Liebe Besucher der Homepage Hasenhirsch, die unendliche Geschichte geht weiter:
02.01.2016:
Sehr geehrter Herr Bartscherer,
vielen Dank für die Zustellung ihres Schreibens vom 08.12.2015 (siehe unten). Darin schreiben Sie: "Aufgrund der Beschlusslage der FCI weisen wir darauf hin, dass das Kürzel „MR“ für Mondioring bei der Meldung in der Gebrauchshundklasse künftig anzuerkennen ist." Damit bestätigen Sie, dass die Art der Prüfung für das Gebrauchshundezertifikat allein von der FCI bestimmt wird. Sie hatten fälschlicherweise stets behauptet, das sei Angelegenheit der VDH-Mitgliedsvereine - in meinem Fall der Deutsche Bouvier Club.
Aufgrund dieser neuen Erkenntnis, fordere ich Sie nun zum dritten Mal auf, das Gebrauchshundezertifikat für meine Bouvier des Ardennes Hündin Estive du Maugré mit IPO3 auszustellen. Die FCI hat im Protokoll vom März 2015 nochmals bestätigt, dass der Bouvier des Ardennes ein Gebrauchshund für den IPO-Sport ist.
Die Gebühr wurde bereits am 30.06.2015 an die VDH-Service GmbH überwiesen.
Kristin Oberhauser
19.11.2015:
Sehr geehrter VDH,
vielen Dank für ihr "zuvorkommendes Verhalten" bezüglich meiner Hündin Boe de la Bergerie Bourbonnaise. Damit ihre Anträge bei der FCI in Zukunft hoffentlich mehr Erfolg haben, anbei drei Anlagen zur Info (Antrag zur Aberkennung von der Titelbauftragten des VDH Frau Bianca Buchholz bei der FCI, Zirkular vom 06.04.2015, Bös Ahnentafel).
Außerdem möchte ich Sie bitten, keine falschen Informationen weiterzuleiten, die von Axel Kamphausen (Rechtsanwalt des DBC) vor Gericht gegen mich verwendet werden.
Zusätzlich möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Hündin aus meiner Zucht Hasenhirsch Alpha nun ebenfalls Inhaber des Internationalen Champions ist. Für den Rüden aus meiner Zucht Hasenhirsch Balu ist der Titel bereits beantragt. Da diese Hunde meinen Zwingernamen tragen, freue ich mich darüber natürlich ganz besonders ;o)
Kristin Oberhauser
18.10.2015:
Der Deutsche Bouvierclub kann es einfach nicht lassen: Die Schriftwartin Martina Aufrecht beantragte beim VDH die Aberkennung von Bös Internationalem Championtitel! Bö sei nicht berechtigt den Titel zu tragen, da ihre Ahnen teilweise im Anhangregister registriert sind.
Leider ist Frau Aufrecht nicht darüber informiert, dass Hunde, die vor dem 06.04.2010 geboren sind, den begehrten Titel der FCI rechtmäßig erhalten haben. Da Bö am 01.01.2016 schon ihr 10tes Jubiläum feiert, können wir über dieses Attentat nur milde lächeln.
Allerdings behauptet der Rechtsanwalt des DBC Axel Kamphausen in dem Verfahren um Estives Titel sogar vor Gericht, dass Bö der Titel aberkannt wurde. Das ist eine glatte LÜGE!
26.09.2015:
Erfreuliche Nachrichten sind eingetroffen: Finnland hat den Bouvier des Ardennes in die Liste seiner Gebrauchshunde für den IPO-Sport aufgenommen! Paljon kiitoksia!
20.09.2015:
Wir gratulieren von ganzem Herzen dem Belgier Patrick Samaey mit seinem Cazan zum Titel: IPO-Weltmeister der Rasse Bouvier des Flandres 2015. Jetzt kann sich jeder selber denken, warum Belgien die Rasse Bouvier des Ardennes an der Bouvier-WM teilnehmen lassen möchte. Sie haben keine Angst vor Konkurrenz.
Übrigens haben die IPO3-Prüfung nur sieben Bouvier des Flandres erfolgreich bestanden. Um noch einmal auf den Leserbrief von Frau Brigitte Lautebach zurückzukommen: Ich frage mich, ob es bald noch vier Bouvier des Flandres mit dem Ausbildungskennzeichen IPO3 gibt, die von ihrem Ausbildungsniveau auch weltmeisterlich sind?
05.09.2015:
Ach du dickes Ei! Ich habe bei der Aufzählung der Weltmeisterschaften im IPO-Sport versehentlich die Weltmeisterschaft der Holländischen Schäferhunde (WDSF-WM) vergessen. Natürlich sind auch dort alle drei Variätäten unbeschränkt zugelassen: Rauhaar, Langhaar & Stockhaar. Das ist besonders erstaunlich, da diese Rassen lauf FCI-Rassennomenklatur gar keine offiziellen Gebrauchshunde sind.
Tatsächlich ist der Bouvier des Ardennes weltweit die einzige Gebrauchshunderasse, die an keiner IPO-WM teilnehmen darf - Apartheid auf hündisch.
Die Bilder von 2014 die einen Bouvier des Ardennes bei der Bouvier-WM zeigen, werden wohl die einzigen bleiben.
22.08.2015:
Auf der FMBB-Weltmeisterschaft sind alle vier Varietäten des Belgischen Schäferhundes zugelassen: Malinois, Tervueren, Groenendael, Laekenois.
Auf der CMBF-Weltmeisterschaft sind alle vier Varietäten des französischen Schäferhundes zugelassen: Briard, Beauceron, Picard and Berger des Pyrenées.
Und das ist das Logo der sogenannten Bouvier WM:
21.08.2015:
Herzlichen Glückwunsch an das finnische Organisationsteam der Bouvier WM 2015! Es haben sich ganze elf Starter für die Weltmeisterschaft in IPO3 angemeldet! Schade, dass Finnland auf Veranlassung des Deutschen Bouvier Clubs von 1977 den Bouvier des Ardennes von der Veranstaltung ausgeschlossen hat. Sonst wären wir mit zwei unserer Bouviers des Ardennes gestartet. Von den Initiatoren der neuen Regelung ist übrigens weit und breit keine Spur zu sehen. In Finnland hat sich kein einziger deutscher Starter gemeldet.
19.02.2015:
Ich erhalte folgende Antwort: "Hi Kristin, Yes, also Bouvier des Ardennes are allowed to Finland, and they may compete for their own Championship (not the Championship for Bouvier des Flandres), but there has to be at least 3 Bouvier des Ardennes competing for the title, just entering 3 dog´s it´s not i naff. With greetings, Katriina Neva"
18.02.2015:
Ich stelle an das Organisationsteam der Bouvier WM in Finnland folgende Anfrage: "Hello, I want to ask, if the Bouvier des Ardennes is also accepted on the BWC 2015 Finland. Best regards, Kristin Oberhauser"
01.11.2014:
Auf Empfehlung des DBC wurde von der Weltunion Bouvier beschlossen, den Bouvier des Ardennes in den Ländern Deutschland, Schweiz, Holland, Finnland, Italien und Tschechien, zukünftig von der Bouvier-WM auszuschließen. Im Heimatland Belgien, sowie in Frankreich darf die Rasse weiterhin als Konkurrenz zum Bouvier des Flandres starten.
Übrigens: Frau Lautebach zog ihren Start bei der WM 2014 in Belgien zurück.
31.10.2014:
Ich starte als Mitglied des DBC mit meiner Hündin Boe de la Bergerie Bourbonnaise der Rasse Bouvier des Ardennes auf der Weltmeisterschaft der Bouviers im IPO-Sport. Die neunjährige Hündin, die sich bereits seit zwei Jahren im Ruhestand befand, schloss trotzdem als beste von acht deutschen Startern ab. Das ist für eine Rasse, die laut DBC keine Gebrauchshunderasse ist, eine beachtliche Leistung.
Im darauffolgenden Clubjournal Bouvier Aktuell 3/2014 wurde mir dazu allerdings mit keinem Wort gratuliert. Ich wurde stattdessen auf Seite 24 als Lügnerin und Betrügerin hingestellt.
12.08.2015:
Am 26.04.2015 wurde Frau Kuschmann zur 1.Vorsitzenden des DBC gewählt. Frau Kuschmann bot uns umgehend ein Schlichtungsgespräch an. Dieses war für den 12.06.2015 vereinbart. Leider hat Frau Kuschmann das Schlichtungsgespräch Ende Mai abgesagt, mit der Begründung sie wolle die Angelegenheiten vor Gericht klären lassen.
Meiner Hündin Estive wurde der Internationale Schönheitschampion auf Veranlassung des DBC zu Unrecht aberkannt. Um meine dafür aufgewendeten Rechtsanwaltskosten zurück zu bekommen, reichte ich am 20.02.2015 beim Amtgericht Dortmund Schadensersatzklage gegen den VDH & die VDH-Service GmbH & den DBC ein. Am 09.09.2015 wird das Urteil gesprochen.
Der DBC weigert sich bis heute, den Titel von Estive in die Papiere ihrer Welpen Bibi, Bambi und Bazi einzutragen. Ich habe am 07.04.2015 beim Amtsgericht Kempen Klage gegen den DBC eingereicht, um eine Korrektur der Papiere durchzusetzen. Ein Termin für die Verhandlung ist noch nicht festgesetzt.
Mein Mann Albin Hamann hat viele Jahre schweigend ertragen, dass seine Frau vom DBC diffamiert und gemobbt wurde. In dem Streit um die Aberkennung des Titels kam es zu einigen Wortgefechten zwischen ihm und Vorstandsmitgliedern des DBC. Der DBC hat umgehend ein Vereinsstrafverfahren gegen ihn eingeleitet. Am 26.04.2015 wurde Albin auf der Mitgliederversammlung des DBC aus dem Verein ausgeschlossen. Mein Mann hat dagegen am 09.06.2015 beim Verbandsgericht des VDH Klage gegen den DBC eingereicht. Ein Termin für die Verhandlung ist noch nicht festgesetzt.
Der derzeit tätige 1.Vorsitzende des DBC Josef Flöter fühlte sich von Albin auf den Schlips getreten. Er veranlasste beim Amtsgericht Jülich eine Klage wegen Unterlassung gegen Albin. Der Richter schlug einen Vergleich vor, bei dem Herr Flöter 75 Prozent der entstandenen Kosten tragen sollte, Albin 25 Prozent. Albin lehnte den Vergleich ab und legte am 03.06.2015 Berufungsklage beim Landgericht Aachen ein. Ein Termin für die Verhandlung ist noch nicht festgesetzt.
Die Schriftwartin des DBC Martina Aufrecht hat ebenfalls Klage wegen Unterlassung gegen Albin eingeleitet. Das Amtsgericht Lemgo hat die Klage am 11.12.2014 zu 100 Prozent zu Albins Gunsten entschieden. Frau Aufrecht trägt laut Kostenfestsetzungsbeschluss vom 14.04.2015 die gesamten Kosten des Verfahrens.
Am 02.02.2015 habe ich bei der Geschäftsstelle des DBC gegen den ehemaligen 1.Vorsitzenden des DBC Josef Flöter, gegen die Zuchtleitung des DBC Frau Brigitte Lautebach sowie gegen die Schriftwartin des DBC Martina Aufrecht Vereinsstrafverfahren beantragt. Meine drei Anträge wurden von der 1.Vorsitzenden Frau Susanne Kuschmann bisher nicht bearbeitet.
10.08.2015:
Sehr geehrte Frau Kuschmann,
vielen Dank für Ihr Informationsschreiben vom 09.08.2015 (siehe unten). Sie teilen mir darin mit, dass wieder einmal der Link zu meiner Homepage auf der Homepage des DBC gelöscht wurde. Ich bin sehr enttäuscht, dass Sie als 1.Vorsitzende des Deutschen Bouvier Club den Strafkatalog ihres Vorgängers Josef Flöter unreflektiert übernehmen. Herr Flöter hat bereits mehrfach erfolglos versucht, mich auf diese Weise zu erpressen.
Sie kritisieren, ich habe eine schriftliche Äußerung Ihres Vorgängers Josef Flöter buchstabengetreu veröffentlicht. Das ist weder eine diffamierende noch eine verächtliche Handlung meinerseits. Herr Flöter muss selbst die Verantwortung für seine Schriftsätze übernehmen, denn er hat sie in seiner Funktion als 1.Vorstand des DBC, als öffentliche Person verfasst und per Mail verschickt. Diese Mail wurde von deren Empfänger legal an mich weitergeleitet. Josef Flöters Zitat ist eine sogenannte Stilblüte. Als Stilblüte bezeichnet man Formulierungen, die durch einen Missgriff in der Wortwahl oder Wortstellung, durch Versprecher oder durch Doppeldeutigkeit ungewollt komisch wirken.
Herr Flöters Zitat wurde von mir als Spruch des Monats August veröffentlicht, passend zu unseren vier derzeit laufenden Gerichtsverfahren, die allesamt von Herrn Flöter verursacht wurden. Ein Verfahren haben wir bereits abgeschlossen und zu 100% gewonnen. Herr Flöter sollte sich geehrt fühlen. Er hat es immerhin geschafft, auf meiner Homepage die direkte Nachfolge von Aristoteles im Monat Juni sowie Goethe im Monat Juli anzutreten. Sie müssen sich mit der Löschung leider bis zum 1.September 2015 gedulden. Dann wird, wie jeden Monat ein aktueller Spruch eingestellt. Ich handle stets nach bestem Wissen und Gewissen. Deshalb kann ich jeden Morgen ohne Bedenken in den Spiegel sehen.
Dazu fällt mir gerade ein, dass sich Herr Flöter in einem Schreiben vom 13.02.2014 an die Dögel GmbH äußerst diffamierend, beleidigend, verunglimpfend und verächtlich über mich äußerte:
An den Redakteur von Iss‘n Ruede schickte er am 14.03.2014 dieses unverschämte Schreiben:
Am 15.05.2014 setzte er noch einmal einen drauf:
Außerdem stellte er mich im Vereinsjournal Bouvier Aktuell des DBC zu Unrecht namentlich als Lügner und Betrüger hin. Josef Flöter schrieb am 09.05.2014 im BA 1/2014 S.3: “Wir weisen alle unsere Mitglieder darauf hin, dass es untersagt ist, für die eigene Zucht mit aberkannten Titeln zu werben. Zuwiderhandlungen werden geahndet […]. Der VDH e.V. teilt mit: Der Titel ‚Internationaler Schönheitschampion mit Arbeitsprüfung‘ für die Bouvier des Ardennes Hündin Estive du Maugré im Besitz von Frau Kristin Oberhauser wurde durch die FCI aberkannt, da die Bedingungen zu Erlangung des Titels noch nicht erfüllt sind.“
Am 18./18.03.2015 wurde auf der FCI-Vorstandssitzung endgültig klargelegt, dass Estive der Titel zu Recht verliehen wurde.
Im BA 3/2014 hinterließ Josef Flöter folgenden Kommentar: „Fehlerteufel: Frau Oberhauser hat nicht den ersten Bouvier des Ardennes nach Deutschland geholt – davor gab’s schon andere.“ Einen Beweis für diese dreiste Behauptung kann Herr Flöter nicht vorlegen.
Die Schriftwartin des DBC Martina Aufrecht mobbte mich am 19.03.2012 öffentlich bei Facebook: „vielleicht sollten wir den Umgang mit Frau O. nochmal von Grund auf überdenken...ich meine Stress ist doch eigentlich sehr ungesund. schon mal zur Einstimmung: Hüteanlagentest auf den Rheindeichen ... Hauptrolle vielleicht Frau Bööö • Rent a Pocher Als Schäfer Oliver Pocher • www.youtube.com • Oliver Pocher in Rent a Pocher Als Schäfer • Teilen • 19. März um 12:50 • Brigitte Lautebach gefällt das.“
Die Zuchtleitung des DBC Frau Brigitte Lautebach schrieb mir am 03.04.2013: „Sehr geehrte Frau Oberhauser, da jetzt im Frühjahr die Säfte steigen und Sie anscheinend mit Ihrem Triebstau nicht wissen was Sie anstellen sollen, dann lassen Sie sich bitte überall dort aus wo sie keinen Schaden anrichten können.“
Ich habe gegen die Verantwortlichen wegen den oben genannten und anderen Sünden bereits am 02.02.2015 drei Vereinsstrafverfahren beantragt. Aber diese Anträge werden von Ihnen - Frau Kuschmann - nicht bearbeitet. Auf eine Richtigstellung oder Entschuldigung warte ich bis heute vergeblich.
Da wir gerade bei schädlichen Äußerungen auf Homepages sind. Ich möchte Sie bitten, das Rasseportrait des Bouviers des Ardennes auf der Internetseite des DBC umgehend zu korrigieren. Die dort veröffentlichte Darstellung widerspricht dem Rassestandard des Bouvier des Ardennes und schadet meiner Zucht erheblich:
Um den Verkauf meiner Welpen mit langer Rute zu behindern, steht unter http://deutscherbouvierclub.de/Bouvier_des_Ardennes.html: „Und so bemüht man sich, Hunde mit langen Ruten aus der Zucht auszuschließen.“ Der Rassestandard lautet allerdings: „In den Ländern, in welchen das Kupieren der Rute gesetzlich verboten ist, ist eine lange Rute zulässig.“
Um den Verkauf der Welpen aus meiner Zucht an IPO-Sportler zu erschweren, schreibt der DBC unter http://deutscherbouvierclub.de/Bouvier_des_Ardennes2.html schreibt der DBC: „Erfahrene Züchter und Kenner der Rasse empfehlen den Bouvier des Ardennes allerdings nicht für den Schutzhundesport.“ Der Standard schreibt aber: „Heute noch ist er bei einem Minimum an Ausbildung für maximale Leistungsfähigkeit ein vielseitiger Gebrauchshund, der speziell zur Bewachung der Herden und des Eigentums geeignet ist.“
Stellen Sie sich bitte vor, die ausländischen Zuchtverbände würden auf ihren Internetseiten mit den deutschen Gebrauchshunderassen (Deutscher Schäferhund, Hovawart, Riesenschnauzer, Boxer, Rottweiler, Dobermann) ebenso verfahren!
Kristin Oberhauser
09.08.2015:
Sehr geehrte Frau Oberhauser,
ich habe heute veranlasst, den Link zu Ihrer Homepage auf der Homepage des DBC zu entfernen.
Auf Ihrer Homepage befindet sich auf der Startseite unter dem Titel „August“ ein Zitat, das allein den Zweck hat, den Urheber des Zitats zu diffamieren und ihn verächtlich zu machen. Zudem entstammt das Zitat einer nicht an Sie gerichteten Email. Eine Erlaubnis zur Veröffentlichung liegt Ihnen nicht vor. Der von Ihnen diffamierte Verfasser ist Mitglied des DBC und das Zitat entstammt einem von ihm als Vorsitzenden des Vereins erstellten Schreibens.
Im Namen des Vorstandes des DBC teile ich Ihnen daher mit, dass der Verein auf seiner Homepage keine Seiten verlinkt, auf denen andere Vereinsmitglieder oder der Verein oder der Vereinsvorstand beleidigt oder verunglimpft oder verächtlich gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Susanne Kuschmann
Deutscher Bouvierclub von 1977 e.V.
1. Vorsitzende
06.08.2015:
Heute findet meine Gerichtsverhandlung gegen den VDH und DBC in Dortmund statt. Ich veröffentliche passend zur Situation auf meiner Homepage als Spruch des Monats August ein Zitat von Josef Flöter: "Ich hoffe das ich dazu beitragen konnte das wir jetzt aus wirklich mehr als geringen Anlass ungewollt Gräben aufreißen. Josef Flöter (1. Vorsitzender des Deutschen Bouvier Club März 2010 - April 2015)"