvier des Ardennes, deren Züchtern im In- und Ausland und mindern den Wert der Welpen von Eltern mit IPO-Gebrauchshundeprüfung. Ich kann einem Welpeninteressenten derzeit nicht zusichern, dass einem Welpen von Eltern mit IPO-Prüfung in Deutschland Leistungspapiere ausgestellt werden, ohne Regressansprüche zu riskieren.
Ich habe die Entfernung der entsprechenden Passage sowie die Kennzeichnung meiner Zuchtstätte als Leistungszucht unter anderem im BA 3/2012, am 18.11.2013, am 19.06.2015, am 08.02.2016 sowie am 15.02.2016 angemahnt. Am 11.01.2016 setzte der für die Rasse allein maßgebliche Belgische Bouvier Club eine Frist bis zum 31. Januar, die entsprechende Formulierung zu ändern. Auch darauf hat der DBC nicht reagiert.
Ich setzte der 1.Vorsitzenden Susanne Kuschmann am 20.02.2016 eine Frist bis zum 26.02.2016, den Text auf seiner Homepage zu korrigieren, meine Zuchtstätte als Leistungszucht zu kennzeichnen und mir schriftlich zu bestätigen, dass ein Bouvier des Ardennes von Eltern mit IPO-Prüfung Leistungspapiere erhält. Andernfalls sehe ich mich gezwungen, den Welpen Hasenhirsch Carla am 27.02.2016 zu dem geminderten Preis eines Welpen mit normalen Papieren zu verkaufen. Für den dadurch entstandenen Schaden werde ich den DBC beim Amtsgericht Kempen zur Rechenschaft ziehen. Gleichzeitig reiche ich Klage beim VDH-Verbandsgericht ein, um die Vorgaben des FCI-Standards in Deutschland durchzusetzen.
Bis heute habe ich keine Rückmeldung erhalten.

Hasenhirsch Carla ist weltweit der erste und einzige Bouvier des Ardennes aus einer Leistungsverpaarung. Ihre Eltern Estive und Moses haben beide die höchste Gebrauchshundeprüfung IPO3 mit TSB a (Trieb, Selbstsicherheit, Belastbarkeit ausgeprägt) abgelegt.
23.02.2016:
Ich stelle an die 1.Vorsitzende Susanne Kuschmann den Antrag zur Mitgliederversammlung am 20.03.2016, die Rasse Bouvier des Ardennes aus dem Deutschen Bouvier Club von 1977 e.V. auszugliedern und deren Zuchthoheit auf den VDH zu übertragen.
In der Gründungssatzung des DBC vom 15.07.1977 ist unter §2 Wirkungsgebiet und Zuständigkeit geregelt, dass der Bouvier des Ardennes neben dem Bouvier des Flandres betreut wird. Beim §2 handelt es sich nicht um den Vereinszweck, sodass die Ausgliederung der Rasse Bouvier des Ardennes als Satzungsänderung mit 2/3 der Stimmen möglich ist.
Der Vereinszweck wiederum ist unter §3 Zweck und Aufgaben geregelt. Der Zweck des Vereins wurde laut Vereinsregister 3526 niemals geändert. Es ist also unmöglich, dass der §2 Wirkungsgebiet und die Zuständigkeit in den §3 übernommen wurde und die Ausgliederung die Zustimmung aller Mitglieder erfordert.
20.02.2016
Ich wollte wissen, ob Abweichungen von der VDH- und DBC-Zuchtordnung nur bei Vorstandsmitgliedern genehmigt werden oder auch auch bei einfachen Mitgliedern.
Außerdem ist zu befürchten, dass die Rasse Bouvier des Ardennes zum zweiten Mal ausstirbt. Weltweit gibt es nur noch fünf Züchter der Rasse Bouvier des Ardennes. Es sind nur acht nah verwandte Hündinnen in der Zucht. Vier davon haben noch nie Welpen bekommen, drei fruchtbare Hündinnen scheiden in absehbarer Zeit aus Altersgründen aus der Zucht aus. Die gefallenen Würfe erreichen oft noch nicht einmal die Größe von drei Welpen. Sechs Zuchtstätten wurden aus unterschiedlichen Gründen stillgelegt. Zu allem Unglück ist die größte Zuchtstätte der Rasse du Blofagnu aus dem belgischen Dachverband SRSH und damit aus der FCI ausgeschieden. Sämtliche Hunde des Zwingers unterliegen einer fünfjährigen Zuchtsperre.
Deshalb beantragte ich am 21.01.2016 bei der Zuchtleitung Brigitte Lautebach eine Sondergenehmigung für meine Bouvier des Ardennes Hündin Hasenhirsch Anja (*11.11.2012), die bereits das Alter von drei Jahren überschritten hat. Sie ist HD A, ED frei, Rücken ohne Befund, frei von allen erblichen Augenerkrankungen. Sie hat den CANT an Rindern sowie die BH-VT, AD und die IPO1 abgelegt. Sie ist bereits in Belgien und Frankreich zur Zucht zugelassen, Beste Hündin Offene Klasse Nationale Élevage 2015 und Kroatischer Schönheitschampion. Anja hat damit den Qualitätsstandard des VDH weit mehr als erfüllt.
Anja fehlt lediglich die DBC-Zuchttauglichkeitsprüfung (Wesenstest & Standardmusterung). Allerdings hat sich Anja bereits bei drei anerkannten FCI-Leistungsrichtern einer Wesensüberprüfung unterzogen: Verhaltenstest des CANT (Richter: Michel Pillard), Verhaltenstest der BH-VT (Richter: Klaus Pittelkow), TSB ausgeprägt bei der IPO1 (Richter: Gerd Biberger).
Außer Frage steht, dass Anja mit ihren sensationellen Ausstellungsergebnissen sowie ihrer Standardmusterung im Heimatland der Rasse Belgien der DBC-Standardbeurteilung standhält. Der Verfasser des Standards für Bouvier des Ardennes Yves Dambrain sieht in Anja eine sehr typvolle Zuchthündin. Er stellte Anja auf der Belgischen Hauptzuchtschau in der Offenen Klasse mit Vorzüglich auf den ersten Platz.
Die Zuchtleitung Brigitte Lautebach erteilt mir am 07.02.2016 eine Absage: "Bezugnehmend auf Ihren Antrag vom 21.01.2016 teile ich Ihnen mit, dass Ihr Anliegen im Zuchtausschuss besprochen und dem Gesamtvorstand des DBC zur Abstimmung vorgelegt wurde. Der DBC Vorstand kam zu dem Beschluss, Ihrer Bouvier des Ardennes Hündin Hasenhirsch Anja keine Genehmigung zu einer Deckung ohne Zuchtzulassung zu erteilen."

Der französische Leistungsrichter Michel Pillard ist von Anjas Wesen begeistert und vergibt ausschließlich Bestnoten (très bon).

19.02.2016:
Die Zuchtleitung Brigitte Lautebach begeht im Jahr 2013 ein Zuchtvergehen. Daraus fällt am 17.01.2014 der Z-Wurf von der Binger Höh'. In der DBC-Zuchtordnung §15 Verstöße steht:"Die Welpen aus dieser Verpaarung erhalten Ahnentafeln mit dem Eintrag nicht nach den Zuchtrichtlinien des DBC gezogen; Zuchtverbot“
Frau Lautebach behält sich erstaunlicherweise aus diesem Wurf die Hündin Zophie von der Binger Höh'. Zophie wird im Jahr 2015 im DBC zur Zucht zugelassen und mit 23 Monaten am 21.12.2015 gedeckt.
18.02.2015:
Ich habe am 27.02.2006 mit Boe de la Bergerie Bourbonnaise den ersten Bouvier des Ardennes der Geschichte nach Deutschland geholt. Boe wurde die erste deutsche Zuchthündin und der erste Deutsche Ardennes mit Gebrauchshundezertifikat, weltweit der Erste der Rasse mit IPO-Prüfung und der erste mit Internationalem Championtitel, der erste und einzige Bouvier des Ardennes auf der Bouvier WM und dabei noch dazu der beste Deutsche. Ich vermittelte mit Fedor du Maugré den ersten Bouvier des Ardennes-Rüden nach Deutschland. Ich war der erste Deutsche, der seine Bouviers auf der Hauptzuchtschau des Heimatlandes Belgien gezeigt hat. Zugleich waren meine Bouvier des Ardennes die ersten, die dort in der Gebrauchshundeklasse starteten. Bouvier des Flandres Hasenhirsch Balu wurde zum Besten Rüden und gemeinsam mit Hasenhirsch Baghira zum Besten Paar Nationale Élevage 2014 gekürt. Ich bin seit 2009 der erste und einzige Moderator der Rasse Bouvier des Ardennes bei working-dog.eu. In meiner Zuchtstätte fiel der erste Wurf Deutschlands, weltweit der erste Wurf mit unkupierten langen Ruten. Ich verkaufte meinen erstgeborenen Welpen Hasenhirsch Alpha nach Finnland, wo er wiederum der Erste seiner Rasse ist. Alpha ist außerdem der erste Bouvier des Ardennes, der mit langer Rute ausgestellt wurde und zweifellos der mit den meisten Championtiteln. Hasenhirsch Anja ist der erste deutsche Bouvier des Ardennes mit CANT und der Erste und Einzige der den Test an Rindern abgelegt hat. Anja ist außerdem der erste Bouvier des Ardennes, bei dem das Stummelrutengen wissenschaftlich nachgewiesen wurde. Hasenhirsch Bazi ist der erste in Deutschland geborene Rüde und weltweit der jüngste Bouvier des Ardennes mit Gebrauchshundeprüfung. Hasenhirsch Carla ist der erste und einzige Bouvier des Ardennes aus einer Leistungsverpaarung.
Damit habe ich mir keine Freunde gemacht, denn Schriftwartin Martina Aufrecht und Zuchtleitung Brigitte Lautebach wären so gerne in allem die Ersten und Einzigen gewesen.
Deshalb wird immer wieder vom Deutschen Bouvier Club behauptet, es wäre schon vor Boe ein Bouvier des Ardennes in Deutschland gewesen. Momentan kursiert auf der DBC-Homepage das Gerücht : "Vor vielen Jahren kam der erste Bouvier des Ardennes direkt aus den Ardennen nach Niedersachsen." Frau Aufrecht liefert diesmal auch einen hieb- und stichfesten Beweis! Sie bekam von ihrer Freundin Heike dieses Foto aus Detmold geschenkt. Leider hatte Heike aber passend zum Foto keine Ahnentafel im Gepäck. Frau Aufrecht schreibt zum Foto"Der Bouvier des Ardennes war also schon im letzten Jahrhundert in Lippe beheimatet. Der Beweis:"

Quelle: http://www.bouvier-des-ardennes.de/bouvier-aktuell/2012-2/
Ich sehe einen verschwommenen Hund. Allerdings ist nicht jeder Hund mit Stehohren und kurzer bzw. geringelter Rute unbedingt ein Bouvier des Ardennes. Vor allem nicht in Deutschland. Im Zeitalter der Schwarz-Weiß-Fotografie wurde kupiert und Genanalysen für angeborenen Stummelruten waren noch nicht üblich. Falls es sich tatsächlich um einen Rassehund handelt, war es wahrscheinlich ein Riesenschnauzer oder ein Altdeutscher Stumper, eventuell sogar ein Bouvier des Flandres. Vielleicht auch ein Schäferhund, der sich den Schwanz in der Tür eingeklemmt hat? Ein Mischling mit Ringelschwanz ist für Frau Aufrecht unvorstellbar, denn auf dem Lande wurden schon immer ausschließlich Rassehunde gezüchtet. Der Fotograf war leider nicht geistesgegenwärtig genug, um ein Haar vom Tatort mitzunehmen und es 100 Jahre später einer Genanalyse zu unterziehen. Niemand weiß, ob der Hund dort überhaupt wohnte oder nur zu Besuch war. Leider hatte der Hund ja kein Schild mit seiner Adresse umhängen. Vielleicht ist es gar der Wolf mit den sieben Geißlein im Bauch, dem die Mutterziege vor Wut den Schwanz abgebissen hat???
17.02.2016:
Ich bin begeistert, dass mir der DBC täglich neue Steilvorlagen liefert. Die 1.Vorsitzende Susanne Kuschmann hat die von mir gesetzte Frist vom 11.02.2016 eingehalten und den Text auf der DBC-Homepage folgendermaßen abändern lassen:
Vorher:„Obwohl bei anderen Rassen das Verpaaren zweier Hunde mit Stummelruten zu schweren Deformierungen führt, hat man dies beim Bouvier des Ardennes noch nicht beobachtet. Und so bemüht man sich, Hunde mit langen Ruten aus der Zucht auszuschließen.“
Nachher: "Da beim Bouvier des Ardennes bei Verpaarungen zweier Hunde mit kurzer Rute keine Deformierungen oder Anomalien bekannt sind, bevorzugt man für die Zucht die charakteristische kurze Rute. In den Ländern, in welchen das Kupieren der Rute gesetzlich verboten ist, ist eine lange Rute zulässig."
Am 01.02.2016 schickte mein Tierarzt den Backenabstrich meiner Bouvier des Ardennes Hündin Hasenhirsch Anja an das Genlabor LABOKLIN. Ich wollte die Mutation des TBX1-Gens bei Stummelschwänzigen Bouvier des Ardennes wissenschaftlich nachweisen. Das Labor bestätigte, was ich schon vorher wusste. Die Vererbung der Stummelrute (Brachyurie) des Bouvier des Ardennes verläuft ebenso wie bei den Rassen Australian Shepherd, Australian Stumpy Tail Cattle Dog, Bourbonnais Pointer, Brazilianischer Terrier, Brittany Spaniel, Dansk-Svensk Gardshund, Hrvatski Ovcar, Jack Russell Terrier, Karelischer Bärenhund, Mudi, Österreichischer Pinscher, Polski Owczarek Nizinny, Pyrenäen Schäferhund, Savoy Sheepdog, Schipperke, Spanischer Wasserhund, Västgötaspets, Welsh Corgi.
Das Vorhandensein von zwei Brachyurie-Allelen (Homozygoter Genotyp) ist letal während der Embryogenese. Daher ist die Größe des Wurfes bei einer Verpaarung zweier stummelschwänziger Hunde verringert im Vergleich zu einer Verpaarung zweier langschwänziger Hunde (LABOKLIN).
Das Absterben von befruchteten Eizellen findet der Deutsche Bouvier Club offensichtlich unbedenklich, denn daran sind ja weder Deformierungen, noch Anomalien erkennbar - sie sind ja nur tot! Ich werde weiter dafür kämpfen, Hunde mit langen Ruten auf die Welt und in die Zucht zu bringen.

Quod erat demonstrandum - was zu beweisen war.
16.02.2016:
Am 31.01.2016 lief das Ultimatum des Belgischen Club für Bouvier des Flandres und Bouvier des Ardennes ab. Der belgische Sekretär Philippe Henry hatte die Zuchtleitung Brigitte Lautebach am 11.01.2016 um Korrektur der DBC-Homepage gebeten. Er forderte die Löschung der falschen Behauptung"Erfahrene Züchter und Kenner der Rasse empfehlen den Bouvier des Ardennes allerdings nicht für den Schutzhundesport.". Frau Lautebach ist seiner Bitte wie erwartet nicht nachgekommen. Herr Henry hat angekündigt, die Sache an den internationalen Dachverband FCI weiterzuleiten.
Passend zum Thema ist die Gründungssatzung vom 15.07.1977 des Deutschen Bouvier Clubs von 1977 e.V. vom Amtsgericht Krefeld per Post bei mir eingetroffen.
Unter §3 b) Zweck und Aufgaben des Deutschen Bouvier Clubs steht: "Lenkung, Überwachung und Förderung der Züchtung und Ausbildung von Bouvier des Flandres und Bouvier des Ardennes, die als Gehilfen für die Landwirtschaft, als Diensthunde für Behörden und als Schutzhund für Privatpersonen gegen Gefährdung von Leib, Leben und Eigentum, unentbehrlich und geeignet sind."
Unter §8f dieser Satzung steht: "Eine Änderung des Zweckes des Clubs kann nur mit Zustimmung aller Mitglieder beschlossen werden."
Der Zweck des Vereins wurde laut Vereinsregister 3526 niemals geändert. Ich habe während meiner Mitgliedschaft seit 2006 ebenfalls keiner Zweckänderung zugestimmt. Es wurde niemals ein Antrag zur Satzungsänderung des §3 gestellt. Die Führung des Bouvier des Ardennes als Hütehund wurde vom DBC-Vorstand im Jahr 2012 ohne Befragung der Mitglieder und ohne Zustimmung des Heimatlandes Belgien beschlossen, was natürlich nicht möglich ist.
Der DBC ist also nach wie vor verpflichtet, die Zucht und Ausbildung des Bouvier des Ardennes als Dienst- und Schutzhund zu lenken, zu überwachen und zu fördern.

Mein Bouvier des Ardennes Bö beeindruckt den belgischen Spitzenrichter Alfons van den Bosch auf der 10. Bouvier WM 2014 im Schutzdienst (hier das Video). Bö schließt die Weltmeisterschaft als beste Deutsche ab.
Das Vorhaben von Frau Lautebach, ihre Bouvier des Ardennes Hündin Grisou du Blofagnu zum Schutzhund auszubilden, ist tatsächlich gescheitert. Vielleicht sollte Frau Lautebach den Fehler aber nicht bei der Rasse, sondern am anderen Ende der Leine suchen.
15.02.2016:
Leider muss ich noch einmal auf französische Ausbildungskennzeichen (= echte französische Prüfungen) zurückkommen.
Schriftwartin & Redaktion Bouvier Aktuell Martina Aufrecht behauptet immer noch, das vom französischen Ausbilder (= Moniteur) Philippe Haeyaert ausgestellte CACCBT sei eine Arbeitsprüfung. Ich bin seit 1996 offizieller VDH-Ausbilder (Ausbildung beim SV und BLV). Trotzdem bin ich nicht befugt Ausbildungskennzeichen für Arbeitsprüfungen zu vergeben. Das ist das alleinige Vorrecht aufwändig geschulter Leistungsrichter (in Deutschland z.B.: Roland Schmitz / Manfred Voigt) der jeweiligen Sparte (z.B. IPO / Hüteprüfung). Ich füge hier die offizielle Liste aller französischen Ausbildungskennzeichen mit den Namen der dafür qualifizierten französischen Leistungsrichter ein. Eine CACCBT-Prüfung ist darin nicht zu finden und erst recht nicht der Name des Ausbilders Philippe Haeyaert. Auf Seite 9 wird explizit auf Hüteprüfungen eingegangen. Unser lieber Freund Yves Dambrain ist übrigens als Leistungsrichter gelistet und das von unseren Hunden abgeleistete CANT als Prüfung.
Laut Frau Aufrecht ist das CACCBT trotz allem eine echte Arbeitsprüfung und kein hundesportliches Ereignis. Will sie damit etwa andeuten, dass Ausbildungskennzeichen (AKZ) wie BH-VT, IPO, FH, CANT, HWT, International Sheepdog Trial, usw. dem durch ihren Ausbilder verliehenen CACCBT-Zertifikat im Wert unterliegen? Diese Äußerung eines Vorstandsmitglieds eines Leistungsbuchführenden Vereins ist an Dreißtheit nicht zu überbieten. Alle Hundesportler im DBC, aber auch die von anderen Leistungsbuchführenden Vereinen (SV, ADRK, DV, DMC, KFT, PSK, BK, RZV) werden damit vor den Kopf gestoßen. Mit der Veröffentlichung des Zertifikats in Frau Aufrechts Wurfmeldung als AKZ macht sich der DBC in ganz Deutschland zur Lachnummer.
Bouvier des Flandres Hasenhirsch Balu dagegen hat sich mit der IPO1 ein Ausbildungskennzeichen erarbeitet. Er ist weltweit ein anerkannter Gebrauchshund ...

14.02.2016:
Die Schriftwartin & Redaktion Bouvier Aktuell Martina Aufrecht behauptet, der von ihr eingesetzte belgische Bouvier des Ardennes-Rüde Jack du Blofagnu wurde am 13.05.2015 an der Tierärztlichen Hochschule in Lüttich HD-geröntgt. Seine Hüfte wurde angeblich in Deutschland mit HD A2 ausgewertet. Er deckte nur eine Woche nach der Untersuchung, nämlich am 22.05.2015 Frau Aufrechts Hündin Hortensia von Lieblingen mit HD C.
Üblicherweise wird ein Hund über sein Heimatland ausgewertet, was vom DBC anerkannt wird. Das wäre im Fall von Jack du Blofagnu Belgien. Dies ist offensichtlich nicht passiert. Für die Auswertung in Deutschland muss die Röntgenaufnahme eines Bouviers beim Deutschen Bouvier Club eingereicht werden. Dieser beauftragt den GRSK-Gutachter nach FCI Dr. Rolf Wilcken, Von Braun Str. 10, D-48712 Gescher mit der Auswertung, welche gewöhnlich mehrere Wochen dauert. Die Unterscheidung in HD A1 und HD A2 ist bei Dr. Wilcken nicht üblich. Außerdem gibt mir zu denken, dass noch nicht einmal der Deutsche Bouvier Club dieses angebliche Gesundheitsergebnis veröffentlicht.
Sehr geehrte Frau Aufrecht, ich möchte Sie als Ehefrau eines Tierarztes außerdem darauf aufmerksam machen, dass man geröntgt mit zwei t schreibt.
13.02.2016:
Am 07.02.2016 wählte die 2.Vorsitzende Marianne Miller meine Telefonnummer, um mir eine Entscheidung der Vorstandschaft mitzuteilen (dazu später mehr). Anschließend schilderte sie unseren Gesprächsverlauf ihrer Vorstandskollegin. Weitere Themen waren meine Freunde, mein Mann und natürlich ich. Ausversehen drückte Frau Miller in der Aufregung beim Wählen die falsche Taste, sodass sie ausgerechnet mich mit in diese Konferenz holt. Ich fand es unhöflich aufzulegen und hörte 11 Minuten und 35 Sekunden mit (Zeuge Lauthörer Albin Hamann): "Jetzt haben wir schon den Hamann draussen, jetzt müssen wir nur sie auch noch rausbringen."
Natürlich habe ich mich für das Mithören anschließend höflich bei Frau Miller bedankt.

Der Lauscher an der Wand hört seine eigene Schand (Bö 10 Jahre).
11.02.2016:
Ich versende per Einschreiben Einwurf folgendes Schreiben an die 1.Vorsitzende:
Sehr geehrte Frau Kuschmann,
Im deutschsprachigen Standard des Bouvier des Ardennes vom 05.06.2002 steht: „In den Ländern, in welchen das Kupieren der Rute gesetzlich verboten ist, ist eine lange Rute zulässig.“
Auf seiner Internetseite veröffentlicht der Deutsche Bouvier Club von 1977 e.V. dagegen: „Obwohl bei anderen Rassen das Verpaaren zweier Hunde mit Stummelruten zu schweren Deformierungen führt, hat man dies beim Bouvier des Ardennes noch nicht beobachtet. Und so bemüht man sich, Hunde mit langen Ruten aus der Zucht auszuschließen.“
Diese Publikation widerspricht dem FCI-Rassestandard, schadet der Rasse Bouvier des Ardennes, deren Züchtern im In- und Ausland und mindert den Wert von Welpen, die mit langer Rute geboren werden. Ich kann einem Welpeninteressenten derzeit nicht zusichern, dass ein Welpe mit langer Rute in Deutschland zur Zucht zugelassen werden kann, ohne Regressansprüche zu riskieren.
Ich habe die Entfernung der entsprechenden Passage bereits am 20.07.2014, am 14.09.2014 sowie am 02.02.2015 angemahnt. Ich setze dem DBC eine Frist bis zum 26.02.2016, den Text zu korrigieren und mir schriftlich zu bestätigen, dass ein Bouvier des Ardennes mit langer Rute im DBC voll zur Zucht zugelassen werden kann. Andernfalls sehe ich mich gezwungen, den mit langer Rute geborenen Welpen Hasenhirsch Carla am 27.02.2016 zu dem Preis eines Welpen mit zuchtausschließendem Fehler zu verkaufen. Für den dadurch entstandenen Schaden werde ich den DBC beim Amtsgericht Kempen zur Rechenschaft ziehen. Gleichzeitig reiche ich Klage beim VDH-Verbandsgericht ein, um die Vorgaben des FCI-Standards in Deutschland durchzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen, Kristin Oberhauser
10.02.2016:
Am 11.01.2016 verfasste Philippe Henry, Sekretär des belgischen Clubs für Bouvier des Flandres und Bouvier des Ardennes, folgende Mail an die Zuchtleitung und Ansprechpartnerin für Bouvier des Ardennes Brigitte Lautebach (Übersetzung aus dem Französischen von Kristin Oberhauser):
Guten Tag gnädige Frau,
mein Name ist HENRY Philippe, Sekretär des Belgischen Clubs für Bouvier des Flandres und Bouvier des Ardennes. Erlauben Sie mir, auf Ihre Kommentare auf der offiziellen Seite des Deutschen Bouvier Clubs zu reagieren.
Zu behaupten, "Erfahrene Züchter und Kenner der Rasse empfehlen den Bouvier des Ardennes allerdings nicht für den Schutzhundesport." ist Ihre persönliche Meinung. Allerdings ist es vollkommen falsch. Wir, meine Kollegen vom Belgischen Club der Rasse und auch ich selbst, wehren uns gegen diese verlogenen Äußerungen, die der Entwicklung der Rasse nur schaden. Wir wären also sehr dankbar, wenn Sie Ihre Formulierung korrigieren würden. Wir erinnern Sie daran, dass der Bouvier des Ardennes eine belgische Rasse ist und dass nur der belgische Club das Recht hat, deren Standard zu ändern. Sollten Sie nicht bis zum Ende des Monats reagieren, sehe ich mich gezwungen, die Angelegenheit bei der FCI vorzutragen.
Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und zähle auf Ihre Zusammenarbeit. Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen, gnädige Frau, ebenso wie mit den besten Wünschen für das neue Jahr.
Philippe HENRY, Secrétaire général BCBBF&A, URCSH N°70, www.lebouvier.be
Frau Lautebach hat die Rassebeschreibung des DBC für den Bouvier des Ardennes bis heute nicht korrigiert.
Zum Abgleich der französische Originaltext:
Bonjour Madame,
Mon nom est HENRY Philippe , secrétaire général du Belgische Club Belge du Bouvier des Flandres et des Ardennes. Permettez-moi de réagir suite à la lecture de vos commentaires fait sur le site officiel du club du Bouvier des Ardennes d’Allemagne.
Affirmer que » tout amateur et connaisseur averti de bouvier des ardennes ne recommandera ce chien pour le sport de garde ou de défense » est un avis qui vous est entièrement personnel. D’autre part , il est totalement erroné et nous nous insurgeons , mes collègues du Club belge de la Race , et moi-même , contre ces propos mensongers qui ne peuvent que nuire au développement de la race. Nous vous serions donc reconnaissants de bien vouloir rectifier vos propos. Nous vous rappelons que le Bouvier des Ardennes est une race Belge et que seul le club belge a le droit d’en changer le standard. Sans réaction de votre part dans le mois, je me verrai obliger de porter l’affaire devant la FCI.
Vous remerciant pour votre compréhension et certain de votre collaboration, recevez, chère Madame, mes salutations sincères ainsi que mes meilleurs vœux pour cette nouvelle année.
Philippe HENRY, Secrétaire général BCBBF&A, URCSH N°70, www.lebouvier.be
09.02.2016:
In der Vereinszeitschrift BA und auf der Homepage des Deutschen Bouvier Clubs werden alle Deck- und Wurfmeldungen von DBC-Züchtern mit Gesundheitsergebnissen, Prüfungen und Titeln der Elterntiere veröffentlicht. Die Deckung zum aktuellen Wurf der Schriftführerin & Redaktion BA Martina Aufrecht wurde seltsamerweise weder im BA 3/2015 noch auf der Hompage veröffentlicht. In der Wurfmeldung wiederum ist als angebliches Ausbildungskennzeichen der Mutterhündin ein CACCBT vermerkt. Es handelt sich dabei allerdings um kein Ausbildungskennzeichen. Ein CACCBT ist lediglich ein Zertifikat, das Laien zur Teilnahme an Hüteprüfungen in Frankreich berechtigt (siehe Règlement CACCBT). Frau Aufrechts CACCBT-Zertifikate von werden vom Moniteur Philippe Haeyaert ausgestellt, der als französischer Ausbilder nicht berechtigt ist, Ausbildungskennzeichen zu vergeben.
Ich habe die 1.Vorsitzende Susanne Kuschmann am 02.02.2016 um Korrektur der entsprechenden Wurfmeldung gebeten - bis heute vergeblich.
08.02.2016:
Am 09.01.2016 wurde unser Freund XY von der 2.Vorsitzenden Marianne Miller angerufen. Nach dem Motto aller guten Dinge sind drei, tätigte Frau Miller dabei gleich drei unglaubliche Aussagen:
Aussage 1: "Den DBC interessiert die FCI nicht. Wir unterstehen dem VDH."
Der 2.Vorsitzenden des DBC ist leider entgangen, dass der nationale Verband VDH dem internationalen Verband FCI untersteht. Damit ist sogar der DBC der FCI unterstellt.
Aussage 2: "Frau Oberhauser holt Hunde aus dem Ausland und verscherbelt sie in Deutschland."
Die Unterstellung, ich betreibe Hundehandel hat Frau Miller angeblich vom Zuchtbuchamt Susanne Schmitz erhalten. Leider ist Frau Schmitz und Frau Miller entgangen, dass ich Oni & Onyx völlig uneigennützig nach Deutschland vermittelt habe. Mein Ziel war es, frisches Blut der seltenen Rasse nach Deutschland zu holen und Menschen eine Freude zu bereiten. Beide Hunde wurden persönlich von Ihren neuen Eigentümern beim Züchter abgeholt und bezahlt.
Ausage 3: "Wenn Du (Herr XY) Dich von Frau Oberhauser distanzierst, werde ich mich dafür einsetzen, dass Du im DBC als Mitglied aufgenommen wirst."
Die Nötigung ist ein Straftatbestand. Geschütztes Rechtsgut ist die Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung. Der Tatbestand der Nötigung ist in § 240 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Die Nötigung als Straftat stellt ein Vergehen dar. [www.wikipedia.de]
07.02.2016:
Am 20.01.2016 habe ich der 1.Vorsitzenden Susanne Kuschmann folgenden freundlichen Brief geschrieben:
Sehr geehrte Frau Kuschmann,
hiermit möchte ich mich als ordentliches Mitglied des DBC um die Redaktion des BA bewerben. Als einziges Mitglied des Vereins hatte ich die Gelegenheit Erfahrung in der Zucht sowie in der Ausbildung beider vom Verein vertretenen Rassen zu sammeln. Es würde mir große Freude bereiten, dazu beizutragen die zwei wundervollen Rassen Bouvier des Flandres und Bouvier des Ardennes zu fördern.
Mein Ziel wäre eine moderne, informative und positive Innen- und Außendarstellung des Vereins in Abstimmung mit der DBC-Vorstandschaft. Beruflich bedingt bereitet mir das Arbeiten am Computer keinerlei Probleme. Durch die Pflege zahlreicher Homepages konnte ich reichlich Erfahrungen sammeln. Mein Sohn studiert Medieninformatik und erstellt regelmäßig Journale für den Bayerischen Fußballverband. Er kann mir mit Rat und Tat zur Seite stehen. Dadurch könnte das Magazin mit ansprechendem Design ohne Probleme online gestellt oder gedruckt werden.
Abschließend möchte ich auf Ihre Frage bezüglich des Versands des BA in Papierform zurückkommen. Der französische Bouvier Club bietet beispielsweise sein Journal grundsätzlich kostenlos als Download im Internet an. Falls ein Mitglied das Heft lieber in Papierform möchte, wird dessen Mitgliedsbeitrag pro Jahr um 5€ erhöht.
Mit freundlichen Grüßen, Kristin Oberhauser
Am 04.02.2016 bekam ich folgende Antwort. Ich kann dazu nur sagen, das kommt davon, wenn man freundlich ist:
Sehr geehrte Frau Oberhauser,
Ihre Bewerbung werde ich dem Vorstand in der nächsten Vorstandssitzung zur Abstimmung vorlegen. Ich werde Ihre Bewerbung jedoch nicht befürworten.
Herzliche Grüße, Susanne Kuschmann
Aber ich kann auch anders:
Sehr geehrte Frau Kuschmann,
ich freue mich sehr, dass Sie nun doch Zeit gefunden haben, sich meinem Antrag zu widmen. Ich nehme Ihre Einschätzung zur Kenntnis. Diese beruht übrigens auf Gegenseitigkeit. Ich habe Ihre Bewerbung zur 1.Vorsitzenden des Deutschen Bouvier Club von 1977 e.V. im Jahr 2015 ebenfalls nicht befürwortet.
Dipl. Biologin Kristin Oberhauser (Mitglied und Züchter im Deutschen Bouvier Club von 1977 e.V)
06.02.2016:
Schriftführerin & Redaktion BA Martina Aufrecht hat ihre Bouvier des Ardennes-Hündin Hortensia von Lieblingen mit leichter Hüftgelenksdysplasie (HD C) mit dem nicht auf HD untersuchten Rüden Jack du Blofagnu verpaart. Daraus sind am 19.01.2016 vier Welpen gefallen, die nicht der VDH- und DBC-Zuchtordnung entsprechen.
Die VDH-Zuchtordung III.13. besagt unmissverständlich: "Hunde mit HD-Grad Leicht dürfen nicht mit Hunden, die ebenfalls HD-Grad Leicht aufweisen, verpaart werden. Ausnahmen sind nur mit Genehmigung des VDH aufgrund eines entsprechenden begründeten Antrags (Zuchtprogramm mit wissenschaftlicher Begleitung und Darstellung der Population / Zuchtbasis) des Rassehunde-Zuchtvereins möglich."
Die DBC-Zuchtordnung besagt unter §7.Zuchtvoraussetzungen; HD Verfahren (Hüftgelengsdysplasie): "Hunde mit Befund HD 2 (Leicht) dürfen nur mit Hunden die den Befund HD 0 (frei) haben, gepaart werden. Bei Deckrüden im ausländischen Besitz kann die HD-Auswertung von Den dort zuständigen, anerkannten Stellen vorgenommen werden. Dies wird vom DBC anerkannt."
Dieses Zuchtvergehen wurde von Albin Hamann am 27.01.2016 bei der 1.Vorsitzenden Susanne Kuschmann angezeigt. Er hat bisher keine Antwort erhalten.
05.02.2016:
Es ist ruhig gewesen auf meiner Homepage, denn ich hatte wieder einmal auf eine friedliche Einigung mit dem Deutschen Bouvier Club gehofft. Dafür habe ich den vereinbarten Waffenstillstand eingehalten und die letzten Vorkommnisse vorerst nicht veröffentlicht. Der DBC hat meinen guten Willen allerdings in keiner Weise gewürdigt. Deshalb ist ab heute wieder FEUER FREI!
Am 19.04.2015 wurde der blonde Bouvier des Flandres Rüde Emil du Grand-Bijou aus der Zucht von Zuchtbuchamt & Spezialzuchtrichterin Susanne Schmitz entgegen dem Rassestandard und der Zuchtordnung beim DBC zur Zucht zugelassen. Am 05.10.2015 deckte Emil die Hündin Gabun du Grand-Bijou im Besitz und aus der Zucht von Susanne Schmitz. Aus dieser Verbindung fielen am 04.12.2015 nur drei dunkle Welpen. Da Susanne Schmitz am 04.02.2016 behauptete, der Rüde habe alle Voraussetzungen der Zuchtordnung erfüllt (Zeuge Lauthörer Telefon Albin Hamann) verfasst ich folgenden Text an die Züchterin:
Hallo Susanne,
ich bin etwas irritiert, dass ich als Diplom Biologin, Dich als Spezialzuchtrichterin der Rasse Bouvier des Flandres über den FCI-Rassestandard vom 25.10.2000 (Deutsche Übersetzung vom 05.06.2002) aufklären muss.
Auf Seite 9 des Standards ist unter dem Punkt "ausschließende Fehler" vermerkt: "Haarfarbe schokoladenbraun, weiß, pfeffer-salz, ausgewaschen, jede andere helle Farbe von hellblond bis rötlich, auch wenn schwarz gewolkt." Ich habe ein Foto zum Farbabgleich beigelegt. Mein Farbempfinden der Fellfarbe Eures Deckrüden Emil du Grand Bijou ist hellblond. Ich kann mir die Zulassung zur Zucht nur dadurch erklären, dass die Farbwahrnehmung des zuständigen Zuchtrichters stark getrübt war. Wie Emil zu einer Deiner Aussage nach "ordentlichen Zuchtzulassung ohne Sondergenehmigung" gekommen ist, ist mir schleierhaft.

Foto: Screenshot www.working-dog.eu [auch für nicht angemeldete Personen sichtbar]
Als Biologin möchte ich noch einen kleinen Aufklärungsbeitrag zur Vererbungslehre leisten: Bekanntlich ist die dunkle Fellfarbe dominant über der blonden. Emil ist folglich zweifacher Träger des blonden Genes. Jedem seiner Kinder vererbt er somit ein blondes Gen. In der ersten Generation werden alle Kinder die dunkle Fellfarbe der Mutter zeigen, falls diese homozygot dunkel ist. In der nächsten Generation werden jedoch nach Mendel eventuell 25% der Welpen blond geboren. Falls Emil mit einer dunklen mischerbigen Hündin verpaart wird, zeigen sogar ca 50% der Welpen den zuchtausschließenden Fehler. Das solltest du als Leitung des Zuchbuchamtes und Zuchtausschussmitglied des Deutschen Bouvier Club allerdings selbst wissen.
Kristin